Apple Watch Akku-Defekt, greift die gesetzliche Gewährleistung?
Hey zusammen,
ich habe ein kleines Problem mit dem Akku meiner Apple Watch 4.
Diese habe ich Anfang Januar 2019 bei cyberport über eBay neu gekauft. Im April oder Mai '19 habe ich das Display kaputtgemacht und die Uhr bei Apple kostenpflichtig reparieren lassen - von Apple bekommt man idR einfach eine neue Uhr zugesandt; so auch bei mir, auch wenn ich kein AppleCare+ habe.
Seit Anfang der Woche habe ich jetzt das Problem, dass dir Uhr sich nicht mehr laden lässt bzw. jetzt im Neustart-Loop hängt und nicht mehr angeht - habe alles getestet, es liegt am Akku.
Da meine Herstellergarantie von einem Jahr durch Apple bereits abgelaufen ist und ich nicht knapp 100€ für die Reparatur des Akkus zahlen möchte, da die Uhr quasi neu ist und nie jegliche Probleme hatte, möchte ich mich gerne auf die gesetzliche Gewährleistung berufen, in der sich die Uhr seit dem Kaufdatum ja noch befindet.
Kann mir jemand, der etwas mit diesem rechtlichen Bereich zu tun hat, sagen, ob die gesetzliche Gewährleistung das abdeckt oder ob Akkuschäden ausgeschlossen sind? Ich kann mir schwer vorstellen, dass es gesetzlich akzeptabel ist, dass der Akku ohne Fremdeinwirkung (und ohne jemals im Kontakt mit Wasser gewesen zu sein) von heut auf morgen kaputtgeht und der Konsument darauf sitzenbleiben muss.
Vielen Dank schonmal für jede (rechtliche) Hilfe!
UPDATE (01.10.20): Falls hier mal jemand drüberstolpern sollte und das gleiche Problem hat. Ich habe über die Apple Support App für iOS/iPadOS meine Uhr für ein Akku-Problem angewählt und angegeben, dass die Uhr sich nicht mehr einschalten lässt. Noch während dem Vorgang, alle Angaben zum Einsenden für die Reparatur zu wählen, wird einem ein Kostenvoranschlag von 0€ gegeben, da der Defekt von den gesetzlichen Verbraucherschutzgesetzen (wie Apple dort dann selbst schreibt) innerhalb der Gewährleistung abgedeckt ist. Sollte ein anderer Fehler der Grund sein, der selbstverschuldet ist und man dafür zahlen müsste, würde man von Apple zunächst kontaktiert.
4 Antworten
Kann mir jemand, der etwas mit diesem rechtlichen Bereich zu tun hat, sagen, ob die gesetzliche Gewährleistung das abdeckt...
Das kannst Du gepflegt vergessen; nach 6 Monaten müsstest Du nachweisen, dass der Defekt zumindest im Ansatz schon beim Kauf vorlag.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
Ja, die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung gilt grundsätzlich, alles andere wäre reine Kulanz des Händlers, bzw. des Herstellers.
Auch eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung.
Nö, ein Akku ist ein Verschleiß Produkt und somit von der gesetzlichen Haftung ausgenommen! Man hat vielleicht 2-6 Monate Garantie drauf, je nach Anbieter.
naja ein Akku sollte aber nicht nach weniger als 24 Monate kaputt sein und das was hier ist, ist wohl auch kein Verschleiß
6 Monate maximal, macht der Akku danach zicken ist das Pech.
Nein ist es nicht, es ist wird nur die Beweislast umgekehrt, wenn du beweisen kannst das der Mangel vorgelegen hat gewinnst du
Bestimmt kannst du die gesetzliche Norm benennen, die "Verschleißteile" von der Sachmängelhaftung ausnimmt.
Nö, ein Akku ist ein Verschleiß Produkt...
Das BGB kennt keine "Verschleißprodukte".
...und somit von der gesetzlichen Haftung ausgenommen!
Verlink doch bitte mal die entsprechende Quelle, danke.
Ja deckt es ab, aber du musst beweisen das der Mangel bei Gefahrübergang ( Übergabe der watch an dich) vorgelegen hat, das kriegst du nicht hin.
Wenn du alles getestet hast und festgestellt hast das es am Akku liegt dann musst du das Gerät dafür geöffnet haben und damit ist die Gewährleistung futsch, das ist aber egal da du auf den Akku e maximal 6 Monate hast.
Danke dir für die Antwort und Links! Mit der Beweispflicht das hatte ich bereits gelesen, darum ging es mir aber nicht unbedingt. Im Wesentlichen wollte ich nur wissen, ob das grundsätzlich greifen würde oder nicht. Wie kulant Apple diesmal mit mir ist, werde ich dann ja sehen :)