Geschäftsfähig mit 5 Jahren?
Der 5-Jährige Daniel nimmt ein Geschenk(Fahrrad) von seiner Tante an.
a) Nichtige Willenserklärung
b) schwebend unwirksam
c) Rechtwirksam
?
4 Antworten
Die Antwort ist
d) Rechtlich Vorteilhaft
Da die Schenkung für den Minderjährigen aber meist nicht mit Nachteilen (z. B. Zahlung eines Kaufpreises) verbunden ist, sondern das Kind umsonst etwas bekommt, ist dieser Vertrag, wie der Jurist sagt, lediglich rechtlich vorteilhaft. Für seine Wirksamkeit bedarf es daher keiner Zustimmung der Eltern. Ausnahmen können aber gelten, wenn das Kind z. B. etwas Gefährliches geschenkt bekommt. Dann tritt der Gedanke der elterlichen Sorge (Schutz des Kindes, Fürsorge für seine Gesundheit) in den Vordergrund.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-kinder-vertraege-schliessen_068468.html
Kein Ahnung vom Rechtlichen, aber der 5-jährige Daniel hat ja sicher Eltern, welche die Schenkung mitbekommen. Akzeptieren die Eltern das Geschenk, ist die Schenkung rechtswirksam. Weisen die Eltern das Geschenk zurück (warum auch immer), muß die Tante das Rad wieder mitnehmen, auch wenn Daniel das Rad gerne gehabt hätte.
Nur meine laienhafte Meinung.
Antwort a) "nichtig"
da der 5 jährige Daniel noch nichteinmal schwebend unwirksam geschweige denn voll geschäftsfähig ist, bleibt das Geschenk bis zur Annahme durch die Erziehungsberechtigten nicht rechtswirksam oder besitzübergreifend :D
also ist deine Meinung nicht weit gefehlt :D
Um ein Geschenk anzunehmen muss man nicht geschäftsfähig sein
Es geht aber um ein Fahrrad
Ein Geschenk ist doch kein Kauf!
-.-
Siehst Du das anders?
es stimmt das es kein Kauf ist aber auch eine Schenkung kann rechtsgemäß oder nichtig sein, so wie in diesem fall, laut der IHK im Bereich Bankwesen wäre die richtige Antwort a) "nichtig"
da der 5 jährige Daniel noch nichteinmal schwebend unwirksam geschweige denn voll geschäftsfähig ist, bleibt das Geschenk bis zur Annahme durch die Erziehungsberechtigten nicht rechtswirksam oder besitzübergreifend :D
Und in welchem Fall treten diese Rechtswissenschaften ein? Falls der Knirps seine Tante anklagen will, weil das Fahrrad - keine Ahnung ... Erklär Dich bitte näher! Mir leuchtet die Logik nicht ein.
auch eine Schenkung bedarf rechtlich gesehen einer Annahme, grundsätzlich ist Bargeld immer in Ordung und bedarf nicht der Zustimmung der Eltern, handelt es sich allerdings um etwas mit dem Konsequenzen mit einher gehen wie zum Beispiel ein Grundstück auf das man steuern zahlen muss oder ein Fahrrad das eine Stellplatz benötigt ist die Schenkung erst rechtswirksam am Zustimmung der Eltern