Imbissbude im Erdgeschoss?
Hallo,
ich wohne seit Januar im 2. OG und im EG befindet sich eine Imbissbude.
Das es nicht ständig nach frischer Luft riechen muss, war mir selbstverständlich bewusst. Nun lässt der Betreiber des Imbisses die Hintertür von seinem Laden zum Treppenhaus ständig offen.
Habe mit den Nachbarn gesprochen, sie hätten es auch mehrmals versucht, aber der Betreiber sei stur. So bin ich auch mal zum "Wirt". Er meinte, bis jetzt hätte sich niemand beschwert, außerdem würde man doch im Treppenhaus nichts riechen. Ich hab gesagt, die sollen die Tür einfach zu lassen und wenn dann nur kurz geöffnet lassen, wenn die zum Lager im Keller müssen, aber nicht permanent zum entlüften. Die Küche ist nämlich direkt daneben.
Hatte mich bei der Verwaltung beschwert, diese wies mich natürlich wieder darauf hin, dass es mir bewusst war beim Einzug, dass sich eine Imbissbude unten befindet, erst nach meiner Aussage, dass die Tür zum Treppenhaus ständig offen ist, wollte die Verwaltung was unternehmen und den Türschließer einstellen, damit man die Türklinke nicht runterdrücken muss.
Hat anscheinend nichts gebracht. Dennoch ist die Tür regelmäßig offen. Das Holzbrett, das zum verkeilen genutzt wurde, habe ich weggeschmissen, natürlich haben die die Tür mit einem Karton jetzt aufgekeilt.
Ich weiß ja nicht mao, ob der Laden eine Dunstabzugshaube hat, aber wenn, funktioniert diese ja wohl nicht, denn sowohl im Laden als auch im Treppenhaus riecht es mal mehr und weniger nach Fett.
Wäre dies ein Grund zur Mietminderung? Habe schon alle möglichen Wege versucht.
4 Antworten
Wenn Du dort wohnen bleiben möchtest , aber mit dem Betreiber des Imbisses weder befreundet bist, und auch dort nicht isst, erkundige Dich doch zunächst mal ohne Nennung konkreter Namen beim Gesundheitsamt oder der Gewerbeaufsicht Eurer Region, ob eine Türe zwischen Betriebsräumen der Gaststätte / Imbiss und einem privat durch oberliegende Mieter genutzten Treppenhaus in einem Gebäude dauerhaft geöffnet sein darf.
Erst mal nur so weit rein als Information.
.... und, was sagen denn die Damen und Herren vom zuständigen Ordnungsamt dazu? Oder wurden die gar nicht eingebunden? Offene Türen zur Küche bedeutet doch Fliegengitter u.a.m..
Gewerbeaufsichtsamt einschalten.
Das würde ich erst mal lassen, da hier vermutlich ja auch ein Vermieter des gesamten Objektes Interressen haben könnte. ( Wohnraumvermietung + zulässiger Gewerbefläche im selben Gebäude )
Erst mal Infos sammeln und dann nochmals mit den neuen Erkenntnissen beim Vermieter zur Abhilfe durch ihn selbst mahnend vorsprechen lassen beim Imbiss.
Eine lukrative Gewerbefläche in seinem Haus möchte er sich gewiss nicht entgehen lassen, wenn Du ihm erst mal nur fundiertes Wissen unter 4 Augen ohne eigene Forderungen rein zur schnellen Behebung benennst.
Dann musst du fragen, ob du als Entschuldigung jeden Tag eine Pommes bekommst. :D Warum immer gleich zu Anwalt gehen? Warum nicht einfach mal reden und sich einigen?