Sachbeschädigung Smartphone?
Jemand rempelt mich an, mir fällt das Smartphone aus der Hand und ist beschädigt.
Wie verhält man sich in so einem Fall? Muss man die Polizei hinzuziehen um später Schadensersatz von der Person fordern zu können?
5 Antworten
Nein, die Polizei bringt dir im Nachhinein nur etwas, wenn die Personalien des Schädigers unbekannt sind. Ansonsten hat die Pol mit der Sache nichts zu tun, das ist reines Zivilrecht.
Und wenn du anschließend die Pol rufst, hast du immer noch keine Zeugen. Aber ja, wenn der Andere seine Personalien nicht bekannt geben willst, kannst du die Pol um Hilfe bitte.
Macht keinen Sinn. Es ist schließlich dir heruntergefallen und nicht jemand anders. Du hast es einfach nicht gut festgehalten.
Wenn du etwas forderst bist du in der beweispflicht das exakt andere Person schuld hat. Also keine chance sorry
Das ist eine sehr eigenwillige Rechtsauffassung.
Kennst du das Verursacherprinzip ??
Grundsatz, nach dem derjenige, der durch sein Verhalten, z.B anrempeln, Vorgehen o. Ä. Kosten verursacht, diese auch zu tragen hat
Ja klar aber beweis das erstmal
Darum soll man auch sofort in der Umgebung frage, ob sich jemand als Zeuge meldet.
Ausserdem gingt es nicht um die Beweismöglichkeit, sondern um deine falsche Aussage:
Es ist schließlich dir heruntergefallen und nicht jemand anders. Du hast es einfach nicht gut festgehalten.
Das ist definitiv falsch. :-))
Es ging mir um die Definition was eine Versicherung daraus macht
Du musst schon sagen was du meinst, erraten kann es niemand.
Ich lese nchts von "Versicherung.
Ich lese nur die falsche Behauptung, dass der Geschädigte selbst schuld wäre, und das ist falsch.
O.K.? :-))
Macht keinen Sinn. Es ist schließlich dir heruntergefallen und nicht jemand anders. Du hast es einfach nicht gut festgehalten.
Wenn du etwas forderst bist du in der beweispflicht das exakt andere Person schuld hat. Also keine chance sorry
Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Es handelt sich um eine zivilrechtliche Forderung die Du gegen den Schädiger hast, er ist laut BGB Paragr. 828 zum Ersatz verpflichtet.
Wenn derjenige einsichtig ist, würde das seine Haftpflichtversicherung oder er privat zahlen. Falls er die Schuld abstreitet, ist das ein klassischer Zivilprozess. Das heißt erstmal Schadensaufnahme durch die Polizei, genau..
Nein, musst du nicht.
Schreib dem Täter einen Brief, dass du von ihm Schadenersatz forderst. Dazu solltest du schon wissen, was die Reperatur kostet. Wenn er sich weigert brauchst du einen Anwalt.
Das meinte ich doch auch, und nichts anderes...
Wenn keine Zeugen dabei sind, kann doch jeder behaupten....
Und zum Beispiel auch wenn er sich weigert die Personalien herauszugeben..