Klarna an inkasso weitergeleitet was mache ich jetzt?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du wirst post von coeo bekommen. Keine Angst! Inkassogebühren sind im zusammenhang mit einem Onlinebezahldienst wie klarna selbst im verzugsfall nicht durchsetzungsfaehig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt. 

Schreib in den uberweisungsbeleg noch in den verwendungszweck zusätzlich :nur hauptforderung plus 3,90 mahnkosten 

Die schnelle weitergabe ans inkasso scheint bei klarna System zu haben. (kick back?) geh mal auf trustpilot ;-) 

Melde dich wieder wenn der inkassoladen schreibt

Cd2015 
Beitragsersteller
 26.01.2017, 12:41

Wenn der brief kommt antworte ich den das keine forderung offen ist und ich mich dem wiederspreche 

Cd2015 
Beitragsersteller
 26.01.2017, 12:42
@Cd2015

Ich habe ja zeitig überwiesen hätten die es richtig zugeordnet anstatr es mir zurück zuerstatten 

EXInkassoMA  26.01.2017, 15:55
@Cd2015

Genau _ poste dann noch mal hier und wir formulieren ein antwortschr. 

Cd2015 
Beitragsersteller
 26.01.2017, 18:57
@EXInkassoMA

Werde ich machen vielen dank das ist sehr nett von dir 

Cd2015 
Beitragsersteller
 26.01.2017, 21:15
@EXInkassoMA

Ich habe unabhängig von dieser rechnung noch eine ratenzahlung bei klarna die ich aber nächsten monat abbezahlen werde können die mir deshalb probleme machen oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun 

EXInkassoMA  26.01.2017, 21:58
@Cd2015

Nein, zahle weiter die vereinbarten raten

Cd2015 
Beitragsersteller
 28.01.2017, 21:04
@EXInkassoMA

Hallo,

Ich habe nun den brief von der inkasso bekommen.

EXInkassoMA  28.01.2017, 22:46
@Cd2015

Schriftlich 

''.. Sehr geehrtes coeo Team, ich weise die Forderung vollumfanglich zurück. Weitere Briefe ihres Hauses sowie ihrer vertragskanzlei werden zu keiner zahlung führen. Einen gerichtl. Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die kontaktaufname per Telefon.''

Vermutlich wird man Dir in einem weiteren Schreiben versuchen zu erklären warum Du den verzugsschaden zu tragen hast. Ein Anwaltsschreiben kommt auch i. D. R (ra mumm) 

Nerven bewahren


Cd2015 
Beitragsersteller
 28.01.2017, 22:59
@EXInkassoMA

Ok vielen dank ich werde es dann gleich am montag verschicken muss ich auch ein beleg reintun mit der zahlung

EXInkassoMA  29.01.2017, 00:13
@Cd2015

Nein, kein Vorauseilender gehorsam ;-) 

Cd2015 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 10:37
@EXInkassoMA

Ok wie lange werden die mich den nerven mit dem briefen ich bin schon ein stresiger mensch wenn ich schon an die briefe denke bekomme ich kopfschmerzen 😆

Cd2015 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 19:58
@EXInkassoMA

Was passiet eigetlich wenn ich bezahle

EXInkassoMA  29.01.2017, 20:08
@Cd2015

Dann freuen die sich und du hast ruhe

Cd2015 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 20:42
@EXInkassoMA

Gibt es einen eintrag oder so ?

Niemals überweist man mit 1. Überweisung 2 Rechnungen, sofern es sich hierbei nicht um ein Kundenkonto handelt wie zb. bei OTTO.de. Handelt es sich hierbei um ein Kundenkonto dann gibt man meistens nur die Kundenummer an.

Ansonsten gilt immer, sofern nicht anders explizit erwähnt: 1 Rechnung = 1 Überweisung.

Was du nun machen solltest ist recht simpel.
Überprüfe ob die 29 € auf deinem Konto wieder gutgeschrieben wurde.
Sobald du die Mahnung hast vom Inkasso, bitte nichts überweisen sondern hier die exakte Forderungsaufstellung entweder als Screenshot (Private Daten zensieren) oder Schriftlich einmal aufstellen.

Einfach aus dem Grund um zu prüfen ob die Mahngebühren sich im Rahmen und damit okay sind, oder überhöht und damit anfechtbar.

Ich werde jetzt gleich morgen ben hauptbetrag + mahngebühr an klarna überweisen.

So ist es genau richtig.

Muss ich inkasso auch das geld überweisen?

Nein mit der Inkassobude hast Du nichts zu schaffen.

Word das an die schufa weitergeleitet ?

Das sollten sie sich mal wagen. Du kannst das in einem halben Jahr mal über eine kostenlose Selbstauskunft überprüfen.

Aber was mache ich wenn ich von der inkasso den brief bekomme?

