Kasse Diebstahl Geld?

6 Antworten

Hey du!
erst mal Glückwunsch, weil du deine eigenen Taten versucht hast rückgängig zu machen und bereut hast.
da du das Geld zurückgebracht hast, und eine Kündigung akzeptiert hast, schätze ich, insofern du nicht vorher schon straffällig geworden bist, wird es auf eine Geldstrafe, sowie und/oder gemeinnützige Arbeit hinauslaufen. Zu einer Vorbestrafung wird es nur kommen, wenn das ganze vor Gericht und zum Urteil kommt.

viele Grüße und alles gute!

auch wenn es später zurück gegeben wurde war es Diebstahl. Da wäre es auch egal wenn es nur 1 Cent gewesen wäre. Es kann die ganze Zukunft verbauen auch ohne Anzeige da man im Arbeitszeugnis ( mit der Geheimsprache ) einfach googeln sowas hinterlegen kann. Und bei einer Bewerbung wird man ggf. nach sowas fragen. Oder der neue Arbeitgeber erkundigt sich. Und wenn Anzeige kommt gibt es ggf Sozialstunden, Geldstrafe… und es steht im Führungszeugnis. Arbeit im Handel.. unmöglich

Eher unwahrscheinlich, daß da viel bei rauskommt - Du hattest ja "tätige Reue" gezeigt und das Geld zurückgelegt und da wird es im Ernstfall vielleicht ein paar Sozialstunden geben.

Gilt natürlich nur, wenn das der einzige Fehltritt war

Alejandro1998  11.01.2022, 22:02

Die tägige Reue ist nach Herrschender Meinung nicht analog auf §242 anwendbar. Hier würde dem Täter die Möglichkeit der "goldenen Brücke" nach Vollendung Fällen und es wäre keine strafaufhebungsgrund gegeben

Alejandro1998  11.01.2022, 22:09

Ich gehe sogar soweit dass ich sage dass war kein Diebstahl sondern eine untreue nach §266 I alt 2 StGB. Der kassierer hat alleingewahrsam an der Kasse mangels bruch fremden gewahrsams kein Diebstahl. Tut mir leid aber juristisch ist die Antwort in doppelter Hinsicht falsch

Ich werfe aufgrund meiner Erfahrung im juristischen Studium nun mal folgendes in den Raum : das war kein Diebstahl sondern eine untreue nach §266 I alt 2 StGB.

Diebstahl ist die wegnahme einer fremden beweglichen Sachen in der Absicht sie sich oder einem Dritten Rechtswidrigkeit zuzueigen. Die wegnahme ist der bruch fremden nicht notwendigerweise tätereigenen gewahrsams. Gerade eine RG Entscheidung gelesen dazu. Der kassierer hat alleingewahrsam an der Kasse bis zur abrechnung und deswegen bruch fremden gewahrsams (-) 242 I (-)

Schau dir lieber mal die untreue an §266 I alt. 2 StGB

Strafmaß freitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Alejandro1998  11.01.2022, 22:30

Es könnte auch eine Unterschlagung nach §246 StGB sein, das hängt davon ab ob der kassierer eigenverantwortlich abrechnet Buchführung etc. Beim einfachen kassierer wohl ne Unterschlagung. Hab selbst mal ne Zeit im Einzelhandel gearbeitet und wenn da jemand Tresor abrechnet zb sehe ich den juristisch auf jeden Fall in der untreue wenn nur der standart kassierer eher Unterschlagung.

Aber bei einem kann man sich juristisch sicher sein: kein Diebstahl definitiv nicht

meismsk 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 22:52
@Alejandro1998

Also bei uns war das so, dass der Kassierer Tresoreinlagen macht aber keinen Zugang bzw Schlüssel zum Tresor hat, das macht dann jemand anderes.

soso, deine Chefin zieht dir zusätzlich 200€ ab - damit hast 600 gelöhnt.

sollte dir was nachgewiesen werden - Diebstahlsanzeige - Geldstrafe u. Bewährung

meismsk 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 21:41

Sie hat weitere 200€ abgezogen, da die Leute, die für die Kameras usw zuständig sind alles überprüfen mussten und das alles Chaos und Zeit gekostet hat.