Gerichtstermin, was sage ich meinem Arbeitgeber?
Hallo,
habe folgendes Problem und zwar hab ich am 09.09 Vormittags einen Termin bei Gericht wegen verstoßes gegen § 29 BtMG.
Da ich heute den ersten Tag meiner Ausbildung hatte, frage ich mich nun schon seid längerem was ich meinem Chef sagen könnte, ich müsste ja nichmal frei haben sondern bräuchte nur die spätschicht, aber er wird sicher wissen wollen wieso wenn es so dringend ist.
Was sage ich am besten?
5 Antworten
Die Wahrheit. Wenn es rauskommt, dass du gelogen hast, wirds hinterher nur noch schlimmer.
Steht denn auf der Ladung überhaupt der Grund der Verhandlung ?
Ansonsten muss der Arbeitgeber dich frei stellen für die Verhandlung Allerdings steht dir als Beschuldigten kein Verdienstausfall zu
Auf dem schreiben steht auch der grund ja!
Das es rauskommen wird denke ich am wenigsten, da es wahrscheinlich ist das ich ohne grosse probleme durch die sache komme.
Ehrlichkeit wär mir persönlich natürlich auch am liebsten, da ich mit der wahrheit in meinem leben immer ganz gut gefahren bin. Allerdings befind ich mich natürlich auch in der probezeit, und da möcht ich ehrlich gesagt nix riskieren was mich meinen Job kosten könnte.
Nuja, einfach irgendwas normales halt du hast Arzttermin oder so.
So isses, zumal man Arzt Termine auf nach die Arbeitszeit verschieben kann, eine AU kommt für mich nicht in frage
Termin beim Amt, Behördenweg, muss dem Chef genügen
Versuche es mit "aus dringenden privaten Gründen"
Und wenn ihm das als Grund nicht reicht? Klar in erster Linie musses reichen!
Aber ich schätze das es einige chef´s schon sehr interessiert was denn da so "wichtiges Privates" ist, und dann z.B. zu sagen "Ist ja nicht so wichtig" sieht auch doof aus.
Behördentermin trifft es doch ziemlich gut.
Und du willst ja auch nicht einfach der Arbeit fern bleiben, sondern nimmst dir 1 Tag Urlaub dafür (der ist zwar grundsätzlich bezahlt, wird dir aber von den Urlaubstagen des Jahres 2014 abgezogen).
Will ja nichma Urlaub, sondern ledigtlich die Spätschicht. Und was ist wenn er für den Behördentermin einen nachweis haben möchte?
Tja, dann hilft nur "Butter bei die Fische" -musst halt den echten Grund nennen; erfahrungsgemäß wird aber nicht so in die Tiefe gefragt, vor allem dann nicht, wenn es mit einer Woche Vorlauf angekündigt wird (wäre was anderes, wenn du von Heute auf Morgen frei/eine andere Schicht haben wolltest).
Das hilft nicht, weil am 01.09. die Ausbildung angefangen ist - für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist die Wartezeit von 4 Wochen noch nicht erfüllt!
Und mal abgesehen davon, sollte man sein Berufsleben auch nicht mit "Blau machen" starten.