Genossenschaftsbeitritt Widerrufen?
Hallo, habe folgendes Problem:
Hab mir eine Wohnung angeschaut und der Vermieter wollte bestimmte Unterlagen haben, damit er darüber entscheiden kann ob ich dafür in Frage kommen würde oder nicht.
Unter den Unterlagen war ein Schreiben, wo im Kleingedruckten steht, dass ich mich dafür verpflichte, einer Genossenschaft beizutreten.
Ein wenig später sah ich mir noch ein paar andere Wohnungen an, da ich von diesem Makler nichts mehr gehört habe und schließlich (da mir die Zeit davonlief) entschied ich mich fix für eine andere Wohnung.
Nun meinte der Makler ich müsste auf jeden Fall die Genossenschaftsanteile bezahlen und diese würde ich erst in einem Jahr (Mindestvertragslaufzeit) wieder zurückbekommen.
Ist das rechtens? Steht mir nicht hier auch ein gesetzliches Widerrufsrecht zu?
Bitte um Hilfe, bin grad echt verzweifelt :(
2 Antworten
Es kommt darauf an, was du unterschrieben hast. War das eine Beitrittserklärung? Dann sieht es schlecht aus. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312 BGB greift bei Genossenschaften und Vereinen nicht. Aber ohne genau zu wissen was du unterschrieben hast, lässt sich das nicht 100%-ig sagen.
Ich mein was ist das denn für eine Regelung, dass man sofort Mitglied wird ohne dass man den Mietvertrag überhaupt gelesen hat?
Das geht bei Genossenschaften nicht anders. Eine Genossenschaft darf von Gesetzeswegen nur an Mitglieder der Genossenschaft Wohnungen vermieten. Wenn man also eine Genossenschaftswohnung beziehen möchte, muss man erst Mitglied werden, bevor man den Mietvertrag unterschreiben kann.
Schick am besten so schnell wie möglich eine Kündigung der Mitgliedschaft an die Genossenschaft.
Hattest du das Schreiben Unterschrieben zurückgeschickt? Dann könnte hier ein Vorvertrag zustande gekommen sein.
Ja leider, aber hat man nicht trotzdem ein Widerrufsrecht? Ich mein was ist das denn für eine Regelung, dass man sofort Mitglied wird ohne dass man den Mietvertrag überhaupt gelesen hat?