Ware als gebraucht verkauft Käufer dachte ist neu?
Hallo ich habe eine gebrauchte PlayStation via Kleinanzeigen verkauft. Der Verkäufer dachte aber sie sei neu muss ich ihm jetzt das Geld zurück erstatten. In der Beschreibung stand wie alt die PlayStation ist wann und wie oft sie benutzt wurde und auf den Bildern sah man wie sie ausgepackt auf dem Boden steht.
DAS WAR DIE BESCHREIBUNG
Ich trenne mich von meiner 4 Monate alten PlayStation 5 Digital die sich in einem Top Zustand befindet, da ich durch das Studium keine Zeit mehr zu spielen finde. Sie wurde immer gepflegt sauber gemacht und meistens am Wochenende benutzt. Selbstverständlich wird sie vor dem Verkauf zurückgesetzt und nochmal sauber gemacht.
Privatverkauf. Keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.
9 Antworten
Der Verkäufer kann auch "gedacht haben", dass die Playstation aus Marzipan ist.
Das ist nicht dein Problem. Deine Beschreibung war korrekt. Der Käufer hatte bei der Abholung genug Zeit und Möglichkeit die Beschaffenheit der Ware zu überprüfen.
Du musst nichts zurücknehmen oder erstatten.
Auch OK. Du hast 100% richtig gehandelt. Lass den Typen abblitzen.
In der Beschreibung stand wie alt die PlayStation ist wann und wie oft sie benutzt wurde
Das reicht. Wenn der Käufer nicht lesen kann oder will, ist das sein Problem.
Ja was will der Käufer ,du hast alles richtig gemacht,indem du es ja geschrieben hast gebraucht.Wer lesen kann ist klar in Vorteil.
Du hast als Stichwort „PayPal“ angegeben.
Wenn der Käufer mit PayPal Käuferschutz bezahlt hat und bei PayPal einen Käuferschutz-Fall eröffnet, dann musst du damit rechnen, dass PayPal den Fall zugunsten des Käufers entscheiden kann.
Paypal schützt die Käufer, aber nicht die Verkäufer.
In der Beschreibung stand wie alt die PlayStation ist wann und wie oft sie benutzt wurde
Diese Passage / Aussage reicht schon um zu deklarieren, dass es sich hierbei nicht um unbenutzte (neue) Ware handelt. Solange nirgendwo anders stand "Neu" o.ä., bist du auf der sicheren Seite.
Gelinde gesagt, ist das dass Problem des Käufers wenn er nicht ordentlich lesen kann.
Nein, wenn die Produktbeschreibung eindeutig war, musst du nichts erstatten. Es ist in der Verantwortung des Käufers, das Angebot exakt zu lesen.
Es wurde versendet er hat sie nicht abgeholt