Gefängnissaufenthalt aus dem eigenen Vermögen begleichen?

5 Antworten

Nein, das muss er nicht, aber es kann eine Geldstrafe verhängt werden um den Schaden auszugleichen.

jurafragen  22.05.2013, 09:47

aber es kann eine Geldstrafe verhängt werden um den Schaden auszugleichen.

Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer Geldstrafe und Schadenswiedergutmachung.

Ratirat  22.05.2013, 09:47

Entweder Freiheitsstrafe oder Geldstrafe - beides zugleich gibt es nicht. Und die Geldstrafe darf auch nicht zu dem Zweck verhängt werden, irgendwelche Kosten zu decken.

Mismid  22.05.2013, 09:59
@Ratirat

ne das ist falsch! Bei Steuerbetrug muß man zusätzlich zur Geldstrafe bei hohen Summen auch ins Gefängnis! Es gibt durchaus beides!

Mikkey  22.05.2013, 10:11
@Mismid

Bei der Schweiz (nur dort gibt es Steuerbetrug) weiß ich es nicht, in D gilt:

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

  • also keine Geldstrafe
Ratirat  22.05.2013, 10:32
@Mismid

OK, das stimmt wohl. Es gibt den Sonderfall des § 41 StGB, nach dem das hier tatsächlich möglich ist. Den kannte ich bis soeben noch nicht.

Dennoch dient die Strafe nicht der Kostendeckung.

Ratirat  22.05.2013, 10:33
@Mikkey

In nicht "besonders schweren Fällen" gibt es aber eine Geldstrafe.

jurafragen  22.05.2013, 11:04
@Ratirat

Steuerhinterziehung muss aber nicht zwangsläufig Bereicherung i.S.v. § 41 StGB sein, auch ist Voraussetzung, dass der Angeklagte trotz der Freiheitsstrafe noch über regelmäßige Einkünfte verfügt.

Gefängnis ist immer gratis (Bestechungs- und Erpressungsgelder sind aber nicht inklusive). Also nichts wie los. Buch dir deinen nächsten Aufenthalt gratis....

wenn ein Straftäter entsprechend Reich ist, wird er auch entsprechend Strafe oder Schadensersatz an die Geschädigten zahlen müssen. Die Haft selber wird er wohl nicht bezahlen müssen. ist wohl auch ethisch etwas problematisch.

ist aber reine Mutmaßung

jurafragen  22.05.2013, 09:46

ist aber reine Mutmaßung

Oh ja. Ob eine Strafe zu zahlen ist, hängt nicht davon ab, ob jemand reich ist, sondern ob eine Geldstrafe ausgeurteilt wurde.

Aspirin  22.05.2013, 09:54
@jurafragen

klar, aber die Höhe der Strafe, bzw. Tagessätze ändern sich wohl sehr.

jurafragen  22.05.2013, 10:50
@jurafragen

Weil eine Gesamtstrafe zu bilden ist, ist auch die Tagessatzhöhe egal. Auch wenn er reich ist, muss er das in diesem Fall absitzen.

ne, warum sollte er? Gleiches Recht für alle. Er kann sich Essen ins Gefängnis liefern lassen oder sonstige Artikel, aber offiziell bekommt er keine Sonderregelung

Also sehe ich das richtig, das ein Straftäter (z.B. Steuerhinterzug) wenn er zu einer Haftstrafe veruteilt wird,

  1. Den Staat , also uns, betrogen hat
  2. keine Geldstrafe bekommt
  3. auch noch auf unsere Kosten im Gefängnis sitzt?
Mismid  22.05.2013, 09:58

wenn er wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt, hat er auch automatisch eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung bezahlt. Mit dem Aufenthalt im Gefängnis hat das nichts zu tun. Siehe Ulli H.

jurafragen  22.05.2013, 10:49
@Mismid

wenn er wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt, hat er auch automatisch eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung bezahlt.

Wie kommst du darauf?

Mismid  22.05.2013, 10:56
@jurafragen

weil das Finanzamt dies auch ohne Verhandlung verhängt! Das heißt Steuerschulden+Zinsen+Steuerstrafe sind an das Finanzamt zu entrichten. Das ist unabängig eines Strafverfahrens. Ansonsten würde es sich ja für den ein oder anderen "lohnen" ins Gefängnis zu gehen

jurafragen  22.05.2013, 11:19
@Mismid

Du meinst den Zuschlag nach § 398a AO oder etwas anderes?