Geschäftsfähig mit 5 Jahren?

4 Antworten

Die Antwort ist
d) Rechtlich Vorteilhaft

Da die Schenkung für den Minderjährigen aber meist nicht mit Nachteilen (z. B. Zahlung eines Kaufpreises) verbunden ist, sondern das Kind umsonst etwas bekommt, ist dieser Vertrag, wie der Jurist sagt, lediglich rechtlich vorteilhaft. Für seine Wirksamkeit bedarf es daher keiner Zustimmung der Eltern. Ausnahmen können aber gelten, wenn das Kind z. B. etwas Gefährliches geschenkt bekommt. Dann tritt der Gedanke der elterlichen Sorge (Schutz des Kindes, Fürsorge für seine Gesundheit) in den Vordergrund.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-kinder-vertraege-schliessen_068468.html

Woher ich das weiß:Recherche

Kein Ahnung vom Rechtlichen, aber der 5-jährige Daniel hat ja sicher Eltern, welche die Schenkung mitbekommen. Akzeptieren die Eltern das Geschenk, ist die Schenkung rechtswirksam. Weisen die Eltern das Geschenk zurück (warum auch immer), muß die Tante das Rad wieder mitnehmen, auch wenn Daniel das Rad gerne gehabt hätte.

Nur meine laienhafte Meinung.

Shape699 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 10:43

Antwort a) "nichtig"

da der 5 jährige Daniel noch nichteinmal schwebend unwirksam geschweige denn voll geschäftsfähig ist, bleibt das Geschenk bis zur Annahme durch die Erziehungsberechtigten nicht rechtswirksam oder besitzübergreifend :D

also ist deine Meinung nicht weit gefehlt :D

Um ein Geschenk anzunehmen muss man nicht geschäftsfähig sein

Shape699 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 17:24

auch eine Schenkung bedarf rechtlich gesehen einer Annahme, grundsätzlich ist Bargeld immer in Ordung und bedarf nicht der Zustimmung der Eltern, handelt es sich allerdings um etwas mit dem Konsequenzen mit einher gehen wie zum Beispiel ein Grundstück auf das man steuern zahlen muss oder ein Fahrrad das eine Stellplatz benötigt ist die Schenkung erst rechtswirksam am Zustimmung der Eltern

Lysandra13  16.07.2019, 18:44
@Shape699

Es geht aber um ein Fahrrad

Ein Geschenk ist doch kein Kauf!

Shape699 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 09:56

-.-

AriZona04  18.06.2019, 10:01
@Shape699

Siehst Du das anders?

Shape699 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 10:42
@AriZona04

es stimmt das es kein Kauf ist aber auch eine Schenkung kann rechtsgemäß oder nichtig sein, so wie in diesem fall, laut der IHK im Bereich Bankwesen wäre die richtige Antwort a) "nichtig"

da der 5 jährige Daniel noch nichteinmal schwebend unwirksam geschweige denn voll geschäftsfähig ist, bleibt das Geschenk bis zur Annahme durch die Erziehungsberechtigten nicht rechtswirksam oder besitzübergreifend :D

AriZona04  18.06.2019, 20:04
@Shape699

Und in welchem Fall treten diese Rechtswissenschaften ein? Falls der Knirps seine Tante anklagen will, weil das Fahrrad - keine Ahnung ... Erklär Dich bitte näher! Mir leuchtet die Logik nicht ein.