Belangung für Vergehen in einer WhatsApp-Gruppe?
Ich besuche die 9. Klasse eines Gymnasiums und da es nun mal so üblich geworden ist, haben wir auch eine inoffizielle WhatsApp-Klassengruppe(unter Schülern).
Dort wurden leider Dinge verschickt, welche man moralisch nicht mehr vertreten konnte(Witze in über das Dritte Reich und Ähnliches). Die Schule hat entschieden, die Betreffenden mit einem schriftlichen Verweis §53 (3) SchulG 2006 und einer Ordnungsmaßnahme §53 (1) SchulG 2006 zu bestrafen. Da wäre meine Frage, ob die Schule sich in solche Angelegenheiten einmischen darf und den Schülern Ordnungsmaßnahmen erteilen darf, obwohl es sich nicht um ein Vergehen in der Schule handelt.
LG
6 Antworten
haben wir auch eine inoffizielle WhatsApp-Klassengruppe(unter Schülern).
diese Gruppe besteht eindeutig im Zusammenhang mit der Schule - ergo ist die Schule im Hinblick auf irgendwelche Strafen absolut im Recht.
Aber es besteht eindeutig ein kausaler Zusammenhang.
Warum ist eine WhatsApp Klassengruppe in NRW inoffiziell? Steht was in der Schulordnung? Dann könnte die Schule gegen die Gruppe was unternehmen.
Verbreiten von verwerflichen Nachrichten: meines Erachtens nur gegen den Einsteller und diejenigen, die solche Dinge auch noch weiterleiten, statt zu löschen.
Die Erziehungsarbeit hat doch zumindest bei denen versagt.
Die Lehrer sollen ja auch Mobbing und Gewalt von Schülern gegen Schüler ansprechen und ggfs. auch sanktionieren.
Daher grundsätzlich fällt es unter Schulrecht, stellt sich nur die Frage, wie es umgesetzt wird.
Natürlich darf sie es. Du hast doch selbst geschrieben, dass es sich um eine Schülergruppen handelt. An welchem Ort es eingetippt wurde, ist in Zeiten des Internets irrelevant.
und die Lehrer sind Mitglieder der Gruppe? selbst Schuld wenn die Schüler dann so dummes zeug verschicken
Nein sind sie nicht! Da steht doch "(unter Schülern)".
Ja das dürfen die.
Die Gruppe ist ja nicht verpflichtend und nicht jeder ist in dieser Gruppe drin.
Man kann einfach so rausgehen.