Wenn Du human bist schreibst Du der Inkassobude einmalig, daß keine Forderungen von Klarna gegen Dich vorliegen und daß Du alle weiteren Kontaktaufnamen zu Dir untersagst. Sie werden sich nicht dran halten. Die weiteren ankommenden Bettelbriefe, nebst finsteren Drohungen ignorierst Du. Erst wenn, was nicht zu erwarten ist, ein echter Mahnbescheid eintrudeln sollte mußt Du widersprechen.

Cd2015 
Beitragsersteller
 26.01.2017, 08:54

Ich habe jetzt überwiesen es ist auch schon auf meinem kontoauszug drauf und ein brief ist noch nicht bekommen

Artus01  26.01.2017, 09:06
@Cd2015

Wie gesagt, mit der Inkassobude hast Du nichts zu schaffen.

Cd2015 
Beitragsersteller
 26.01.2017, 09:12
@Artus01

Ok kann das habe ich auch vor ein mahnbescheid kommt vom gericht oder

Artus01  26.01.2017, 11:32
@Cd2015

Ja, ein Mahnbescheid kommt vom zuständigen Mahngericht und immer in einem gelben Umschlag.

Diese Inkassobuden sind so dreist und verschicken Schreiben die dem ähnlich sehen. Also nicht aufs Glatteis führen lassen.

Cd2015 
Beitragsersteller
 26.01.2017, 12:43
@Artus01

Ok dann weiß bescheid ich hoffe das es garnicht zu weit kommt

Artus01  26.01.2017, 15:02
@Cd2015

Zu einem Mahnbescheid wohl nicht, aber ziemlich sicher zu den Belästigungen durch Briefe mit finsrteren Drohungen, wenn die Bamde bereits informiert wurde.

Cd2015 
Beitragsersteller
 26.01.2017, 19:43
@Artus01

Hoffentlich ich habe noch unabhängig von dieser rechnung eine ratenzahlung bei klarna bis jetzt immer pünktlich bezahlt nie eine mahnung erhalten und nächsten monat werde ich es komplett abzahlen meinst du die machen mir deswegen auch probleme

Artus01  27.01.2017, 07:22
@Cd2015

Das denke ich zunächst mal nicht, es gibt auch keinen Grund dafür. Zudem wird die dafür zuständige Abteilung von der letzten Sache nichts wissen. Solange die Raten pünktlich eingehen kümmert das niemanden. Diese Zahlungseingänge werden auch nur von der EDV überwacht, da guckt kein Mensch mehr drauf.

Wenn es sich um zwei Rechnungen handelt, dann sollte man auch zwei Überweisungen tätigen. Wenn du beide Rechnungsbeträge addierst und diese Summe überweist, so nimmt der Computer diese Summe nicht an.

Im Computer sind zwei Rechnungen mit der jeweiligen Summe gespeichert und nur diese findet der Computer.

Das Mahnsystem bei Klarna funktioniert offenbar super. In deinem Falle aber nachvollziehbar. Den Betrag keinesfalls an das Inkassobüro überweisen.

Wenn du einen Brief vom Inkassobüro bekommst, kannst du denen mitteilen, dass du beide Rechnungen beglichen hast und die Sache für dich erledigt ist.

Vielleicht zahlst du die 3,50 € Mahnkosten, aber keinesfalls mehr.

Sollte das Inkassobüro Gebühren verlangen, kannst du das ignorieren. Die werden dir noch einige Briefe mit Drohungen schreiben, aber darauf musst du nicht reagieren.

Sollten die dir einen Mahnbescheid schicken, was kaum zu erwarten ist, dann widerspreche innerhalb der Frist.

NEIN!!! Nicht das Geld jetzt noch an Klarna überweisen. Wenn die das an Inkasso abgegeben haben, musst du das an das Inkasso-Unternehmen überweisen! Sonst hast du wieder den doppelten Ärger!

Einen Schufaeintrag bekommst du so schnell wohl nicht. Wobei ich das nicht sicher sagen kann...

EXInkassoMA  26.01.2017, 12:29

NICHT ans Inkassounternehmen zahlen. Zweckgebunden an klarna 

Comp4ny  26.01.2017, 01:48

Eine Umstrittene Forderung darf nicht in die Schufa eingetragen werden. Damit es aber eine Umstrittene Forderung wird, muss man diese zb. Widersprechen.

Cd2015 
Beitragsersteller
 26.01.2017, 02:10
@Comp4ny

Das heißt also wenn ein brief von der inkasso kommt das ich wiederspruch einlegen muss 

Footzies  26.01.2017, 02:28
@Cd2015

Nein, auf die Inkasso Briefe reagierst du entweder gar nicht, ODER, wenn du was zur seelenberuhigung tun musst, emailst du denen ganz freundlich unter Bezug auf die Sache, dass die Hauptforderung bereits erledigt ist und du daher die (bisherigen und zukünftigen) Inkasso-schreiben als nichtig erachtest