Geständnis und Verhandlung

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Ein Geständnis kann dazu führen, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder einen Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls stellt. Sie kann allerdings auch anklagen - trotz Geständnis.

Wird die Tat hingegen bestritten (das Gegenteil von einem Geständnis) steigen die Chancen enorm, daß es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Dort wird dann erforscht, ob dem Angeklagten die Tat nachzuweisen ist und welche Strafe angemessen ist. Das KANN besser für den Angeklagten sein, KANN aber auch schlechter für den Angeklagten sein. Hier kommt es auf eine Vielzahl von Details an.

Hallo Reemy! Diese Frage kann man mit einem Zweizeiler beantworten. Wenn man vom Gericht eine Ladung erhält, also das persönliche Erscheinen angeordnet wird, muss man erscheinen. Sonst nicht! Dies ist auch nicht wie hier fälschlich behauptet wird von der Straftat oder dem Vergehen abhängig. Bei einem " Geständnis " besteht die Möglichkeit, dass nach Aktenlage entschieden wird, also keine Hauptverhandlung statt findet. Liebe Grüße vom Seestern *

Das kommt auf die Straftat an. Wenn es etwas schwerwiegenderes ist kommt es zur Verhandlung, bei der man auch erscheinen muss.

Reemy 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 22:42

siehe Antwort von skorpion27

gorehouse666  16.08.2012, 23:09
@Reemy

Es kommt nicht immer zu "Verhandlung". Wenn das vergehen nicht so schlimm ist kann das Gericht auch direkt eine Strafe verhängen, ohne das jemand dort erscheinen muss. Bestraft wird man auf jedenfall, auch wenn es noch so eine geringe Tat war. Das meinte ich damit...

Reemy 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 23:18
@gorehouse666

oki doki, werde ich so weitergeben, danke

Die einzige Antwort: Das entscheidet das Gericht.

Statt Verhandlung vor Gericht köme nioch in Frage: Einstellung gegen Auflagen bzw. ein Strafbefehl.

skyfly71  16.08.2012, 23:57

Eigentlich entscheidet das eher die Staatsanwaltschaft^^

Gerberecht  17.08.2012, 02:13
@skyfly71

Sie entscheidet, ob sie den Antrag stellt, ja.

Reemy 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 23:18

strafbefehl? ist das wenn die verhandlung ohne den beschuldigten stattfindet?

Gerberecht  17.08.2012, 02:12
@Reemy

NEIN. Es gibt keine Verhandlung ohne Beschuldigten bzw. sind das nur Ausnahmen. Der richtige Weg ist eine öffentliche Verhandlung (ich sehe grad mal von der Sondergerichtsbarkeit in Terrorismusprozessen ab). Das ist ein rechtsstaatliches Prinzip.

Ein Strafbefehl (vgl. http://dejure.org/gesetze/StPO/407.html) ist ein Vorschlag der Staatsanwaltschaft, den das Gericht annimmt - oder eben nicht, aber dann kommt es i.d.R. zur Hauptverhandlung.

ja ... denn der Beschuldigte kann vor Gericht z. B. seine Aussage, die er bei der Polizei gemacht, widerrufen .. und dann müssen die wieder von vorne anfangen zu ermitteln

Die Aussage bei Gericht entgegen nicht ... da kann er schweigen .. oder aussagen ... und dementsprechend wird er dann auch bestraft .. oder nicht ..

Reemy 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 22:42

siehe Antwort von skorpion27