Gebrauchtwagen Garantie mit selbstbeteiligung, muss ich zahlen.?
Guten Abend zusammen, ich habe eine kleine Frage.
Ich hab am 29.07.2015 einen Ford Focus 1.8 mit 100.800 km bei einem Händler gekauft. 3 Wochen später ist uns aufgefallen, dass er Öl verbrennt, Zudem musste heute noch das EGR und die Zündkerzen gewechselt werden. Der Händler meinte, das der Wagen Öl verbrennt, da das EGR defekt war. Nun ist ein neues EGR drin aber der Wagen verbrennt (wie auch schon zu erwarten war) weiterhin Öl. Morgen fahre ich zu Ihm um den Wagen zur Reparatur abzugeben. Er bat mich, den Garantieschein mitzubringen. auf diesem steht, dass ich eine Garantie mit 40% Selbstbeteiligung habe. Muss ich da wirklich 40% zahlen. denn ich habe das Auto ja erst einen Monat?
4 Antworten
Wenn Du die Garantie in Anspruch nimmst ja.
Aber wenn dies ein Sachmangel darstellt, dann kommt der Händler für alle anfallenden Kosten auf, eine SB in der Garantie hat dich dann nicht weiter zu kümmern, die trägt dann der Händler wenn er den Mangel seinerseits darüber laufen lässt, daher hat er ja dir auch eine Garantie mit verkauft, um sein eigenes Risiko im Gewährleistungsfall zu mindern.
Von daher mach dem Händler eindeutig klar das Du die Mängel bei ihm als Sachmangel (Gewährleistung) reklamierst.
Also muss ich ihm nur sage, dass ich die Gewährleistung in Anspruch nehme und nicht die Garantie
Hallo!
- Deine Beschreibung nach - 1 Liter Öl auf 200 km (5 l/1000 km) - wäre dies ein schwerer Motorschaden!
- In diesem Fall würde ich nicht reparieren lassen - weder auf Gewährleistung und schon gar nicht auf Garantie mit 40% Selbstbeteiligung.
Da du den Mangel schon nach 3 Wochen gemerkt hast und auch reklamiert hast, sowie bereits schon einige Teile ausgetauscht worden sind, würde ich dieses Fahrzeug unter Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
- Dieses Fahrzeug ist eine Krücke und der Händler nicht ehrlich! Niemals erzeugt ein defektes EGR-Ventil einen Ölverbrauch. Das ist Schwachsinn und gelogen!
Also siehe zu, dass du dieses Fahrzeug wieder los wirst - je eher, desto besser!
LG Bernd
Wenn der Wagen mehr als 1 Liter auf 1000 km verliert, gilt das als verschwiegener Mangel, denn so etwas tritt nicht spontan auf und fällt unter die Gewährleistung. Da ein Nachbesserungsversuch erfolglos war, musst du ihm noch einen Versuch zubilligen und kannst im negativen Fall die Wandlung verlangen. - ohne Selbstbeteiligung, notfalls mit Anwalt.
also es ist defintiv mehr als 1l auf 1000km, eher 1l auf 100-200 km. Nachbesserungsversuch gab es noch keinen. AGR wurde getaucht, da die kontrolleuchte anging. das wurde auch vom händler bezahlt
Bei einer Garantie ist das möglich das eine Selbstbeteiligung gezahlt werden muss. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung bei der auch die Bedingungen frei festgelegt werden können.
Du solltest aber eventuell vorher klären ob das nicht ein Gewährleistungsfall ist, dort musst du nichts selbst zahlen.
ja, genau so
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