Übernimmt das Arbeitsamt die Zahlung von Genossenschaftsanteilen?

4 Antworten

Auszug aus den Richtinien:

Bei der darlehensweisen Übernahme von Genossenschaftsanteilen ist bezüglich der Bewilligung als Darlehen wie bei den Kautionsübernahmen zu verfahren. Die Höhe der einzuzahlenden Genossenschaftsanteile wird von der Genossenschaft festgelegt und ist aus der Satzung der Genossenschaft ersichtlich.

Eine Begrenzung auf 3 Monatsmieten gibt es nicht. Die zu zahlenden Genossenschaftsanteile können im Einzelfall wesentlich höher sein, hier bei ist die jeweilige Satzung der Genossenschaft maßgebend. Genossenschaftsanteile sind jedoch aufgrund der sehr günstigen Miete für eine Genossenschaftswohnung zu übernehmen.

Anders als bei der Kaution werden die Genossenschaftsanteile nicht gesondert vom Vermögen angelegt, sondern bilden einen Teil des Vermögens der vermietenden Genossenschaft.

Du kannst fragen ob sie das erstmal übernehmen, muß du aber wieder zurückzahlen (monatliche Raten). Rede mit deinem Bearbeiter.

KleineFrage 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 08:51

Ja, das ist mir klar, dass ich das wieder zurück zahlen muss. Soll ja auch kein Dauerzustand sein. Danke dir!!!

Der Genossenschaftsanteil geht ja ins Vermögen des Erwerbers über. Wenn die Arbeitsagentur also diese Leistung übernimmt, kann ja der Wert abgetreten werden.

sicher dein Arbeitsamt, einfach anrufen

KleineFrage 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 08:52

Ja, das werd ich auch tun aber heut ist ja keiner zu sprechen. Da rufe ich Dienstag gleich mal an. :o) Danke dir!!!