Haften Eltern für Kinder bei Diebstahl?

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Hallo Herbststurm,

... sehr traurig das Ganze. Da will man einen gesellschaftlichen Kontakt zu einer bekannten Familie pflegen, und muss im Nachhinein feststellen, dass Vertrauen und Gutmütigkeit bei diesem Besuch auf der Strecke geblieben sind. Ganz zu schweigen von dem selbst erlittenen finanziellen Schaden, auf dem man möglicherweise "sitzen" bleiben wird. Doch das muss nicht sein.

Du hast Rechte, fordere sie ein!

Welche können dies nun sein? Von meinem Rechtsverständnis her kannst Du einmal vom 13jährigen, als auch von dessen Eltern, den gestohlenen "Geldwert" zurückverlangen. Sowohl Eltern, als auch der 13jährige sind zivilrechtlich haftbar. (D)Ein Recht auf dieses Zurückverlangen ist im § 832 BGB nachlesbar. Grundsätzlich ist es so, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen, haften. Eltern sind an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden. Die Aufsichtspflicht erfüllt generell zwei Schutzzwecke (Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html und "juristische Irrtümer"):

  1. Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können,
  2. Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können.

Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht so kann dies für sie weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Die Aufsichtspflicht ist unter anderem abhängig vom Alter des Kindes, seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen, aber auch von den jeweiligen Umständen, das heißt: Die Beurteilung der Situation hängt immer vom Einzelfall ab. Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben, dieses sehe ich in Deinem Fall nicht, zumal der Mutter das diebische Verhalten des Sprößlings bekannt war, und daher Vorsichts-/Vorsorgemassnahmen hätte treffen müssen.

Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  1. 0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung
  2. 0-10: keine eigene Haftung im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz)
  3. ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h. eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige aufgrund seines Alters, seiner Reife selbst verantwortlich gemacht werden kann.

Was kannst Du nun tun?

  • zu den Bekannten gehen, und sie in einem Gespräch zur Geldwerterstattung auffordern
  • den "bekannten" Eltern einen Einschreibebrief mit Rückschein schreiben, und diese in dem Brief auf den vorgefallenen Sachverhalt und die Erkenntnisse aus dem ersten Gespräch mit ihnen, zur sofortigen Geldwerterstattung auffordern. Eine Fristsetzung sollte ebenso drin stehen, wie der Hinweis, dass man notfalls ohne wenn und aber über einen Rechtsanwalt den weiteren Zivilrechtsweg, beschreiten wird.
  • Bei einer Reaktionslosigkeit der Eltern solltest Du einen Rechtsanwalt (mit Schwerpunkt Schadensersatz/Zivilrecht) aufsuchen, und mit diesem in einem Beratungsgespräch Deine Chancen und Kosten für das Verfahren abchecken.
  • Du kannst auch gleich einem Rechtsanwalt damit beauftragen, für Dich den Zivilrechtsweg zu übernehmen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kläre bei dieser ab, ob sie das Beratungsgespräch und/oder die Rechtsanwaltkosten im Zivilverfahren übernehmen.

Auf eine von Dir einzufordernde Entschuldigung des 13jährigen würde ich gänzlich verzichten, entweder er gibt mir den Geldwert zurück und entschuldigt sich freiwillig und aus freien Stücken, oder er soll die Folgen seines Handelns zusammen mit seinen "hilflosen" Eltern kennenlernen.

Meine Antwort beschreibt den zivilrechtlichen Weg. Strafrechtlich kannst Du zwar eine Anzeige gegen den 13jährigen bei der Polizei erstatten - damit wäre der Vorgang zwar erfaßt - aber der Staatsanwalt wird das Verfahren gegen ihn, aufgrund seiner Strafunmündigkeit (ab 14 Jahre gilt Jugendrecht, siehe § 19 StGB) einstellen. Du kannst auch bei der Polizei eine Strafanzeige gegen die Eltern (Beihilfe zum Diebstahl durch Unterlassen) erstatten, wie dieses Verfahren dann ausgehen wird, entscheidet ganz alleine der Staatsanwalt.

Als weitere und letzte Möglichkeit kannst Du den Vorfall dem örtlich zuständigen Jugendamt melden. Wie diese Behörde per Telefon oder schriftlich zu erreichen ist, kannst Du bei jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.

IdS

MrDirekt

Das Problem ist der Nachweis, wenn die Gegenuebers leugnen, hast du kein Standbein. Pack deinen Mut zusammen und geh da hin und sprich offen, dasss du das Geld zurueckhaben willst, lieber die sauer als du, oder? Wenn das nicht klappt, man kann fuer Erfahrung bezahlen, aber man kann sie nicht kaufen.

Als Elternteil des Diebes würde ich mich in die Pflicht genommen fühlen, den Betrag umgehend zu ersetzen. Wie das allerdings rein rechtlich aussieht kann ich Dir nicht sagen. Ich würde aber mal zumindest "die Gäule scheu machen" und mit Anzeige drohen, damit die Eltern den Betrag ersetzen.

Im Extremfall müssen die Eltern dafür geradestehen, wenn das Jugendamt benachrichtigt wird. Strafrechtlich gibt es für die Eltern und Kinder keine Konsequenzen! Allerdings müssen sie den entstandenen Schaden ausgleichen...

Ab dem 14. Lebensjahr haften die Kinder dann selbst und bekommen (sofern Anzeigen gestellt werden) die jeweiligen Strafen nach dem Jugendrecht.

ich würde an der stelle der eltern,dir das geld wieder zurückzahlen und dem jungen das geld vom taschengeld abziehen und mal ein ordentliches gespräch führen. da es nicht das erste mal gewesen ist,das er geklaut hat,sollten sie sich insgesamt mal darüber gedanken machen,ob sie sich nicht wenn er sich in der hinsicht nicht verändert,nicht hilfe suchen sollten,denn noch ist er zwar rechtlich nichtstrafmündig doch bald wird er es sein und dann bekommt er auch strafen,die er aber eventuell auch braucht,damit er daraus lernen kann! man kann nur hoffen,das der junge wieder auf den richtigen weg zurück findet!

an deiner stelle,würde ich auch mal mit dem jungen reden und ihm sagen,das du enttäuscht von seiner tat und seinem verhalten bist...beim nächsten besuch,solltest du wohl leider wirklich die tasche in deiner direkten nähe (blicfeld) behalten!