Sind im Gefängnis Gespräche über das Strafmaß erlaubt?
Eigentlich habe ich viele Fragen, die ich mir noch nicht alle mit google beantworten konnte. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen :-)
Also: Wenn man jemanden im Gefängnis besucht, gibt es dann bestimmte Themen, über die man nicht sprechen darf? Darf man also nicht über die Tat sprechen, oder über das Strafmaß? Oder ist das nur erfunden?
Darf der Besuch Schmuck tragen? Darf der Besuch einen Gürtel tragen? Und dürfen Häftlinge normalerweise einen Gürtel tragen? Dabei spreche ich von einem ganz normalen Gefängnis in Deutschland; der Betreffende ist noch in Untersuchungshaft, weil die Verhandlung noch nicht war. (Ja, dass man da eine besondere Genehmigung für den Besuch braucht, weiß ich.)
Findet der Besuch eines Untersuchungshäftlings auch in einem Besuchsraum mit vielen anderen Häftlingen und Besuchern statt?
2 Antworten
Es gibt im Grunde zwei Haftarten die am häufigsten vorkommen, die aber nicht grundsätzlich gleich vollzogen werden, Straf- und Untersuchungshaft.
Mit Untersuchungsgefangenen darf bei Besuchen grundsätzlich nicht über Das laufende Verfahren gesprochen werden, so steht es auch auf der Besuchserlaubnis. Das Du die Besuchserlaubnis beim zuständigen Gericht holen musst weißt Du ja schon, ferner müssen alle zum Besuch kommenden Personen namentlich aufgeführt sein. Besuche für Untersuchungsgefangenen finden in der Regel nur als Einzelbesuch mit akustischer Besuchsüberwachung statt. Ausnahmen hiervon entscheidet der zuständige Untersuchungsrichter und vermerkt das auf dem Besuchsschein. Telefonate bei Untersuchungsgefangenen gibt es ebenfalls nur mit richterlicher Genehmigung.
Bei Strafgefangenen findet in der Regel der Besuch in Gemeinschaftsbesuchsräumen statt, eine Akustische Überwachung erfolgt nicht. Somit ist es auch egal ob man sich über das Strafmaß unterhält.
Gefangene, egal ob Straf- oder Untersuchungsgefangene, dürfen Schmuck tragen. Gürtel dürfen sie und die Besucher ebenfalls tragen.
Die Chancen für einen Besuch im Gemeinschaftsbesuchsraum, sind denkbar gering. Solche Besuche sind die absolute Ausnahme. Die Richter erlauben das schonmal wenn der Gefangene sich kooperativ zeigt und die Sachlage klar und beweisbar ist, was aber nur selten der Fall ist, dann werden sogar Langzeitbesuche genehmigt. Aber wie gesagt ist das eine Absolute Seltenheit. Eine verschärfte Form kommt öfters vor, nämlich das die Besuchsüberwachung von den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft oder Polizei) selbst durchgeführt wird.
Schreib das besser um.
Google mal: tipps für jva-besucher
Da kommt so einiges. Z.B.
https://www.knast.net/article.html?id=722
es gibt auch teils im freien radio Knastfunk (nenen wir es mal so), da kann man Grüßen usw. Z.B. bei Strafzeit auf Radio-Z 8läuft immer, wenn ich sonntags unterwegs bin, drum kenn ich das)
Danke, ich glaube auf der Seite war ich vor meinem Urlaub schon mal. Vielleicht melde ich mich da mal an. ... Richtig gut war auch die Seite für Kinder, deren Eltern im Gefängnis sind.
Einen Radio habe ich seit ca. 20 Jahren nicht mehr. Sollte mir vielleicht doch bei Gelegenheit wieder mal einen kaufen.
Danke für diese hilfreiche Antwort. Oh je - dann muss ich diesen Teil der Geschichte noch einmal umschreiben. Ich habe einen Untersuchungshäftling im Gemeinschaftsbesuchsraum plaziert, und außerdem hat der Polizist seine Besucherin immer ermahnt, nicht über das Strafmaß zu sprechen.
Oder - was könnte denn eine solche Ausnahme sein, d.h. warum könnte man einen solchen Besuch doch im Gemeinschaftsraum durchführen?
Die Anklage lautet auf versuchten Mord, aber man kann sicher davon ausgehen, dass von dem Untersuchungshäftling momentan keine Gefahr ausgeht. Die Besucherin, falls das wichtig ist, gehört nicht zur Familie. Habe ich da eine Chance auf den Gemeinschaftsraum, oder eher nicht?
Danke jedenfalls für die Info zum Gürtel und Schmuck. Das hilft mir schon mal sehr weiter :-)
Wenn man über etwas spricht, was man nicht soll - kommt dann eine Ermahnung, oder wird es nur vermerkt, oder wird der Besuch abgebrochen?