Gewährleistung/Garantie bei Rechnung auf einen anderen Namen?

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Bei Garantie muss man darauf achten, was in den Garantiebedingungen steht. Es kann vorkommen, dass es für Zweiterwerber eine Ausschlussklausel gibt. Im Zweifel muss man dann den Schenker hinzuziehen als Zeugen, dass man selbst - trotz anderer Rechnung - Erstbenutzer der Sache ist.

Im Rahmen der Gewährleistung muss man "nur" die Gewährleistungsansprüche des Käufers abgetreten bekommen. Das kann formlos, also mündlich, geschehen.

Im Prinzip gilt die Gewährleistung oder Garantie für das Produkt, ist also nicht mit dem Inhaber des Produkts gekoppelt. Am sichersten gehst du jedoch mit einem kleinen Schenkungsvertrag. Es sollte darin ersichtlich sein, dass die Person, die auf der Rechnung genannt ist, dir die Ware überlassen hat.

Bei Reklamation würde ich mich direkt an den Händler wenden - amazon ist nur die Plattform, über die die Ware vertrieben wird. LG tschipsi