Geständnis und Verhandlung
Muss man trotzdem zum Gericht, also kommt es zu einer Verhandlung, wenn man vorher die Tat gestanden hat?
Bitte nur antworten, wenn ihr euch auskennt. Meine kleine Sis schreibt morgen eine Prüfung in Wirtschaft/Recht und braucht eure Hilfe :-)
10 Antworten
Ein Geständnis kann dazu führen, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder einen Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls stellt. Sie kann allerdings auch anklagen - trotz Geständnis.
Wird die Tat hingegen bestritten (das Gegenteil von einem Geständnis) steigen die Chancen enorm, daß es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Dort wird dann erforscht, ob dem Angeklagten die Tat nachzuweisen ist und welche Strafe angemessen ist. Das KANN besser für den Angeklagten sein, KANN aber auch schlechter für den Angeklagten sein. Hier kommt es auf eine Vielzahl von Details an.
Hallo Reemy! Diese Frage kann man mit einem Zweizeiler beantworten. Wenn man vom Gericht eine Ladung erhält, also das persönliche Erscheinen angeordnet wird, muss man erscheinen. Sonst nicht! Dies ist auch nicht wie hier fälschlich behauptet wird von der Straftat oder dem Vergehen abhängig. Bei einem " Geständnis " besteht die Möglichkeit, dass nach Aktenlage entschieden wird, also keine Hauptverhandlung statt findet. Liebe Grüße vom Seestern *
Das kommt auf die Straftat an. Wenn es etwas schwerwiegenderes ist kommt es zur Verhandlung, bei der man auch erscheinen muss.
Es kommt nicht immer zu "Verhandlung". Wenn das vergehen nicht so schlimm ist kann das Gericht auch direkt eine Strafe verhängen, ohne das jemand dort erscheinen muss. Bestraft wird man auf jedenfall, auch wenn es noch so eine geringe Tat war. Das meinte ich damit...
oki doki, werde ich so weitergeben, danke
Die einzige Antwort: Das entscheidet das Gericht.
Statt Verhandlung vor Gericht köme nioch in Frage: Einstellung gegen Auflagen bzw. ein Strafbefehl.
Eigentlich entscheidet das eher die Staatsanwaltschaft^^
Sie entscheidet, ob sie den Antrag stellt, ja.
strafbefehl? ist das wenn die verhandlung ohne den beschuldigten stattfindet?
NEIN. Es gibt keine Verhandlung ohne Beschuldigten bzw. sind das nur Ausnahmen. Der richtige Weg ist eine öffentliche Verhandlung (ich sehe grad mal von der Sondergerichtsbarkeit in Terrorismusprozessen ab). Das ist ein rechtsstaatliches Prinzip.
Ein Strafbefehl (vgl. http://dejure.org/gesetze/StPO/407.html) ist ein Vorschlag der Staatsanwaltschaft, den das Gericht annimmt - oder eben nicht, aber dann kommt es i.d.R. zur Hauptverhandlung.
ja ... denn der Beschuldigte kann vor Gericht z. B. seine Aussage, die er bei der Polizei gemacht, widerrufen .. und dann müssen die wieder von vorne anfangen zu ermitteln
Die Aussage bei Gericht entgegen nicht ... da kann er schweigen .. oder aussagen ... und dementsprechend wird er dann auch bestraft .. oder nicht ..
siehe Antwort von skorpion27
siehe Antwort von skorpion27