Gibt es Gesetze, dass Papiergeld oder Münzgeld angenommen werden **muss**?
Egal, ob ein Schild vor´m Laden hängt, oder nicht. Muss bspw. Münzgeld, egal in welcher Form, angenommen werden?
18 Antworten
ja, das ist im Münzgesetz (Gesetztext siehe Quelle) geregelt:
Das derzeitige deutsche Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 (MünzG 2002) regelt unter anderem die Annahmepflicht von Eurogedenkmünzen und ergänzt damit die EG-Verordnung Nr. 974/98. Das Gesetz hat zum 1. Januar 2002 das MünzG 1950 abgelöst.
So müssen laut dieses Gesetzes bis zu 50 Euro-Münzen in einer Zahlung akzeptiert werden Quelle(n): bundesrecht.juris.de/mnzg2002/i… de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnzge…
Da offensichtlich die meisten Antworten hier nur beinahe richtig sind:
Das Muenzgesetz zum Nachlesen findet sich unter bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Aufgaben/Bargeld/muenzgesetzbundesministeriumjustiz.pdf?__blob=publicationFile in der zur Zeit aktuellen version.
Dort heisst es in §3 Annahme- und Umtauschpflicht, Absatz 1
"(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmuenzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Muenzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmuenzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Muenzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet."
Daraus folgt: - es gibt keine 50 Euro sondern eine 50 Muenzen Regelung!
es gibt aber auch KEINE Regelung die den normalen Zahlungsverkehr betrifft denn dieser Absatz regelt lediglich die GEMISCHTE Zahlungsweise (.. sowohl.. als auch...), also eine Kombination aus Euro- und deutschen Euro-Gedenkmuenzen. Insofern man sich also auf dieses Gesetz beziehen will, muss man mindestens eine deutsche Euro-Gedenkmuenze in seiner Zahlung verwenden...
Alle anderslautenden Interpretationen entstehen offensichtlich mangels Verstaendnis der deutschen Sprache, hier kann der Duden weiterhelfen: duden.de/rechtschreibung/sowohl. Sowohl...als auch bedeutet UND. Insofern gilt diese Regelung nicht fuer die einfache Zahlung mit Euro- Muenzen oder die einfache Zahlung mit deutschen Euro- Gedenkmuenzen.
Ich moechte an dieser Stelle auch auf einen sehr guten Artikel in der Zeit verweisen: zeit.de/2010/48/F-Zahlungsverkehr
Die in diesem Artikel bezeichnete Petition und die Antwort des Bundestages ist unter petition24.de/bankenwesen---annahmepflicht-von-bargeld zu finden (auf Resultat im Reiter klicken).
Auch der Bundestag unterliegt dem Fehler anzunehmen der Gesetzgeber haette im Muenzgesetz eine Regelung zur Bargeldannahme in Muenzen getroffen, sehen wir davon aber mal ab, ist der folgende Absatz relevant:
"Die währungsrechtliche Annahmepflicht von Euro-Bargeld wird jedoch von der zivilrechtlichen Vertragshoheit überlagert. Danach ist es einem Unternehmen möglich, Bedingungen, zu denen es einen Vertrag abschließen will, grundsätzlich frei zu bestimmen. Aus diesem Grunde stellt es keinen Verstoß gegen die Pflicht zur Annahme bestimmten die Zahlung mit dar, gesetzlicher Zahlungsmittel Banknotenstückelungen zu vereinbaren oder auszuschließen"
Insofern man nun also dem Bundestrag glauben moechte (beim Muenzgesetz taeuscht er sich immerhin und beweisst mangelhafte Deutschkenntnisse ;) ), gibt es KEINE Annahmepflicht und es liegt im Gestaltungsrahmen des jeweiligen Unternehmens (zu dem im Uebrigen auch Banken gehoeren!) ob und in wie weit sie bereit sind Geld anzunehmen.
In diesem Zusammenhang ist im Uebrigen festzustellen das in Deutschland keine Verpflichtung zur Annahme von Geldscheinen zu existieren scheint, jedenfalls konnte mir weder das Finanz- noch das Justizministerium das entsprechende Gesetz, bzw. die entsprechende Regelung, benennen...
Und insofern sind alle hier gegebenen Antworten falsch. Es gibt tatsaechlich keinen Annahmezwang!
PS: Um den SPAM Filter zu umgehen sind die Links ohne www
Prinzipiel sind Münzen und Papiergeld beides gesetzliche Zahlungsmittel. Bei Münzen gibt es aber eine Ausnahme. Aus dem "Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" des Deutschen Bundestages (vom 8.Juli 1950) (1) "Niemand ist verfplichtet, auf Deutsche Mark lautende Münzen im Betrag von mehr als 20 Mark und auf Pfennig lautende Münzen im Betrag von mehr als 5 Deutsche Mark in Zahlung zu nehmen".
Ja, ich weiß mitlerweile wurde der Euro eingeführt.
Nein,
wenn man zu großes Geld hat, kann es sein, dass es nicht gewechselt werden kann (oder auch wegen Falschgeldrisiko).
Zu viel Kleingeld kostet zu viel Zeit zum zählen und Platz.
Busfahrer dürfen z.B. auch zu viel Kleingeld nicht annehmen.
Nein, muß nicht. Nur in einem angemessenen Rahmen. Du kannst z.B. etwas für 10 Ct. kaufen und möchtest mit einem 100-Euro-Schein bezahlen. Der Verkäufer muß den Schein nicht annehmen.