Gewährleistung bei Privatverkauf? Inwiefern muss ich reagieren als verkäufer?
Ich habe über "Ebay Kleinanzeigen" meine gebrauchte Playstation 3 verkauft. Ich habe mich mit den Käufer auf einen Preis geeinigt und er wollte sie dann am Sonntag bei mir holen. Am Sonntag kam er und wollte die Playstation3 ausprobieren. Ich sagte natürlich ja, er machte sie an , legte ein Spiel ein und teste kurz, es war alles okay und er bezahlte. Einen Tag später schreibt er mir dann, dass sie kaputt sei, der Lüfter defekt ist und wie wir uns einigen sollen ? Für mich war das völlig absurd, weil ich nie Probleme beim Spielen hatte und selbst einen Tag davor noch gespielt habe ? Inwiefern ist da jetzt eine Gewährleistung meinerseits pflicht ?? Er wirft mir jetzt vor ich hätte sie kaputt verkauft und falsche Angaben gemacht, was aber nicht stimmte, weil wie er selbst ausprobieren konnte, bei mir alles funktioniert hat. Habe ich da eine Gewährleistung als Privatverkäufer zu geben ?
LG Jonas
7 Antworten
Wenn er die so transportiert hat und es sehr kalt war ist es durchaus möglich das sie nicht mehr geht. weil in der Regel Eelktrogeräte nicht gleich vom Kalten draußen angeschlossen werden dürfen.
Müsstest ihm eben das mal fragen ober sie gleich angeschossen hat!
Da die playstation bei Abholung offenbar einwandfrei funktioniert hat, ist sie wohl einen Tag nach dem Kauf kaputt gegangen.
Ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, hast du nicht geschrieben. Ob du das als privater Verkäufer überhaupt machen musst, werden dir die juristisch bewanderten Experten bestimmt beantworten können. Ich habe dazu bisher leider keine eindeutigen Informationen finden können.
Am Sonntag kam er und wollte die Playstation3 ausprobieren. Ich sagte natürlich ja, er machte sie an , legte ein Spiel ein und teste kurz, es war alles okay und er bezahlte.
Und das war es. Falls er weiter versucht Dich unter Stress zu setzen, hoffe ich, dass Du die Seriennummer notiert hast und entsprechend antworten könntest: "das verkaufte Gerät mit der Nr. xxxx wurde in einwandfreiem Zustand bei mir abgeholt."
Es ist leider inzwischen eine beliebter Versuch seinen eigenen Schrott an Verkäufer loszuwerden, um so für lau ein anderes Gerät zu erhalten.
Nein.
schreib das nächste mal drunter: Keine rücknahme und garantie da privatverkauf.
ausser die playstation wurde als:funktionsfähig verkauft aber ist in wirklichkeit kaputt.
wenn sie funktioniert und du sie so verkauft hast kann der käufer sagen was er will.
Keine rücknahme und garantie da privatverkauf.
Das ist Nichtssagendes Blabla. Eine Garantie gibt man immer freiwillig. Hat man keine gegeben, kann man sie auch nicht ausschliessen
Und ob man einen Artikel zurücknehmen möchte, hat nichts mit einem Widerruf zu tun, den man als privater Verkäufer nicht auszuschliessen braucht, weil es keinen gibt. Selbst wenn es ein Recht auf Widerruf gäbe, würde 'keine Rückmahme' bedeuten, dass der Käufer den Artikel behalten könnte (und sein Geld trotzdem zurück bekäme).
Einzig die Gewährleistung sollte man ausschliessen.
Er muss jetzt nachweisen, dass der Fehler bei dir bereits vorhanden war. Das wird nicht leicht für ihn. Trotzdem sollte man immer nochmal ausdrücklich einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren