Genossenschaftsbeitritt Widerrufen?

2 Antworten

Es kommt darauf an, was du unterschrieben hast. War das eine Beitrittserklärung? Dann sieht es schlecht aus. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312 BGB greift bei Genossenschaften und Vereinen nicht. Aber ohne genau zu wissen was du unterschrieben hast, lässt sich das nicht 100%-ig sagen.

Ich mein was ist das denn für eine Regelung, dass man sofort Mitglied wird ohne dass man den Mietvertrag überhaupt gelesen hat?

Das geht bei Genossenschaften nicht anders. Eine Genossenschaft darf von Gesetzeswegen nur an Mitglieder der Genossenschaft Wohnungen vermieten. Wenn man also eine Genossenschaftswohnung beziehen möchte, muss man erst Mitglied werden, bevor man den Mietvertrag unterschreiben kann.

Schick am besten so schnell wie möglich eine Kündigung der Mitgliedschaft an die Genossenschaft.

Hattest du das Schreiben Unterschrieben zurückgeschickt? Dann könnte hier ein Vorvertrag zustande gekommen sein.

Bernhardd1972 
Beitragsersteller
 01.09.2017, 18:29

Ja leider, aber hat man nicht trotzdem ein Widerrufsrecht? Ich mein was ist das denn für eine Regelung, dass man sofort Mitglied wird ohne dass man den Mietvertrag überhaupt gelesen hat?