Bacherlorarbeit 6 Monate in einer Firma Gehalt: Unter 1000 Euro pro Monat. Muss ich steuern zahlen?
Im Vertrag wurde vermerkt, dass man selbst erkundigen muss ob man zahlen muss oder nicht.
6 Antworten
Wer eine Bachelorarbeit in einem Unternehmen erstellt und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält, erfüllt weder die sozialversicherungs- noch die steuerrechtliche Arbeitnehmereigenschaft.
Daher ist die Aufwandsentschädigung SV-frei und auch Lohnsteuer kann nicht abgezogen werden.
Das ist daher eine selbständige Tätigkeit; der Gewinn (Einnahmen ./. Deiner eigenen Kosten) wäre zu versteuern, wenn insgesamt das zu versteuernde Einkommen in Höhe von 8.820 € (zu versteuerndes Einkommen = Einnahmen ./. aller möglichen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten) überstiegen wird.
Alle steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres werden zusammengerechnet. Wenn also noch andere steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, kann es zu einer Steuernachzahlung kommen.
Da das eine selbständige Tätigkeit ist, mußt Du eine Steuererklärung abgeben - auch wenn Du keine weiteren Einkünfte im Kalenderjahr hättest (dann wird ein Steuerbescheid mit NULL erstellt).
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, was der besagt.
Darüber hinaus kommt es darauf an, ob noch weitere Einkunftsarten bestehen.
Umter www.elster.de steht dir eine Einkommenberechnung gratis zur Verfügung.
Sollte es sich bei deiner Tätigkeit um eine Art freiberufliche Tätigkeit wissenschaftlicher Art handeln, wärst du auch ohne Steuerfestsetzung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Einjkommensteuertabelle 2017:
die ersten 8.820,-/jahr (ungefähr) sind steuerfrei,
also das kann man erst erkennen, wenn und falls bis 31.12.2017 weitere Einkünfte hinzugetreten sind.
Falls nicht, dann nicht.
Ein Jahreseinkommen bis 8.840 € ist steuerfrei.
Sozialversicherungsbeiträge sind aber natürlich trotzdem fällig.
Übrigens sollte sowas ein Lohnbuchhalter schon wissen. Daß sich der Arbeitnehmer selbst nach der Steuerpflicht erkundigen muß, halte ich für reichlich, äh, schwach.
"Sozialversicherungsbeiträge sind aber natürlich trotzdem fällig."
In diesem Fall nicht - denn er ist kein Arbeitnehmer...
Einfach in einen online Steuer rechner eintippen