"Geldschein" ausdrucken strafbar?

17 Antworten

Es muss SOFORT und EINDEUTIG zu erkennen sein, dass es sich nicht um Geld handelt.


Das einzige Problem bei der Fälscherei ist, dass die Produktion den Geldwert deutlich übersteigt.

Richtig, allein schon das ausdrucken eines Geldscheines ist strafbar.

Ich widerspreche jetzt mal meinen Vorrednern!

Im Gesetzt steht:

"§ 146 StGB Geldfälschung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird, 2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder 3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.

(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen."

Keiner der Tatbestandsmerkmale ist durch reines Drucken oder Scannen eines Scheines erfüllt. Es geht um die erkennbare Absicht es in Umlauf zu bringen! Insofern liegt nachtürlich keine strafbare Handlung vor, solange man nicht versucht es unter die Leute zu bringen!

Franz577 
Beitragsersteller
 13.10.2010, 08:13

So würde ich das eigentlich auch sehen.

Die Herstellung von Falschgeld ist weltweit verboten.

Das war also schon eine strafbare Handlung.

Franz577 
Beitragsersteller
 12.10.2010, 14:40

Aber es war doch kein Falschgeld im eigentlichen Sinne. Mit nur einer bedruckten Seite, also bitte!

hallo888  12.10.2010, 14:46
@Franz577

ist aber nunmal so