gemeinsames sorgerecht Kind krank, muss es zum Papa?
Hallo mein Sohn 4 Jahre alt ist aller 14tage bei seinen Papa.wir haben das gemeinsame sorgerecht die letzten paar mal war immer irgendwie was das letzte mal Kamm mein Kind wieder und hatte einem verletzt Fuß und sie waren in der Notaufnahme und mir hat keiner mal Bescheid gesagt! Mein Sohn hat mir dann erzählt Das er beim Papa aus dem Fenster gesprungen ist weil die Tür zu war. Darauf hin wollte ich gern ein Gespräch was bis heute noch nicht möglich war von ihm aus! Und Das Wochenende zuvor würde mir Das Kind abends mit starken Durchfall speiend gebracht so Das ich nur noch den Bereitschaft s. Arzt rufen konnte der uns dann in de Notaufnahme geschickt hatte. Wieder hat sich Papa nicht mal bei mir gemeldet und ich habe es nicht erfahren. Jetzt zu meiner frage nun ist der Papa am Wochenende wieder dran und bis heute konnte er nicht mit mir reden und was zum.3Fenster Sturz sagen .jetzt ist der kleine krank. Darf ich jetzt sagen Das der kleine am Wochenende nicht zum Papa soll.
8 Antworten
Mal eine Gegenfrage: wenn der Kleine was hat, wenn er bei dir ist, sagst du dann auch sofort dem Kindesvater Bescheid? Nicht? Eben. Warum sollte es also der KiVa dir gegenüber tun. Also alles halb so wild.
Der Kleine braucht den Papa, also ab mit ihm zum Vater am Wochenende.
Und hier ein Tipp: lebe deine möglicherweise vorhandenen Rachgefühle gegenüber deinem Ex bitte nicht auf dem Rücken des Kindes aus, denn es scheint mir fast so, als wenn das hier der Fall wäre.
Kinder dürfen auch beim Papa krank sein. Allerdings würde ich an deiner Stelle zusehen, dass er sich auch alleine drum kümmert. Umgang ist Umgang und du bist eben auf Urlaub und nicht erreichbar. Wichtig: Immer Krankenkarte des Kindes mitgeben!!!
Verweigern darfst Du ihm das Kind auf keinen Fall :-(
Ich kenn die Problematik.
Aber Du könntest ja sagen, dass euer Sohn krank ist und nicht kommen kann.
Außerdem solltest Du das dem Jugendamt melden und auch in der Klinik nachfragen, denn auffällig ist es ja schon, wenn jedesmal was ist, wenn das Kind vom Papa kommt.
Beim Umgangsrecht haben nach meiner Meinung viele einen Denkfehler, es geht dabei nicht um das Wohlbefinden er Eltern sondern um das des Kindes dem man die Möglichkeit geben will beide Elternteile für sich, mehr oder weniger, in "Anspruch" nehmen zu können.
Wenn Dein Kind krank ist, kannst Du es natürlich bei Dir behalten und nicht dem Vater übergeben. Wo sollte auch der Sinn darin liegen?
Allerdings kann es dann natürlich auch nicht so sein, dass just an den Wochenenden an denen der Vater das Kind haben soll dies nun immer krank ist.
Wenn Dein Sohn nach denn Besuchen beim Vater immer wieder verletzt oder mit deutlichen Erkrankungen (Magen) zu Dir zurück kommt, würde ich darüber das Jugendamt unterrichten um prüfen zu lassen ob hier u.U. das Kindeswohl gefährdet sein könnte. Wäre das der Fall, würde man sich über den Umgang ohnedies neu zu unterhalten haben.
Na klar. Du rufst an und sagst er ist krank und soll zu hause bleiben. punkt. mit den anderen punkten würde ich mal zum jugendamt gehen, denn er muss dich informieren, wenn er krank ist und ein arzt eingeschaltet wird.