Geschäftsaufgabe, darf ich unter Einkaufswert verkaufen?
Hallo zusammen, ich habe vor 2 Jahren den Versuch gewagt, mich mit einem kleinen Online-Shop selbstständig zu machen. Nun habe ich festgestellt, dass das Ganze nicht profitabel ist und möchte mein Gewerbe abmelden. Meine Frage ist, darf ich die Produkte unter dem Einkaufswert zum Abverkauf anbieten, oder könnte ich in Konflikt mit dem Finanzamt geraten? Ich bin umsatzsteuerplichtig. Das Finanzamt hat mir ja schließlich mehr Vorsteuer erstattet, als ich jetzt zurückzahlen würde. Gewinnbringend zu verkaufen ist leider überhaupt nicht möglich. Würde mich über Ratschläge freuen :)
2 Antworten
Nein, das fällt unter Unternehmerische Freiheit.
Es kann dir niemand vorschreiben zu welchem Preis du deine Waren verkaufst wenn das nicht offensichtlich nur der Steuerhinterziehungen dient.
wir haben 2009 das Textil-EH-geschäft meiner mutter geschlossen wegen todesfall und räumungsverkauf gemacht.. Früher war der Räumungsverkauf genehmiungspflichtig, heute nicht mehr. Was es mal im EK gekostet hat spielt dann keine ROlle mehr. Wir haben alles für 1,2 Euro verkauft was nicht mehr zu verkaufen war.
Ansonsten wende dich an dein steuerberater.
Wichtig ist das gewerbe muss dann auch zeitnah abgemeldet werden auch bei den ganzen Verbänden.
eine gschäftsaufgabe ist immer blöd aber besser als immer weitermachen und noch mehr schulden zu machen
Vielen Dank :) das lässt mich jetzt wieder ruhiger schlafen ;)