Geift das Jugendamt dort ein?
Wenn eine ukrainische Familie nach Deutschland kommt und bleiben darf, die Familie ihr Kind regelrecht misshandelt und die Eltern laut deutschen Regelungen kein Sorgerecht mehr haben dürften, greift das Jugendamt dann ein oder muss sich darum das Ukrainische Amt kümmern?
4 Antworten
Das Jugendamt ist zuständig für die Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in ihrer Stadt/Landkreis haben. Lebt also eine ukrainische Familie in München, ist das Jugendamt München dazu angehalten, die Gefährdung zu überprüfen, sobald es Kenntnis von der Gefährdungslage erhält.
Bei akuter Kindeswohlgefährdung, die eine sofortige Inobhutnahme erfordert, ist der tatsächliche Aufenthaltsort des Kindes relevant.
Fazit: Für jedes Kind, das sich aktuell auf deutschem Grund und Boden aufhält, ist zumindest vorübergehend ein deutsches Jugendamt zuständig.
Nunja auch Ukrainer sind nicht alle Engel. Dazu kommt noch der Krieg der beschädigt Menschen mental.
Wenn das Kind das auch will, geh mit ihm zum Jugendamt, die helfen meistens sehr gut.
Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht und wird von deutschen Behörden durchgesetzt.
Das ist in Deutschland das Prozedere egal welche Nation. Warum?
Nunja auch Ukrainer sind nicht alle Engel. Dazu kommt noch der Krieg der beschädigt Menschen mental.
Wenn das KInd das auch will, geh mit ihm zum Jugendamt. die sind meistens sehr hilfsbereit.
Das war schon lange vor dem Krieg. In meiner nächsten Frage werde ich alles erklären um zu wissen, welche Konsequenzen es hätte
Die Frage ist online
Die Eltern eines Freundes haben einen riesigen Dachschaden. Sag ich es Mal so