Gewährleistung bei Gebrauchtwagen (Zahnriemen)
Hallo, Ich bräuchte mal euren Rat. ich habe mir vor kurzem ein Gebrauchtwagen für 900€ gekauft. Bei meiner ersten Tour auf der Autobahn mit meiner Familie ist mir der Zahnriemen gerissen. (hätte fast ein Unfall gebaut) Reparatur liegt bei ca. 700 €. Da ich in der Woche nicht zuhause bin musste meine Freundin das Auto empfangen. Der typ hatte bei Übergabe kein Vertrag mitgehabt, will diesen aber noch nachreichen. Ich habe im Internet gelesen das ein verkäufer Gewährleistung geben muss wenn mängel bei Übergabe vorhanden sind. Ich habe leider nichts dergleichen gelesen bezüglich des Riemens. Muss er mir darauf auch gewährleistung geben? Ich weiß nicht was ich machen soll
8 Antworten
War der Zahnriemen gem. Wartungsprotokollen überfällig oder nicht. Wenn ja, hättest Du so nicht fahren dürfen.
Hat der private Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen oder nicht? Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschliessen. Tut er dies jedoch nicht, gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren mit Beweislastumkehr genauso wie bei Neuware vom Händler. WICHTIG!!! Die Beweislast für den Gewährleistungsausschluss liegt beim Verkäufer. Liegt kein schriftlicher Vertrag vor und es steht Aussage gegen Aussage, ohne dass andere Beweise für einen Gewährleistungsauschluss vorliegen - z.B. Zeugen, wird der Verkäufer den Kürzeren ziehen.
Hat der Verkäufer beim Verkauf auf Mängel in diesem Punkt hingewiesen. Wäre das der Fall, hättest Du danach schauen lassen müssen.
da gibts keine Gewährleistung. Da hättest du dir den Kilometerstand und die Kundendienste anschauen sollen um zu sehen ob ein Wechsel notwendig ist.
Schwierig Es gibt eine Gewährleistung des Händlers, die 2 Jahre beträgt, bei Gebrauchtwagen aber auch auf 1 Jahr verkürzt werden (auch wenn kein schriftlicher Vertrag besteht). Der Händler muss aber nur für Defekte gerade stehen, die schon bei Übergabe bestanden. In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass dies der Fall war und der Händler müsste dem Käufer das Gegenteil beweisen.
Da es sich hier aber um ein Verschleißteil handelt, das gewechselt werden muss, ist die Sachlage recht schwierig. Hätte der Zahnriemen nach Serviceheft kürzlich gewechselt werden müssen und dies ist nicht passiert, kann man Dir sicherlich einen Strick daraus drehen, dass dies nicht passiert ist. Daher wird hier ohne Rechtsanwalt sicher nicht viel gehen.
Ein Zahnriemen ist ein Verschleissteil, darauf gibt es keine Gewährleistung.
Zum Zeitpunkt der Übernahme war er ja zumindest noch funktionsfähig....
vermutlich hatte das Auto beim Kauf weit über 100.000 km Laufleistung und da muss man zwangsläufig irgendwann mit einem Riss des Zahnriemens rechnen. Der Zahnriemen steht bei den wenigsten Autos noch auf der Liste der Teile, die bei einem gewissen km-Stand zu wechseln sind und deshalb ist der Verkäufer noch nicht einmal verpflichtet auf die Möglichkeit eines derartigen Schadens hinzuweisen und schon gar nicht haftet er für derartige Schäden. Du hast ganz einfach Pech gehabt.