Geundheitspass - neuer Arbeitgeber
Hallo :)
Ich habe mir im Jahre 2008 einen Gesundheitspass ausstellen lassen. Habe dann auch nach drei Monaten eine Tätigkeit aufgenommen, die diese verlangt. Als ich meinen Arbeitgeber gewechselt habe, habe ich ihm diesen Pass gegeben.. ohne Folgebelehrungen. Er war zufrieden. Auch diese Tätigkeit ist mittlerweile beendet und ich fange nun bei einem anderen Arbeitgeber an. Dieser verlangt aber jetzt einen Nachweis, dass ich 3 Monate nach Ausstellung des Passes eine Tätigkeit aufgenommen habe. Ein Zeugnis meiner ersten Arbeitsstelle, auf dem die Zeit ja drauf steht, hat ihm nicht gereicht. Also bin ich zu meinem ersten Arbeitgeber gegangen und habe die Folgebelehrungen verlangt. Er sagt mir aber, dass er die nicht rausgeben darf. Was nun? Ich habe keine Lust wegen diesem, in meinen Augen, unnötigen Nachweis nochmal 20Euro auszugeben.
Was will mein neuer Arbeitgeber haben? Hilfe wär nett.
3 Antworten
ich musste mir ein Duplikat holen vom Gesundheitsamt, da mein alter Arbeitsgeber die rote Karte verbummelt hat. habe dafür jetzt 11 euro bezahlt. mein neuer Arbeitsgeber ersetzt mir die 11 Euro. Nur muss das Duplikat wieder abgestemplet werden. Mein Ex Chef will es nicht tun. so gehe ich mit den Arbeitsvertrag vom Ex Chef zum Job Center u die stempeln mir dann die rote KARTE ab
Eine Folgebelehrung ist nur einmal im Jahr notwendig und da du den Pass erst drei Monate hast ist eine neue noch nicht notwendig. Falls dein neuer AG dies ´nicht akzeptiert sollte er dir eine neue Ausstellung selbst bezahlen, schließlich ist er für immer gültig.
Schreib doch selbst was und lass es Dir von Deinem alten Arbeitgeber abzeichnen / unterschreiben / Stempeln