Ich habe gegen Bewährung verstoßen. Komme ich jetzt in das Gefängnis?

10 Antworten

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Hallo, Du musst Grundlegend erst einmal unterscheiden.

Wer gegen seine Bewährungsauflagen verstößt, kommt deshalb nicht sofort in U-Haft.

Es gibt ein Schreiben vom Gericht, in dem man sich zu den Vorwürfen des Verstoßes äußern darf oder besser sollte. Sowie dazu einen Gerichtstermin, Dann entscheidet der Richter, ob die Strafe gegen weiter Auflagen auf Bewährung bleibt oder ob man in Strafhaft kommt.

Du hast geschrieben, das er in U-Haft sitzt. Das bedeutet, das er eine weitere Straftat begannen hat, wegen dieser sitzt er in U-Haft. Sollte er wegen einer neuen Tat verurteilt werden, wird automatisch die Strafe die zur Bewährung stand hinten angerechnet und man darf sie absitzen.

Nun ist dein Kumpel erst 15 und da sind immer ein paar Ausnahmen möglich. Wird die neue Strafe gering ausfallen, Kann sie auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden Aber zusammen mit der alten auf maximal 2 Jahre.

Aber was ein Anwalt sagt ist nicht das was ein Richter spricht. Das kommt ganz auf den Richter an, wie er die Chancen für Deinen Kumpel sieht.

Alles Klar !!!!!

Das Gericht hat nun die Möglichkeit ihn in einer Jugendarestanstalt unter zu bringen. Hoffen wir mal für ihn das er in die JVA kommt. Das wird ihn helfen! Mir hat es auch früher geholfen ;)...

Wenn er Glück hat und zahlungsfähig ist, könnte sich die Bewährung verlängern unter bestimmten Auflagen und einer beobachteten Therapie. Die Erste Methode wäre mir aber lieber!

Viel Glück für deinen Freund! Hier herrscht Recht und Ordnung wir sind in Deutschland^^

Kommt ein bischen aufs Bundesland an. In Hamburg zB hat man manchmal das Gefühl, solange die Jugendlichen niemanden ermorden gehen die auch nicht in Knast. Bewährungsverstoß bedeutet nicht automatisch Knast, kommt drauf an, was er gemacht hat. Hat er "bloß" gegen Auflagen verstoßen oder eine neue Straftat begangen, spielt ne Rolle, wie sich denken läßt.

Möglicherweise hat der Anwalt hier nochmal recht und man hofft das eine gewisse Zeit U-Haft ihn nun hinreichend beeindrucken.

Wenn er gegen die Bewährung verstösst, dann muss er die Zeit einsitzen die er bekommen hat plus die Zeit für die neue Straftat. Also mindestens 1,5 Jahre. Je nach zweiter Straftat vielleicht noch einige Monate mehr. Das ist der Sinn der Bewährung.

Keine weitere Straftat = Warnschuss verstanden = nicht einsitzen

weitere Straftat = unbelehrbar = einsitzen