Ist ein Geschäftshandy für Vereinsvorstand, gemeinnütziger Verein, erlaubt?

3 Antworten

Besteht die Möglichkeit, dass sie vom Verein ein Geschäftshandy bekommt?

Warum nicht? Es bleibt ja Vereinsvermögen und wird nur zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Zudem muß es ja nicht das aktuellste IPhone sein.

Die Anschaffung eines Funktelefons für einen Amtsräger im Verein nebst einem dazugehörigen Kommunikationsvertrag oder Prepaidkarte ist kein Problem.

Beide Verträge müssen jedoch auf Namen des Vereins ausgestellt sein und das Funktelefon in die GWG-Liste des Vereins augenommen werden.

Generell empfehle ich den Kauf des Telefons, nicht Miete!

Günter

Wenn's im Einklang mit der Vereinsarbeit ist dann schon. Sollte damit private kosten entstehen, kann das die Gemeinnützigkeit kosten!

nwobildenberg 
Beitragsersteller
 08.08.2017, 17:54

Was für private Kosten?

blueseenInvest  09.08.2017, 01:04
@nwobildenberg

privat das Telefon benutzen, so dass mehr Telefon Geburtstag anfällt