Nacherfüllung bei Privatverkauf?
Schönen guten Abend,
ich habe eine Ware verkauft. Es handelt sich um eine Grafikkarte in tadellosem Zustand. Die Bezahlung lief per PayPal. Die Ware wurde versendet und kam nach 1-2 Tagen beim Käufer an. Nach wenigen Stunden meldete er sich und war über die Leistung unzufrieden (die Power der Grafikkarte) Nach kurzer Hilfe stellte sich heraus das es an einem Einbaufehler seitens des Käufers lag. Soweit so gut... Nun fiel dem Käufer ein Spulenfiepen auf, welches bei mir in mehr als 8 Monaten nie aufgetreten ist. Ich habe versucht ihm mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, leider ohne wirklichen Erfolg (Spulenfiepen wird von den Herstellern als "normales" Betriebsgeräusch eingestuft, die meisten großen Onlinehändler tauschen die Karten dann aus Kulanz. War bei mir natürlich nie nötig, da ich diese Probleme nie hatte.) Da ich die exakte Karte noch einmal zuhause habe, bot ich dem Käufer sofort eine Nacherfüllung an, indem er meine zweite bekommt (obwohl ich auch jetzt noch der Meinung bin, das es an seinem System liegt und/oder das kein Sachmangel ist, da die Grafikkarte ohne Probleme ihre Aufgabe erfüllt). Dies verneinte der Käufer und antwortete mir nicht mehr. Nach wenigen Stunden wurde mir der überwiesene Betrag auf PayPal wieder abgezogen.
Liege ich falsch oder habe ich als Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung bevor der Käufer den Rücktritt verlangt? Ich habe selbstverständlich auch erwähnt das ich die Portokosten übernehme. Darf der Käufer den Betrag sofort sperren lassen obwohl ich keine Chance zur Prüfung der Ware hatte?
Vielen Dank! :-)
6 Antworten
Grundsätzlich hast du natürlich Recht. Soweit überhaupt ein Mangel vorliegt, hast du als Verkäufer das Recht, den Mangel zu beheben (Recht der zweiten Andienung).
Das vorliegende Problem ist, dass du Paypal als Zahlungsmethode akzeptiert hast. Was bei Paypal abläuft hat mit Kaufrecht relatig wenig zu tun.
so ist es, PayPal arbeitet mit einer luxemburgischen Bankenlizenz
Das hat damit nichts zu tun. In Luxemburg gilt ähnliches Kaufrecht wie in Deutschland, da beides auf EU-Recht basiert.
So ist es, aber der Fragesteller will keine Tipps dazu haben, weil er das selbst weiß. Lies mal seine Reaktionen zu meiner Antwort.
Also sei mir nicht böse...Du hast einfach meine Frage nicht beantwortet. uni1234 hat meine Frage beantwortet. Ich sehe nicht das du auf meine Fragen zur Nacherfüllung eingangen bist.
Das konnte ich gar nicht, weil du deine Frage unvollständig gestellt hattest und ich erst nachfragen mußte. Aber egal...
Wie gesagt, ich bin über jede Hilfe dankbar! Das kam vielleicht etwas anders rüber. Ich wollte lediglich wissen ob mir nicht als Verkäufer das Recht auf Nachbesserung zustehen sollte. Scheinbar macht PayPal ja seine eigenen Gesetze... Wollte dich nicht attackieren. :-)
Okay. Entschuldigung angenommen. Peace! :-)
Paypal handelt wider deutsches Recht. Das wird auch hier durch das BGH-Urteil bestätigt:
Du kannst nun zivilrechtich gegen den Käufer vorgehen.
Wer Recht hat oder nicht, ist leider bei PayPal-Zahlung unerheblich. Indem Du PayPal-Zahlung gestattest, räumst Du dem Käufer auf Deine Kosten 180 Tage Käuferschutz, d.h. Reklamations- und somit verschleiertes Rückgaberecht, ein. Da kann Dein Käufer behaupten, was er will, keiner prüft das nach.
PayPal hält sich nicht an deutsches Recht, die haben ihre eigenen Regeln und die lauten vor allem: den Käufer zufrieden stellen. So ist es, wenn man PayPal-Nutzungsbedingungen als "gelesen und akzeptiert" anklickt und diese nicht gelesen hat.
Das Geld wird von PayPal zurück gebucht werden.
Wenn Du Privatverkäufer bist, musst Du doch kein PayPal anbieten. Und als gewerblicher nur, wenn Du über einen ebay-Shop anbietest.
Ok das war mir bis jetzt so nicht bekannt. Ich gehe natürlich erstmal von deutschem Recht aus. Ich habe vorhin mit einer Dame von PayPal gesprochen, Sie gab mir jetzt erst einmal recht. Allerdings auch nur weil ich Ihr gesagt habe das er das gleiche Produkt von mir angeboten bekommen hat. Also wenn er recht bekommt habe ich ja meine Lektion gelernt und mache ab sofort alles über die gute alte Sparkasse...
