Gefängnissaufenthalt aus dem eigenen Vermögen begleichen?
Hallo !
Muss ein reicher Häftling in Deutschland seinen Gefängnissaufenthalt aus dem eigenen Vermögen begleichen?
Es geht um prominente Häftlinge, zb. Steuerhinterzieher oder vermögenen Straftäter (es soll ja auch reiche Mörder geben), die zu Haft verurteilt werden. Die Täglichen Kosten sollen so um 200 - 400€ liegen, das jetzt der Steurzahler zahlt und der Häftling einen geringen Teil mit eigener Arbeit in der Haft bezahlen muss, wobei er wohl einen Teil des Verdienstes behalten kann. Wenn jemand aber Millionenschwer ist, muss er für seinen Aufenthalt aus seinem Vermögen aufkommen ?
Gruß
5 Antworten
Nein, das muss er nicht, aber es kann eine Geldstrafe verhängt werden um den Schaden auszugleichen.
aber es kann eine Geldstrafe verhängt werden um den Schaden auszugleichen.
Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer Geldstrafe und Schadenswiedergutmachung.
ne das ist falsch! Bei Steuerbetrug muß man zusätzlich zur Geldstrafe bei hohen Summen auch ins Gefängnis! Es gibt durchaus beides!
Bei der Schweiz (nur dort gibt es Steuerbetrug) weiß ich es nicht, in D gilt:
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
- also keine Geldstrafe
OK, das stimmt wohl. Es gibt den Sonderfall des § 41 StGB, nach dem das hier tatsächlich möglich ist. Den kannte ich bis soeben noch nicht.
Dennoch dient die Strafe nicht der Kostendeckung.
In nicht "besonders schweren Fällen" gibt es aber eine Geldstrafe.
Steuerhinterziehung muss aber nicht zwangsläufig Bereicherung i.S.v. § 41 StGB sein, auch ist Voraussetzung, dass der Angeklagte trotz der Freiheitsstrafe noch über regelmäßige Einkünfte verfügt.
Gefängnis ist immer gratis (Bestechungs- und Erpressungsgelder sind aber nicht inklusive). Also nichts wie los. Buch dir deinen nächsten Aufenthalt gratis....
wenn ein Straftäter entsprechend Reich ist, wird er auch entsprechend Strafe oder Schadensersatz an die Geschädigten zahlen müssen. Die Haft selber wird er wohl nicht bezahlen müssen. ist wohl auch ethisch etwas problematisch.
ist aber reine Mutmaßung
ist aber reine Mutmaßung
Oh ja. Ob eine Strafe zu zahlen ist, hängt nicht davon ab, ob jemand reich ist, sondern ob eine Geldstrafe ausgeurteilt wurde.
klar, aber die Höhe der Strafe, bzw. Tagessätze ändern sich wohl sehr.
Weil eine Gesamtstrafe zu bilden ist, ist auch die Tagessatzhöhe egal. Auch wenn er reich ist, muss er das in diesem Fall absitzen.
ne, warum sollte er? Gleiches Recht für alle. Er kann sich Essen ins Gefängnis liefern lassen oder sonstige Artikel, aber offiziell bekommt er keine Sonderregelung
Also sehe ich das richtig, das ein Straftäter (z.B. Steuerhinterzug) wenn er zu einer Haftstrafe veruteilt wird,
- Den Staat , also uns, betrogen hat
- keine Geldstrafe bekommt
- auch noch auf unsere Kosten im Gefängnis sitzt?
wenn er wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt, hat er auch automatisch eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung bezahlt. Mit dem Aufenthalt im Gefängnis hat das nichts zu tun. Siehe Ulli H.
wenn er wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt, hat er auch automatisch eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung bezahlt.
Wie kommst du darauf?
weil das Finanzamt dies auch ohne Verhandlung verhängt! Das heißt Steuerschulden+Zinsen+Steuerstrafe sind an das Finanzamt zu entrichten. Das ist unabängig eines Strafverfahrens. Ansonsten würde es sich ja für den ein oder anderen "lohnen" ins Gefängnis zu gehen
Du meinst den Zuschlag nach § 398a AO oder etwas anderes?
Entweder Freiheitsstrafe oder Geldstrafe - beides zugleich gibt es nicht. Und die Geldstrafe darf auch nicht zu dem Zweck verhängt werden, irgendwelche Kosten zu decken.