Geschirrspüler gebraucht verkauft, jetzt angeblich defekt und arglistige Täuschung ?
hallo ihr :-)
Wir hatten einen zweiten Geschirrspüler und haben den verkauft. Angabe ca. 2 Jahre alt und dass er funktionstüchtig ist. Was er ja auch war. Dann hat den einer abgeholt Gekippt halb liegend transportiert, wo schon beim kippen zu sehen war, dass da massig Wasser raus läuft und halt auch in die Elektronik läuft, da auf Display Höhe auch was raus lief. Weshalb wir ihm sagten, dass er ihn mindestens 24h stehen lassen soll, bevor er ihn anschließt, damit er trocknen kann und sich "erholen" kann, auch wegen dem liegend Transport. Nach nicht mal zwei Stunden ruft er an und sagt der geht nicht. Hat ihn angeschlossen, Aqua stop zieht kein Wasser. Habe daraufhin bei Siemens angerufen und die sagten ihm, dass das Gerät nur bis vor acht Jahren produziert wurde. Wirft uns jetzt arglistige Täuschung vor(wobei wir ihn unter den selben Vorraussetzungen gekauft haben vor knapp 3 Monaten, weil der in unserer Mietwohnung nicht mehr ging, was er jetzt aber wieder tut, weshalb wir den verkauft haben) Und droht uns jetzt mit Anwalt... Er hat das Ding geschrottet. Und wir sind schuld? Unser Nachbar war sogar mit hier und hat auch versucht mit ihm zu reden, da er den zusammen mit uns eingebaut hatte und halt bezeugen konnte, dass er einwandfrei lief. Da wurde der Käufer laut und hat nachher Aufgelegt. Da wir es nicht besser wussten, dass das Gerät älter ist, haben wir ihm einen Rabatt angeboten. Da wir aber nicht bereit sind für seine Transport Schäden zu haften und das Gerät zurück zu nehmen, haben wir jetzt den Salat... Wir hätten jetzt Zeit uns das zu überlegen ob wir ihn zurück nehmen sonst Anwalt...
Ist das rechtens? Schriftlichen Kaufvertrag gibt es nicht. War ein Facebook Verkauf...
2 Antworten
Das ist sein Problem, laß ihn drohen.
Mal schauen, ob er bereit ist, seinem Anwalt für den Händedruck 500€ zu geben.
Ok, ich hoffe da auch einfach drauf. Dankeschön :-)
Empfehle ihm den Gang zum Anwalt, der will auch was verdienen.
Beim Privatverkauf gibt es keine Garantie. Gekauft wie gesehen und bei Funktionszweifeln hätte er es ja vor dem Abholen auf korrekte Funktion prüfen können und ggf. auf den Kauf verzichten.
Na ja, 2 Jahre und 8 Jahre ist schon ein deftiger Unterschied.
Gerade erst habe ich das mit dem Alter richtig gelesen :(
Nur wussten wir es eben selbst nicht... darum haben wir ihm ja den Rabatt angeboten... wir haben das Gerät so verkauft wie wir es gekauft haben...
Wenn er als 2-jährig angeboten wird, auch irrtümlich, fehl eine wichtige Eigenschaft. Bei Maschinen dieser Art ist das Alter nicht bedeutungslos.
Ein Rückgaberecht müsste man akzeptieren. Aber vorsätzliche oder arglistische Täuschung, das ist bei offensichtlichem Irrtum ein Witz. Das könnte man einem Fachhändler anlasten.
Eben... und hier lief er... er wollte sich aber jetzt halt auf das Alter des Gerätes fixieren und uns arglistige Täuschung unterstellen...
Dankeschön