Gerichtstermin wegen 0.6gramm Mariuhana
Hallo liebe Leser (im vorhinein bitte ich darum die Moralkeule im schrank zulassen- ich brauche Hilfe und keine nervenden user die "pech gehabt" schreiben) Ich wurde vor einem halben Jahr mit 0,3gramm (ich hatte es abgewogen) von den netten Herren im blau festgenommen. Ich war zu diesem Zeitpunkt siebzehn. Nach vier Stunden wurde auf dem Revier wurde ich freigelassen. Nach einigen Monaten erhielt ich eine Anklageschrift. in der stand das ich wegen 0,6 gramm verklagt werde. Ich mach grad das Abitur und habe keine vorstrafen. Meine frage ist ob ich mit einer strafe rechnen und ob ich den Richter bitten das Mariuhana vor meinen Augen zu wiegen. Ich wohne in Hessen und nehme seit dem Vorfall keine "Drogen", auch wenn es meinem Asthma und meinen Schlafproblemen helfen konnte.
danke für ernstgemeinte Antworten
9 Antworten
Die Klage wird wegen Geringfügigkeit eingestellt und sollte es trotzdem zur Verhandlung kommen ist die Strafe sehr gering, allerdings ist mit Problemen bei der Führerscheinstelle zurechnen.
Naja, es ist ers mal gut, daß du nichts mehr nimmst. Wenn du mit Drogen von 0,6mg erwischt worden bist, dann war das ja, so würde ich es verstehen, dein Eigenkonsum und treibst somit keinen Handel. Das ist ganz wichtig, daß du das auch den Richter so sagst. ich glaube Vorwiegen mußt du das nicht, aber man wird dich fragen, ob es eingezogen werden kann. Du solltest das auch zu lassen, denn somit gibt es ein bessere Bild. ich denke, du mußt zur Suchtberatung und mußt dich einen Drogensceening unterziehen. Da du erst 17 Jahre bist, kommst du vor einem Jugendgericht und wirst nach dem Jugendstrafrecht bestraft. Das dürfte nicht so hoch sein. Vielleicht Sozialstunden. ich rate dir ganz dringend, die finger in zukunft davon zu lassen, denn das bringt nichts. Dir wünsche ich noch einmal viel Glück und ein ganz mildes Urteil. Liebe Grüße von bienemaus63
0,6 Gramm? Auf dem Revier an dem Tag sagte man dir auch das Gewicht?
sie wogen ab aber eine zahl haben sie mir nicht genannt
Hm schade, sonst hätteste das korrigieren lassen können.
Eine Gerichtsverhandlug ist kein Wunschkonzert. Wenn die Anklage lautet 0,6 g wirst du da wohl kaum etwas gegen untenehmen könne. Denkst du, man hätte dir etwas dazu geschmuggelt? Wer sollta daran ein Interesse haben
ich denke aber kaum das ein dealer eine kaputte waage hat und mir mehr zeug verkauft für den gleichen preis
jugendstrafen werden grundsätzlich nicht ins normale führungszeugniss eingetragen nur fals du später beim staat arbeiten willst können die deine jugendstrafen einsehen
das weiß ich asu sicherher quelle von meinem bwh
es kommt zur einer verhandlung