Geruchsbelästigung durch Imbissbude in Wohngebiet
Gegenüber unserer Mietwohnung hatte bis vor kurzem ein Hähnchengrill-Imbisswagen einmal wöchentlich sein geschäft betrieben, wodurch es während des gesamten Tages bei uns in der Wohnung wie in einem Imbiss nach Fett und gegrilltem Hähnchen riecht. Das habenn wir bisher toleriert, da nur einmal pro Woche und man will ja nicht so sein. Nun steht der Wagen die gesamte Woche auf seinem Platz und öffnet zweimal wöchentlich, wodurch sich die Geruchsbelästigung natürlich erhöht hat. Gerade in der kommenden Jahreszeit können wir dann während der Grill-aktiven Tage die Fenster nicht zum Lüften öffnen. Meine Frage: Darf der Betreiber einfach beliebig seinen Imbiss im Wohngebiet betreiben ohne Zustimmung der Nachbarschaft? Muss er für eine duftfreie Zone sorgen und wenn ja, in welchem Umfang? Was haben wir in der Hand, um wenigstens zu dem fairen Kompromiss von einem Tag pro Woche zurückzukehren (mehr wollen wir ja gar nicht)? Können wir Mietminderung geltend machen und so den Vermieter aktiv werden lassen?
4 Antworten
Meine Frage ging primär Richtung: - Darf der Betreiber einfach beliebig seinen Imbiss im Wohngebiet betreiben ohne Zustimmung der Nachbarschaft? - Muss er für eine duftfreie Zone sorgen und wenn ja, in welchem Umfang? - Benötigt er eine dazu nicht eine Genehmigung des Ordnungsamt, dass es in einem Wohngebiet seinen Wagen aufstellen darf? - Und wenn ja, bekommt man die einfach, oder gibt es da Auflagen, z.B. nur einen Tag pro Woche, usw? Massnahmen gegen Geruch?
Jeder Betreiber eines Imbisses muß eine Genehmigung des Gewerbeamtes besitzen. Das Gewerbeamt, in zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt prüft , ob der Stellplatz für das Gewerbe zugelassen ist. Auf jeden Fall braucht der Betreiber auch eine Genehmigung des Stellplatzbesitzers, sei es Privatgrundstück oder öffentliches Straßenland. Eine Nachfrage beim Gewerbeamt bringt Klarheit. Es ist kein Anschwärzen wenn man im Bürgeramt nachfragt.. Der Name des Betreibers muß am Gewerbeobjekt sichtbar sein.
Er braucht nur die Zustimmung für den Stellplatz. Wenn das derselbe Eigentümer ist wie euer Vermieter habt ihr vielleicht ne Chance, ansonsten hat der auch keinen Einfluss darauf.
Die einzige Anlaufstelle für Euch ist das Gewerbeamt, eine andere Möglichkeit gibt es nicht...
Es ist ziemlich sinnlos, Deine Frage hier ständig zu wiederholen, anstatt sie dem Gewerbeamt zu stellen...
Meine Frage ging primär Richtung: - Darf der Betreiber einfach beliebig seinen Imbiss im Wohngebiet betreiben ohne Zustimmung der Nachbarschaft? - Muss er für eine duftfreie Zone sorgen und wenn ja, in welchem Umfang? - Benötigt er eine dazu nicht eine Genehmigung des Ordnungsamt, dass es in einem Wohngebiet seinen Wagen aufstellen darf? - Und wenn ja, bekommt man die einfach, oder gibt es da Auflagen, z.B. nur einen Tag pro Woche, usw? Massnahmen gegen Geruch?