Genossenschaftsanteile bei Tod des Mieters?

4 Antworten

Also, aufrechnen geht ja nur mit fälligen Forderungen und solche Anteile werden ja erst nach Kündigung des Mietgegenstandes und dann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erst 6 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällig. Es handelt sich ja nicht um eine Mietsicherheit, auf die sofort zurückgegriffen werden darf. Viel Glück in dieser schweren Zeit.

Ja, das ist richtig so, da es zwei getrennte Sachen sind:

Die Nutzungsvereinbarung der Wohnung und die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.

Für die Wohnungen gelten auch bei Tod die üblichen Kündigungsfristen.

ja, das ist leider so. Der Erbe muss die Wohnung in diesem Fall fristgerecht kündigen.

Vereinbare am Besten einen Termin bei der Genossenschaft und "jammere" ein bißchen. Bitte sie, daß sie die 3 Monatsmieten von den Genossenschaftsanteilen abziehen und den Rest nach Ablauf des Geschäftsjahres an Dich ausbezahlen.

Einen Rechtsanspruch hast Du dazu leider nicht.

Ähnlich es es mir und meiner Familie ergangen, als meine Mutter verstarb.. Die Wohnbaugenossenschaft kam uns entgegen. Einfach mal selber hinfahren und reden.