Muss als Zeuge vor Gericht, Arbeitgeber weigert sich, mich frei zu stellen

11 Antworten

sicher keine, wenn er das ans gericht schreibt wird er sicher als antwort die entsprechenden Paragraphen bekommen die ihm von seiner Pflicht informieren.

Wenn er dich jedoch aufgrund dieser Vorladung benachteiligt oder sonstiges hast du selber vor dem Arbeitsgericht die besten Changen

Den Arbeitsausfall, die Fahrkosten hin- und zurück usw. bekommst Du dort alles ersetzt.

Das Problem ist Dein Arbeitgeber. Gerade bei diesen Paketdiensten ist es ja problemeatisch, denn man kann nciht einfach weggehen, weil ja dann Sache liegenbleiben.

Auf der anderen Seite, gehst Du nicht zur Verhandlung, kann man Dich durch die Polizei holen lassen.

SusiTiger 
Beitragsersteller
 26.06.2014, 19:06

Naja liegen bleiben tut da gar nix, dann muss Chefchen eben die Tour splitten oder einen Vertretungsfahrer drauf hocken.

Mit was für Konsequenzen soll denn dein Arbeitgeber zu rechnen haben? Er MUSS dich dort hin lassen. Dafür brauchst du auch keinen Urlaub zu nehmen.

Allerdings muss dich dein Arbeitgeber für die Fehlzeit nicht bezahlen, sofern es in deinem Tarifvertrag dafür eine Klausel gibt.

SusiTiger 
Beitragsersteller
 26.06.2014, 17:10

Zum Glück haben wir keinen Tarifvertrag :-) Ich werde wohl nen Zettel vom Gericht mitnehmen wegen Verdienstausfall

unLieb  26.06.2014, 17:14
@SusiTiger

Fahrtkosten kannst du auch beantragen. Ging bei mir damals in meiner Lehre als ich als Zeuge geladen war alles ohne Probleme.

Du gehst zu dem Termin. Der Arbeitgeber muss damit klarkommen, kann aber die Zeit von deinem Lohn abziehen oder nacharbeiten lassen. Soweit ich weiss, kannst du dir den (nachgewiesenen) Lohnabzug vom Gericht erstatten lassen.

unLieb  26.06.2014, 17:10

Richtig. Fahrtkosten kann man sich auch erstatten lassen!

Du gehst zum Gericht und nix anderes. Dein AG kann ja mal beim zuständigen Richter anfragen.