Sind im Gefängnis Gespräche über das Strafmaß erlaubt?

2 Antworten

Es gibt im Grunde zwei Haftarten die am häufigsten vorkommen, die aber nicht grundsätzlich gleich vollzogen werden, Straf- und Untersuchungshaft. 

Mit Untersuchungsgefangenen darf bei Besuchen grundsätzlich nicht über Das laufende Verfahren gesprochen werden, so steht es auch auf der Besuchserlaubnis. Das Du die Besuchserlaubnis beim zuständigen Gericht holen musst weißt Du ja schon, ferner müssen alle zum Besuch kommenden Personen namentlich aufgeführt sein. Besuche für Untersuchungsgefangenen finden in der Regel nur als Einzelbesuch mit akustischer Besuchsüberwachung statt. Ausnahmen hiervon entscheidet der zuständige Untersuchungsrichter und vermerkt das auf dem Besuchsschein. Telefonate bei Untersuchungsgefangenen gibt es ebenfalls nur mit richterlicher Genehmigung.

Bei Strafgefangenen findet in der Regel der Besuch in Gemeinschaftsbesuchsräumen statt, eine Akustische Überwachung erfolgt nicht. Somit ist es auch egal ob man sich über das Strafmaß unterhält.

Gefangene, egal ob Straf- oder Untersuchungsgefangene, dürfen Schmuck tragen. Gürtel dürfen sie und die Besucher ebenfalls tragen.

Hardware02 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 09:54

Danke für diese hilfreiche Antwort. Oh je - dann muss ich diesen Teil der Geschichte noch einmal umschreiben. Ich habe einen Untersuchungshäftling im Gemeinschaftsbesuchsraum plaziert, und außerdem hat der Polizist seine Besucherin immer ermahnt, nicht über das Strafmaß zu sprechen.

Oder - was könnte denn eine solche Ausnahme sein, d.h. warum könnte man einen solchen Besuch doch im Gemeinschaftsraum durchführen?

Die Anklage lautet auf versuchten Mord, aber man kann sicher davon ausgehen, dass von dem Untersuchungshäftling momentan keine Gefahr ausgeht. Die Besucherin, falls das wichtig ist, gehört nicht zur Familie. Habe ich da eine Chance auf den Gemeinschaftsraum, oder eher nicht?

Danke jedenfalls für die Info zum Gürtel und Schmuck. Das hilft mir schon mal sehr weiter :-)

Wenn man über etwas spricht, was man nicht soll - kommt dann eine Ermahnung, oder wird es nur vermerkt, oder wird der Besuch abgebrochen?

Artus01  05.11.2015, 16:20
@Hardware02

Die Chancen für einen Besuch im Gemeinschaftsbesuchsraum, sind denkbar gering. Solche Besuche sind die absolute Ausnahme. Die Richter erlauben das schonmal wenn der Gefangene sich kooperativ zeigt und die Sachlage klar und beweisbar ist, was aber nur selten der Fall ist, dann werden sogar Langzeitbesuche genehmigt. Aber wie gesagt ist das eine Absolute Seltenheit. Eine verschärfte Form kommt öfters vor, nämlich das die Besuchsüberwachung von den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft oder Polizei) selbst durchgeführt wird.

Schreib das besser um.

Google mal: tipps für jva-besucher

Da kommt so einiges. Z.B.

https://www.knast.net/article.html?id=722

es gibt auch teils im freien radio Knastfunk (nenen wir es mal so), da kann man Grüßen usw. Z.B. bei Strafzeit auf Radio-Z 8läuft immer, wenn ich sonntags unterwegs bin, drum kenn ich das)

Hardware02 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 12:53

Danke, ich glaube auf der Seite war ich vor meinem Urlaub schon mal. Vielleicht melde ich mich da mal an. ... Richtig gut war auch die Seite für Kinder, deren Eltern im Gefängnis sind. 

Einen Radio habe ich seit ca. 20 Jahren nicht mehr. Sollte mir vielleicht doch bei Gelegenheit wieder mal einen kaufen.