Welche Strafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Trunkenheit am Fahrrad?

7 Antworten

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O-HA!

Da hast Du ja eine ganze Latte an Delikten zusammengetragen.

Was kommt auf mich zu?

Strafanzeige nach:

- StGB §316 Trunkenheit im Verkehr (hier steht ausdrücklich "ein Fahrzeug", nicht "ein Kraftfahrzeug", daher gilt der § auch für Radfahrer!)

- StGB §113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

- StGB §223 versuchte Körperverletzung

- StGB §185 Beleidigung (Beamte kann man nicht anders beleidigen als andere Menschen, d.h. hier gibt es keinen besonderen §)

Wie lange dauert es, bis ich was vom Staatsanwalt höre?

Je nach Auslastung von Polizei und Staatsanwaltschaft zwischen 2 Wochen und 6 Monaten.

Mildert der Umstand, dass ich betrunken war, die Lage?

Nein.

Wird beim Strafgeld der Verdienst von mir miteingerechnet (Ich habe derzeit kein Einkommen, da ich ein halbjährliches schulisches Praktikum absolviere)?

Kommt auf den Richter an, der entscheidet über das Strafmaß. Du bist 18, d.h. eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ist wahrscheinlich. In diesem Fall werden keine Geldbußen verhängt, sondern z.B. Sozialstunden o.ä. Auflagen.

In welcher Form wird es im Führungszeugnis aufgeführt und hindert es mich an einer späteren Verbeamtung?

Kommt auf das Strafmaß an. Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht wird wahrscheinlich kein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen, sondern nur im Erziehungsregister. Und das wird an deinem 24. Geburtstag gelöscht.

Gilt die versuchte Körperverletzung als gefährliche KV und muss ich sogar mit einer Haftstrafe rechnen?

Ich kann hier keinen der in StGB §224 genannten Gründe erkennen (es sei denn, Du leidest unter einer ansteckenden Krankheit, die duch den Biss übertragen werden könnte).

Wird mir der Führerschein entzogen?

Entzug der Fahrerlaubnis und Führerscheinsperre sind nach StGB §69 / 69a möglich (und mMn zu erwarten).

Ach ja: Die Nacht in der Ausnüchterungszelle gibt es natürlich nicht umsonst. Je nach Polizeidienststele kostet das zwischen 80 und 200€.

Und für die Zukunft würde ich dir empfehlen, weniger zu saufen!

Bist du dir sicher, dass es 1,4 Promille waren? Absolute Fahruntüchtigkeit im Sinne des §316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) greift bei Radfahrern erst ab 1,6 Promille. Widerstand im Sinne des §113 StGB (Strafandrohung kannst du hier selbst Googlen) wäre in diesem Falle nicht gegeben, da du dich gegen eine Rechtswidrige Maßnahme der Polizei gewehrt hast. Dies wäre in diesem Falle die Blutprobenentnahme. Das darfst du tun. Selbst wenn du irrig annimmst, die Maßnahme sei gerechtfertigt. Der biss stellt eine einfache Körperverletzung gemäß §223 StGB dar. Strafbar bist du trotz Trunkenheit im Sinne des §323 a StGB - Vollrausch. Hol dir einen Anwalt und lass diesen Akteneinsicht beantragen. Falls du tatsächlich mal eine Verbeamtung anstrebst würde ich dir das tunlichst empfehlen. Bezüglich Speicherungen kannst du dich ja mal selbst durch einschlägige gesetzte des Bundeszentralregisters Blättern. Keine Lust jetzt zu suchen.

skyfly71  01.06.2015, 19:37

Weia, was für ein Unsinn....

Widerstand im Sinne des §113 StGB (Strafandrohung kannst du hier selbst Googlen) wäre in diesem Falle nicht gegeben

Wie kommst Du darauf? Weder muss die Blutprobenentnahme rechtswidrig gewesen sein noch berücksichtigst Du, dass sie bei der Ingewahrsamsnahme ganz erheblichen Widerstand geleistet hat.