Das ist die nächste Lehre: Egal, ob Du bei ebay oder PayPal anrufst, jeder bekommt immer recht. Hätte Dein Käufer angerufen, hätte er auch Recht bekommen. Die gehen nur nach den Prinzip, schnell die Anrufer wieder abwimmeln, wahrscheinlich werden die nach der Anzahl der getätigten Gespräche bezahlt. Nachgewiesenermaßen werden sogar gefährliche und falsche Auskünfte von dem gemieteten Call-Center gegeben. Du kommst in Verbraucherforen immer besser, zu fragen. Schlaf trotzdem gut und tschüs.
Hmm ok, also unser Gespräch ging 30min und das kam mir jetzt nicht so vor, aber schauen wir mal was passiert
Ich habe heute nach mehrfachen Widerspruch des Käufers RECHT bekommen. Die Ware ist wie beschrieben und er hat damit zu leben laut PayPal. Also bei mir hat PayPal sich sehr genaue an deutsches Recht gehalten, naja vielleicht hatte ich auch Glück ^^
klar darf er den Käuferschutz bei PayPal nutzen, das sogar bis zu 180 Tagen.
PayPal fackelt da nicht lange, PayPal hat sich garantiert bei dir gemeldet und um Stellungnahme gebeten
Ja das ist ja auch richtig so. Das Geld ist ja auch nur eingefroren und nicht an ihn zurück gegangen. Mir ging es um den rechtlichen Hintergrund.
Lies einfach mal die PayPal-Nutzungsbedingungen, die Du lediglich als gelesen angeklickt und akzeptiert hast.
Der rechtliche Hintergrund ist von Dir selbst vernichtet worden, indem Du PayPal-Zahlung gestattest und dem Käufer somit Narrenfreiheit gibst.
Du musst da garnichts nacherfüllen. Der Käufer hat die Karte durch falschen Einbau zerstört... fertig.
Da würde ich garnichts nachverhandeln. Wenn er unqualifiziert ist, sollte er sich so etwas nicht kaufen.
fertig.
Mario
Hi Mario, danke für deine Antwort. Die Grafikkarte wurde nicht durch den Käufer kaputt gemacht denke ich. Sie hatte durch den falschen Anschluss nur zu wenig Leistung, das hat sich ja geklärt. Ging rein um mein Recht auf Nacherfüllung :-)
Im Prinzip richtig - du übersiehst nur die Paypal Zahlung
Das muss man nicht übersehen. Paypal sieht das genauso. Ich bin mir da ganz sicher.
Lasst euch doch nicht so schnell durcheinander bringen.
Falls es jemanden interessiert.... Ich habe seit 1,5 Jahren Ärger mit dem Unterhaltsamt in Deutschland. Wohne selber in Dänemark. Am Anfang kamen die Briefe noch via Enschreiben. Mittlerweile über die normale Post. Kindesunterhalt.
Ich bekomme Forderungen über 270 Euro Kindesunterhalt. Sebsbst ein Gericht hat einen Beschluss gemacht... 170 Euro. Den Hat die Staatsanwaltschaft irgendwo schon völlig überehen. Forderungen über Forderungen. Ich sollte 5 000 Euro nachzahlen. Der letzte Brief war vom "Bundesfinanzministerium". Ich fühlte mich richtig geehrt. 535 Euro.
Auch das kann ich nicht bezahlen.
Aber immer hin, demnächst kommt Frau Merkel noch bei mir an und will Geld von mir sehen.
Andere hinteziehen Steuern in Millionen Höhe, bei mir bleiben sie bei.
Ich erhalte Harzt 4 und sie nerven. Ich wohne in Dänemark. Bekomme alle 2 Monate böse Briefe aus Deutschland. Sie sind schon seit langen nicht mehr über ein Einschreiben abgesichert. Ich mache mir schon lange den Spass und antworte trotzdem.
Was der deutsche Staat immer noch nicht begreift... "Ich nix Geld". Sie wollen immer eine Auflistung meiner Einkünfte. Bekommen sie aber nicht.
Bundesfinanzministerium. Im Endeffekt ging das Scheiben zurück nur an das Unterhaltsamt. Hätten sie einen Zugriff auf mich hätten sie es schon lange gemacht.
Außer dDrohungen kommt da aber nichts.
Mario
Das Unterhaltsamt hat aber rein gar nichts mit der Frage zu tun.
Richtig. Aber es ist mir gerade so durch den Kopf gegangen. Aber ich gebe im Allgemeinen auch eine Antwort auf die Frage.
Sorry.
Ich bin nicht perfekt und habe zur Zeit meine eigenen Gedanken.
Mario
Also zählt ab jetzt was PayPal für richtig hält und nicht der deutsche Staat?^^