Schichtvorgabe trotz Kinderversorgung???
Hallo,
Ich arbeite in einem Dreischichtbetrieb und bisher habe ich es mit meinen Kollegen immer so hingekommen, dass ich in den Schulferien Spätschicht habe, damit ich vormittags die Kinderversorgung machen kann und dann nur möglichst kurz einen Babysitter brauche. Jetzt plötzlich will mir mein Chef vorschreiben, dass ich in den Osterferien Frühschicht mache. Darf er das?? Ich habe schließlich vormittags die Kinder!!
5 Antworten
Darf er das??
Jein - oder anders: Es kommt darauf an ...
Wenn das nicht vertraglich festgelegt ist, dass Du in den Schulferien immer im Spätdienst arbeitest, kannst Du aus dem "bisher habe ich es mit meinen Kollegen immer so hingekommen" keinen "Gewohnheitsanspruch" ableiten - selbst wenn das seit Jahren schon so geregelt worden wäre.
Wenn es keine anders lautenden Vereinbarungen/Regelungen nach Arbeits - oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Gesetzen usw. gibt, hat der Arbeitgeber ein "Direktionsrecht" nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers"; dort heißt es in Satz 1:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
In dieser Bestimmung ist aber auch vom "billigen Ermessen" die Rede!
Das heißt, dass der Arbeitgeber bei seinen Entscheidungen zwingend (!) die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss. Wenn die persönlichen Belange objektiv die betrieblichen Belange überwiegen, darf der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht umsetzen!
Wenn Du also vormittags Kinder beaufsichtigen musst und keine Ersatzpersonen zur Betreuung zur Verfügung stehen, diese Beaufsichtigung wegen der Schichteinteilung aber nicht wahrnehmen könntest, andererseits der Arbeitgeber ohne Probleme den Dienstplan so gestalten könnte, dass Dir die Betreuung ermöglicht würde (indem Du also nur im Spätdienst eingesetzt würdest, ohne dass dadurch der betriebliche Ablauf, die Organisation unzumutbar beeinträchtigt würde), dann hast Du ein Recht darauf: Unter dieser Voraussetzung also dürfte der Arbeitgeber Dich nicht zur Frühschicht einteilen!
Das ist die rechtliche Seite dieses Problems. Ob und in wieweit Du aber in der Lage und willens bist, Dein Recht durchzusetzen und Dich mit Deinem Arbeitgeber diesbezüglich auch auseinanderzusetzen, kann ich nicht beurteilen. Leider sind auch "Recht haben" und "Recht bekommen" viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
Vielleicht hilft ja ein Gespräch mit dem Arbeitgeber mit dem Hinweis, dass Du das mit Deinen Kollegen/Kolleginnen einvernehmlich in Deinem Sinne regeln kannst.
Jedenfalls sind die Antworten, die unreflektiert ein "Ja, das darf der Arbeitgeber!" behaupten, so pauschal falsch!
Hallo Andiyps,
ja er darf das. Das ist zwar nicht nett, aber er kann Dich natürlich frei im Schichtbetrieb einteilen, es sei denn Du hast eine anderslautende Vereinbarung in deinem Arbeitsvertrag stehen. Da gehe ich aber nicht von aus, da Du Dich mit deinen Kollegen immer so geeinigt hast. Deswegen kann er den Schichtplan auch frei entwerfen.
Nett ist das natürlich nicht. Mitarbeiterfreundlich schon gar nicht. Daher würde ich an deiner Stelle das Gespräch mit ihm suchen und ihn fragen, warum es dieses Jahr anders laufen soll, da es doch in der Vergangenheit immer gut funktioniert hat. Vielleicht hat sich aber ja auch noch ein anderer Kollege gemeldet, der auch Kinder hat? Frag ihn einfach, ob er Dir irgendwie entgegenkommen kann. Wenn nicht, ist das blöd, aber da wirst Du dann nicht viel machen können.
Viele Grüße
DatSchoof
Danke für deine Ausführungen. Leider verhalten sich nicht immer alle Chefs dem Recht nach und tun und lassen was sie wollen. Wenn man denen dann mit dem Recht kommt, wird es knifflig. Hast Du hier Erfahrung, wie man einem Chef höflich erklärt, was er darf und was nicht?
Wenn es Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern gab über die rechtliche Beurteilung von Konflikten, dann haben die Arbeitgeber, mit denen ich bisher zu tun hatte, die Angelegenheit rein sachlich gesehen.
Und wenn es mal eine gerichtliche Auseinandersetzung war, wurde das Urteil nicht anders gesehen als die Entscheidung einer neutralen Instanz, ohne dass das betrieblich Konsequenzen für die klagenden Arbeitnehmer hatte.
Einen "verständigen" Arbeitgeber vorausgesetzt, bleibt ja nur, in sachlichem Ton seinen Entscheidungen zu widersprechen und den Widerspruch mit der Darstellung der eigenen persönlichen Situation und den rechtlichen Bedingungen zu begründen.
Bei einem "bösmeinenden" (sturen) Arbeitgeber wird man alleine damit aber keinen Erfolg haben. Und ob man bei einem solchen Arbeitgeber klagen kann, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen, scheint dann auch leider eher unwahrscheinlich.
natürlich darf er das .. wenn du bisher auf die Kulanz deiner Kollegen zählen konntest, war das ja ok.. steht denn in deinem Vertrag ausdrücklich geschrieben, dass du NUR Spät in den Ferien machst wegen der Kinder ?
ausserdem ist der Babysitter ja nicht das Problem, DEN kannst dir ja besorgen. und du tust es ja auch.. Arbeit geht eben vor, und wenn man das vorher nicht mit dem Chef klar geregelt hat, dann gelten auch für dich die 3 Schichten
Ist das mit der Spätschicht denn in deinem Vertrag festgelegt? Wenn nicht, dann interessiert den Chef natürlich seine Firma mehr als deine Kinder. Und wenn du in einem Schichtbetrieb angestellt bist, dann darf der Chef natürlich verlangen, dass du auch Schicht arbeitest. Es sei denn, ihr habt es anders vereinbart.
Ganz so "einfach" ist es denn doch nicht - siehe dazu meine eigene Antwort!
steht das in deinem vertrag das du in den ferien nur spätschicht machst? wenn nicht, darf dein chef dich einteilen nach betrieblichen belangen. bisher hast du das doch auch nur mit deinen kollegen so hinbekommen, was sagen die dazu? wäre da jemand gewillt, mit dir zu tauschen?
darf dein chef dich einteilen nach betrieblichen belangen
Ganz so bedingungslos einfach ist es denn doch nicht - siehe dazu meine eigene Antwort!
Ganz so bedingungslos einfach ist es denn doch nicht - siehe dazu meine eigene Antwort!