Haftung bei durchtrenntem Stromkabel unter der Erde

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Siehe dazu Auszug aus DIN VDE 0100-520:2013-06:

Abschnitt 522.8.10 In Erde verlegte Kabel, Elektroinstallationsrohre oder Elektroinstallationskanäle müssen entweder gegen mechanische Beschädigung geschützt sein oder in einer Tiefe verlegt sein, die die Gefahr der Beschädigung minimiert. In Erdreich verlegte Kabel müssen mittels Kabelabdeckung oder eines brauchbaren Markierungsbandes gekennzeichnet werden. In Erdreich verlegte Rohre und Kanäle müssen geeignet gekennzeichnet sein.

Die juristisch anerkannten Verlegetiefe in Erdreich ist mindestens 60 cm unter der Erdoberfläche (unter Straßen mindestens 80 cm).

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=203030

ist falsch verlegt,mindesttiefe ist 60cm und muss mit trassenband als warnung gesichert sein um auf das kabel hinzuweisen

Ich würde aggressiv auf den Verwalter/Gemeinschaft zugehen. In Gartenbereichen im Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht hat die Verwaltung keinen Einfluss auf Gartenarbeiten. Oder gibt es eine Hausordnung, die Graben tiefer als 20 cm verbietet oder auch auf Leitungen Rücksicht genommen werden muss, die flach verlegt sind? Ist nirgends ein Hinweis dazu, dann gibt es hier ein massives Versäumnis und die Gemeinschaft sollte froh sein, dass sie keine Beerdigungs- und Folgekosten bezahlen müssen. Für solche Kabel muss ein Lageplan vorhanden sein und den Betroffenen ausgehändigt werden. Solche versteckten Kabel darf es nicht geben. Nach 15 Jahren könnte man ja gegebenenfalls auch noch auf Planungsfehler plädieren und den Bauherrn in die Pflicht nehmen. Warte ab, wie die Verwaltung mit deiner Forderung umgeht. Bleib hart und schalte einen Anwalt ein.

Da kann aber etwas nicht stimmen. Wenn es denn Sondereigentum ist, hat dort die Gemeinschaft ja nichts zu verlegen. Ich gehe also davon aus, daß es der Verkäufer war und somit kann die WEG jetzt ein neues Kabel auf dem gemeinschaftlichen Grund und Boden verlegen oder eben umstellen auf "Sonne".

Holger1960 
Beitragsersteller
 20.03.2014, 23:01

Ich denke, das Kabel wurde vom Bauträger wärend der Bauphase so verlegt. Die Außenbeleuchtung ist ja klar der Allgemeinheit zuordbar und wurde sicher nicht von einem einzelnen Eigentümer so verlegt.

Die Frage ist, ob der Bauträger das Kabel so schlampig über Sondereigentumsfläche verlegen durfte ODER hätte er es nur auf Allgemeingrund verlegen müssen? (was leicht möglich gewesen wäre) --> Gibt es hier Vorschriften??? Ich habe gehört, dass hier öfter gepfuscht wird und sich nicht an die VDE Richtlinien gehalten wird beim Verlegen von so "unwichtigen" Kabeln wie Außenbeleuchtung.

Wenn es hier eine Vorschrift gibt, die besagt, dass das Kabel auf Allgemeingrund verlaufen muss und/oder eine Mindesttiefe von 60 cm eingehalten werden muss, sehe ich die Zuständigkeit bei der Allgemeinheit. Dies muss dann also von der Hausverwaltung abgewickelt werden auf Kosten der Allgemeinheit. Liege ich mit meiner Annahme richtig? Gibt es hier Urteile?

Danke für Eure Tipps!

schleudermaxe  21.03.2014, 07:55
@Holger1960

Geinschaftlich darf durch Sondereigentum laufen und läuft ja auch. Siehe nur Wärme, Wasser, Abwasser, Strom und vieles mehr.