Geld aus Arbeitszeitkonto bei Tempton wieder holen?
Hallo Leute,
Ich arbeite seit einigen Jahren bei TEMPTON in Zeitarbeit. In meinem Arbeitsvertrag sind etwa 150 Stunden Arbeitsleistung vorgesehen. An meinem Einsatzort arbeite ich jedoch oft 170 Stunden. Die 20 Stunden Differenz werden mir leider nicht ausgezahlt, sondern auf einem «Arbeitszeitkonto» verbucht. Diese Stunden sollen genutzt werden, wenn TEMPTON mich mal nicht verleihen kann. Ich kann dann gewissermaßen zu Hause bleiben mit Bezahlung, obwohl ich ja eigentlich arbeiten möchte.
Heute habe ich im Internet gelesen, dass ein solches Arbeitszeitkonto wohl nicht zulässig ist (siehe: https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.328830.php).
Ich denke das ich nicht der einzige bin der von dieser Vorgehensweise betroffen ist, und würde gerne eure Erfahrungen hören, wie ihr damit umgeht, ob ihr vielleicht sogar mit Erfolg geklagt habt, schließlich ist es ja ein Unding, dass geleistete Arbeit nicht bezahlt wird. Vielleicht habt ihr ja gute Tipps für mich, ich freue mich über jeden Beitrag.
Ich lasse mich auch von meinem Anwalt beraten, damit ich rechtlich abgesichert bin, für den Moment möchte ich erstmal durch euch informieren.
Vielen Dank!
2 Antworten
Ich kann nur meine Erfahrung reibringen. Ich bin bei Manpower und werde monatlich für 151,67 Stunden bezahlt. Was ich an Mehrstunden beim Kundenbetrieb habe, wird auf einem Zeitkonto gutgeschrieben. Dieses Zeitkonto hat ein Limit von 150 Stunden.
Im April habe ich diese 150 Stunden erreicht und mit der Mai Abrechnung habe ich alle geleisteten Stunden bezahlt bekommen, da ja mein Zeitkonto nicht mehr weiterlaufen kann.
Ich hab zum Thema Zeitkonto vieles gelesen, von unzulässig bis zulässig. Ich kanns aber verstehen, das das so gehandhabt wird. Die wollen sich ja auch selber absichern. Und gerade bei Zeitarbeit, ist das ja so risikoreich, weil man nie weiß ob man einen weiteren Einsatz zeitnah bekommt.
Ich war davor noch bei einer anderen ZAF, allerdings nur drei Monate. Nach der Kündigung wurden mir meine Urlaubstage + Zeitkontostunden komplett ausbezahlt. Ohne das ich irgendwie anmahnen oder nachfragen musste ^^
leider ist das gang & gäbe bei diesen Leihbuden. Normalerweise gilt § 615 BGB, wonach der Arbeitgeber das Risiko hat, Dich einzusetzen.
Dennoch hatten wir bei einer anderen Fa. auch eine solche Klausel, Aufbau bis 150 Überstunden, danach wird ausbezahlt.
Das Urteil des LAG ist wohl noch nicht rechtkräftig.
2 meiner Kumpels sind der Überstunden beraubt worden, so waren beide Leihbuden insolvent, u. a. eine Fa. EDS Bielefeld, Zeitwert Herford sowie auch AS Gütersloh mit Geschäftsführer Schütter.
Die sind vollgequatscht worden. "Ja - bitte arbeiten Sie weiter, wahrscheinlich geht es weiter & der Entleihbetrieb braucht Sie auch"
Die Überstunden haben wir beim Insolvenzverwalter angemeldet mit diesem Formular. Alles weg. Quote 2%, von ca. 2000 € (damals 7.89 € / h + 25 % Überstundenzuschläge blieben nach Schließung & Zahlung vom Insolvenzverwalter 40 €.
Ein Witz, wenn man bedenkt, daß die Jungs lieber zu Hause geblieben wären & die 150 h abgebaut hätten, so wäre dieser Monat ins Insolvenzgeld geflossen.
Zumal der GF dann wieder eine neue Bude aufgemacht hat unter dem Namen 1 A Staffing, auch eine Frechheit, wenn die Frau jetzt GFin ist & er im Hintergrund agiert.
Andere Firmen wie - Persona Service - munkelt man, daß sogar 250 Überstunden aufgebaut werden sollen. Bei 35 h Auszahlung dauert das sicherlich einige Jahre, so auch bei mir.
Letztendlich habe ich die Leihbude damals verklagt wegen Tarifunfähigkeit der christl. Gewerkschaft CGZP
Differenzklage eingereicht. Dh. durch die Tarifunfähigkeit muß ich den Lohn bekommen wie die Festangestellten.
Weiterhin munkelt man, daß bei ZAG z. B. diese Überstunden bei Übernahme einbehalten werden sollen quasi als Provision. Das ist auch eine Franchisebude wie damals bei Run Zeitarbeit, die ich verklagt habe