Strafbar bist du trotz Trunkenheit im Sinne des §323 a StGB - Vollrausch

Ganz sicher nicht. Die Volltrunkenheit fängt irgendwo bei 3 Promille aufwärts an.

Hol dir einen Anwalt und lass diesen Akteneinsicht beantragen.

... und bezahle 300,-€ Minimum, um am Ende ein paar Sozialstunden zu leisten, die Du auch ohne Anwalt geleistet hättest...

 Falls du tatsächlich mal eine Verbeamtung anstrebst würde ich dir das tunlichst empfehlen

Und das würde WAS verändern? Der Vorfall spielt für eine Verbeamtung überhaupt keine Rolle.

Bezüglich Speicherungen kannst du dich ja mal selbst durch einschlägige gesetzte des Bundeszentralregisters Blättern

Da kann man blättern, wie man will... Der Vorfall wird totsicher nicht zu einem Eintrag im BZR führen.

szwabek90  01.06.2015, 19:45

Ich gehe in diesem Fall davon aus, dass die Blutprobenentnahme bei 1,4 Promille rechtswidrig ist. Deswegen habe ich dazu geschrieben, dass ebenfalls relative Fahruntüchtigkeit vorliegen kann. In diesem Falle wäre die Maßnahme wieder rechtmäßig. Also reine Spekulation meinerseits. Den gesamten Sachverhalt (also weitere Maßnahmen) kenne ich nicht. Ich habe mich auf das bezogen, was mir bekannt war. Richtig. Vollrausch beginnt bei gut 2,8 Promille aufwärts. Vollrausch kann aber auch bei Ausnahmefällen bei niedrigeren Promillewerten begründet werden. Ich denke nicht, dass die Person wegen mindestens 4 Delikten (davon 2 Offizialdelikte) nur Sozialstunden bekommen wird. Aber wer bin ich schon dies beurteilen zu können. Die Einholung anwaltlichen Rates würde eventuell eine Verurteilung vermeiden. Rechtskräftige Verurteilungen führen im öffentlichen Dienst und besonders beim Berufsbeamtentum (§12 BeamtStG als ein Beispiel von vielen) Bei dem Eintrag ins Bubdeszentralregister gebe ich dir recht. Dazu wird es nicht kommen.

szwabek90  01.06.2015, 19:32

Sollten die Beamten einen niedrigeren Alkoholwert als 1,6 festgestellt haben, kann es sein das relative Fahruntüchtigkeit begründet wurde. Die kommt bei niedrigeren Werten + Ausfallerscheinungen zu Stande. In diesem Falle wäre die Maßnahme wiederum rechtmäßig. In Haft wirst du vermutlich nicht kommen. Dich erwartet vermutlich eine Geldstrafe.

Jeder Fall wird einzeln beurteilt. Daher ist hier keine verbindliche Strafe zu nennen. Wenn du einen FS hast, wirst du den vermutlich für einige Zeit abgeben müssen, weil du dich als "verkehrsuntauglich" erwiesen hast. Ab 1,6 Promille ist er mit Sicherheit ganz weg! Verbeamtung? Kann Probleme geben, wenn die Sache aktenkundig wird.

Hallo, falls es jemand interessiert: Der Fall ist so ausgegangen, ich habe 40 Sozialstunden bekommen. Liebe Grüße

Wie sieht es eig mit Polizeiakten aus? Haben die über mich jetzt so eine erstellt? Kenne mich leider gar nicht aus :I 

szwabek90  01.06.2015, 22:48

Löschfristen betragen 5-10 Jahre.

szwabek90  01.06.2015, 20:02

Du wirst in den einschlägigen Polizeilichen Informationssystemen auftauchen z.b. Inpol.

laraherbst 
Beitragsersteller
 01.06.2015, 20:34
@szwabek90

danke für die Antwort. Und löschen die das irgendwann wieder? Falls ich jemals Polizistin werden wollen würde, wäre das nun ja wohl nicht mehr möglich, gehe ich davon aus? Rein wissenschaftliche Frage :D LG