Genossenschaftsanteile bei Tod des Mieters?
Hallo,
also, meine Oma ist im Dezember verstorben und erst jetzt kann ich mich um ihren Nachlass kümmern, da mir letzte Woche erst der Erbschein ausgehändigt wurde. Sie war Mieterin einer Genossenschaftswohnung.Da mir es nicht möglich ist, ihre Miete auch noch mit zu bestreiten, wollte ich das Gutenhaben der Genossenschaftsanteile zur Bestreitung der noch fälligen Mieten verwenden. Nun wurde mir mitgeteilt, dass das so überhaupt nicht geht und die Anteile erst Ende des Jahres ausgezahlt werden. Nun die Frage: Gilt das tatsächlich auch bei Todesfall??? Bin gerade sehr verunsichert, wie ich mich verhalten soll. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
4 Antworten
Also, aufrechnen geht ja nur mit fälligen Forderungen und solche Anteile werden ja erst nach Kündigung des Mietgegenstandes und dann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erst 6 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällig. Es handelt sich ja nicht um eine Mietsicherheit, auf die sofort zurückgegriffen werden darf. Viel Glück in dieser schweren Zeit.
Ja, das ist richtig so, da es zwei getrennte Sachen sind:
Die Nutzungsvereinbarung der Wohnung und die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.
Für die Wohnungen gelten auch bei Tod die üblichen Kündigungsfristen.
ja, das ist leider so. Der Erbe muss die Wohnung in diesem Fall fristgerecht kündigen.
Vereinbare am Besten einen Termin bei der Genossenschaft und "jammere" ein bißchen. Bitte sie, daß sie die 3 Monatsmieten von den Genossenschaftsanteilen abziehen und den Rest nach Ablauf des Geschäftsjahres an Dich ausbezahlen.
Einen Rechtsanspruch hast Du dazu leider nicht.
Ähnlich es es mir und meiner Familie ergangen, als meine Mutter verstarb.. Die Wohnbaugenossenschaft kam uns entgegen. Einfach mal selber hinfahren und reden.