Ist ein Geschäftshandy für Vereinsvorstand, gemeinnütziger Verein, erlaubt?
Hallo ihr Lieben,
unsere Vereinsvorsitzende muss viel geschäftlich telefonieren, Termine vereinbaren, Gespräche führen etc. Dazu benutzt sie immer ihr privates Handy. Besteht die Möglichkeit, dass sie vom Verein ein Geschäftshandy bekommt? Wie sieht es mit Finanzamt aus, werden die Fragen warum das Handy angeschafft wurde und für wem? Ist die Gemeinnützigkeit dadurch gefährdet? Danke!
3 Antworten
Besteht die Möglichkeit, dass sie vom Verein ein Geschäftshandy bekommt?
Warum nicht? Es bleibt ja Vereinsvermögen und wird nur zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Zudem muß es ja nicht das aktuellste IPhone sein.
Die Anschaffung eines Funktelefons für einen Amtsräger im Verein nebst einem dazugehörigen Kommunikationsvertrag oder Prepaidkarte ist kein Problem.
Beide Verträge müssen jedoch auf Namen des Vereins ausgestellt sein und das Funktelefon in die GWG-Liste des Vereins augenommen werden.
Generell empfehle ich den Kauf des Telefons, nicht Miete!
Günter
Wenn's im Einklang mit der Vereinsarbeit ist dann schon. Sollte damit private kosten entstehen, kann das die Gemeinnützigkeit kosten!
privat das Telefon benutzen, so dass mehr Telefon Geburtstag anfällt
Was für private Kosten?