Kann man Mietverträge (Wohnung) tatsächlich binnen 14 Tage widerrufen?
Wenn man als Verbraucher mit einem Unternehmer über einen Fernabsatzvertrag ohne Besichtigung einen Mietvertrag abschließt?
Im Vertrag steht auch eine Belehrung, dass der Widerrufsrecht besteht, kann man dann annehmen dass tatsächlich ein Widerrufsrecht besteht, wenn eine Information darüber im Vertrag steht?
8 Antworten
Wenn man als Verbraucher mit einem Unternehmer über einen Fernabsatzvertrag ohne Besichtigung einen Mietvertrag abschließt
Ja. Das ist dann aber wirklich der einzige Fall, wo bei einem Mietvertrag ein Widerrufsrecht besteht.
Was kann ich tun wenn ich nach Überweisung der Kaution widerrufen habe und der Vermieter nicht die Kaution zurück zahlt? Laut Widerrufsbelehrung hat er 14 Tage dafür Zeit? In meinem Fall kommt generell keine Reaktion außer der Hinweis auf die gesetzliche Kündigungsfrist.
Es steht ein Widerrufsrecht im Vertrag, somit ist es auch gültig.
Bei Studentenwerken durchaus auch üblich.
Beim Abschluss von Mietverträgen (Verbraucher) gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ausnahme: die Wohnung wurde vom Mieter nicht besichtigt!
Allerdings kann ich jedem Vermieter und Mieter nur empfehlen, dass der zukünftige Mieter die anzumietende Wohnung auch tatsächlich besichtigt
Da es kein Widerrufsrecht gibt, kannst Du hier nur mit der vertraglichen/gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen
Im Vertrag steht auch eine Belehrung, dass der Widerrufsrecht besteht, kann man dann annehmen dass tatsächlich ein Widerrufsrecht besteht, wenn eine Information darüber im Vertrag steht?
ja, kann man.
Wenn die im Fernabsatz gemacht werden, im Prinzip ja.
Aber wer mietet per Fernabsatz eine Wohnung? Die Wohnung schaut man vor Ort an, unterzeichnet vor Ort den Vertrag und erhält vor Ort den Schlüssel. Die Wohnung wird einem ja nicht per Paket nach Hause geschickt...
Bis auf die Abholung des Schlüssels wurde die Anmietung meiner Studentenwohnung (vom Studentenwerk) komplett schriftlich durchgeführt.
Schriftlicher Antrag/Bewerbung, dann irgendwann schriftliche Zuteilung inkl. Mietvertrag. Lediglich die Schlüssel mussten zum Einzugstermin bei der Verwaltung abgeholt werden.
Aber wer mietet per Fernabsatz eine Wohnung?
Auch wenn es mit der eigentlichen Frage nichts zu tun hat (die FS wird schon ihre Gruende haben), gibt es so etwas durchaus. Mein Sohn wird das zum Beispiel in Kuerze so machen. Er wird demnaechst sein Studium in einer recht weit entfernten Stadt antreten und sich die fuers Erste online eine Unterkunft suchen. Dann kann er anschliessend immer noch nach einer anderen suchen, wenn es in der ersten nicht so ganz passt.
Oder Saisonarbeiter, die nicht vor Ort sind und nur fuer einen ueberschaubaren Zeitraum eine Wohnung brauchen.
Was kann ich tun wenn ich nach Überweisung der Kaution widerrufen habe und der Vermieter nicht die Kaution zurück zahlt? Laut Widerrufsbelehrung hat er 14 Tage dafür Zeit? In meinem Fall kommt generell keine Reaktion außer der Hinweis auf die gesetzliche Kündigungsfrist.