Mein Mitarbeiter ist ständig am Gähnen > übermüdet

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Schlechte Arbeitsleistung muss man über einen längeren Zeitraum genau dokumentieren, dann das Gespräch mit Androhung von Konsequenzen suchen, weiter dokumentieren, Abmahnung, weiter dokumentieren - Kündigung.

Sprich mit ihm. Wenn er nur müde ist, weil er sein Freizeitverhalten nicht im Griff hat (langes Ausgehen während der Woche), sag ihm, was du von ihm erwartest und dass du es nicht dulden kannst, wenn er seine Arbeit vernachlässigt. Auf die Dauer muss er dann mit einer Abmahnung rechnen.

Das ist nicht einfach. Allerdings verursacht der Mitarbeiter seine "Schlechtleistung" selbst, und da gehört wirklich mal Tacheles geredet. Du musst ihm nicht gleich mit Abmahnung und Kündigung drohen; mache ihm aber klar, dass du seine Leistung auf Dauer nicht dulden wirst.

Sprech ihn mal direkt darauf an, was dir auffällt. Vielleicht hat er ja auch private Probleme. Natürlich ist er in der Pflicht, ausgeruht zu erscheinen. Biete ihm doch mal unbezahlten Urlaub an, wenn er dir zu müde erscheint. Ansonsten hilft ihm vielleicht ja mal eine Abmahnung auf die Sprünge.

ddave 
Beitragsersteller
 02.12.2009, 14:00

Unbezahlter Urlaub scheint mir nicht die Lösung zu sein. Denn die Arbeit muss ja trotzdem gemacht werden.

Pauli1965  02.12.2009, 14:02
@ddave

stimmt, daran habe ich auch schon gedacht. dann bleibt nur, ihm mal kräftig ins Gewissen zu reden. wenn es dann nicht hilft, ihm erklären dass man ab Montag dann versucht ganzt ohne ihn auszukommen. es gibt genügend Arbeitslose die gerne arbeiten würden. die auch wach sind !

Auf der einen Seite:

"Minderleistung" ist ein Kündigungsgrund. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, sich auch in der Freizeit so zu verhalten, dass seine Arbeitskraft nicht leidet. Bei schlechter Leistung kann eine Abmahnung erfolgen, im Wiederholungsfall dann auch eine (ordentliche) Kündigung.

Auf der anderen Seite:

"Minderleistung" ist sehr schwer nachweisbar bzw. dokumentierbar. Gähnen reicht hier nicht! Mal einen Namen vergessen auch nicht! Da die Arbeitsleistung in den meisten Fällen schwer objektiv messbar und schlecht vergleichbar ist, scheitern solche Kündigungen vor Arbeitsgerichten regelmäßig.