Wie zitiere ich einen Gesetzentwurf?

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Bei einem Literaturverzeichnis geht es darum einen Nachweis für DIE Originalquelle zu liefern die DU benutzt hast. In diesem Fall handelt es sich um einen Internetlink, daher ist die Quelle im Literaturverzeichnis so anzugeben:

Drucksache 16/1410: Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD. Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode (09.05.2006). URL: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/014/1601410.pdf. Zuletzt gesehen am: Datum.

In der Fußnote kannst du einen Kurztitel verwenden und musst darüber hinaus die Seitenzahl angeben. Also z.B.: Drucksache 16/1410. URL: dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/014/1601410.pdf, S. XY. Zuletzt gesehen am: Datum.

Genauso müsstest du auch vorgehen, wenn du Gesetze aus dem Internet zitierst. Das ist aber nicht ratsam, weil die Regel gilt: Wenn möglich, immer die Originalquelle zitieren, in dem Fall also das entsprechende Gesetzbuch in Papierform.

Tut mir leid - schnall die Frage noch nicht zu Ende.

1) Macht ja nur Sinn, wenn Du amerikanisch zitierst!

2) Und Du hast VErzeichnis eine Kategorie "Mongrafien" Was wären denn andere Kategorien dort?

3) Wo käme denn ein Zeitungstext (keine Fachzeitschrift sondern Tages- oder Wochenzeitung hin) - der Fall wird ja offensichtlich auch vorkommen in dem Kontext!

Ich meine mal gelesen zu haben, dass die nicht ins Literaturverzeichnis gehören, sondern als Fußnote mit vollständiger Quellenangabe (wie sonst im Literaturverzeichnis) angegeben werden sollte. Da hat aber auch jeder seine Präferenzen. Zur Not frag doch einfach mal deine_n Doktorvater/Doktormutter, wie er_sie es halten würde.

Als Bundestagsdrucksache (ich glaube man kürzt es BtDs ab, könnte aber falsch sein) und dann die Nummer dahinter, also hier 16/1410.

Saskia1901 
Beitragsersteller
 27.07.2013, 00:38

Okay, danke! Und was muss ich noch angeben? Wo kommt der Titel und das Datum hin. Und 'Deutscher Bundestag' muss doch bestimmt auch irgendwoe hin.

Tut mir leid, aus dem, was ich hier bei Google so finde, werd ich einfach nicht schlau.

Nada92  27.07.2013, 00:50
@Saskia1901

Es kommt garnicht in das Literaturverzeichnis. Du schreibst in die Fußnote folgendes: z. B.

BT-Drucks. 16/1410, S. 3

Dann weiß eigentlich jeder was gemeint ist, ist wie bei Gesetzen, da zitiert man ja auch keinen Verfasser oder Verlag.

So ist es bei mir (Jurist) gedacht

Frage aber vorsichtshalber noch einmal deinen Doktorvater.

Saskia1901 
Beitragsersteller
 28.07.2013, 11:38
@Nada92

Super! Vielen Dank für deine Hilfe!