kommt man gleich nach einer gerichtsverhandlung ins gefängnis?

7 Antworten

Das liegt im Ermessen von Staatsanwalt und Richter. Wenn keine Fluchtgefahr besteht und auch sonst keine Gründe dagegen sprechen, kommt der Haftantritt in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt. Somit hätte man noch Zeit genug, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern.

Es ist ja auch so, dass dem Ankläger und auch der Verteidigung eine Woche Zeit gegeben wird, um das Urteil möglicherweise anzufechten.

Sollte der Haftantritt sofort nach Verurteilung vollstreckt werden, müssen sich eben Angehörige um deine Angelegenheiten kümmern - das wäre auf jeden Fall sinnvoller, als wenn es von Amts wegen passiert.

Eine Verhaftung direkt im Gerichtssaal ist extrem selten. Schon allein deshalb, weil das Urteil ja noch gar nicht rechtskräftig ist - das ist es erst 8 Tage später. Bis dahin hat es noch gar keine Gültigkeit. Das Gericht müßte also zu der Auffassung kommen, daß der Angeklagte sofort in Haft genommen werden muß, weil einer der Gründe vorliegt, die auch für U-Haft gelten.

Im Normalfall bekommt der Verurteilte 1-3 Monate nach der Verhandlung eine Ladung zum Strafantritt, die sich auf einen Zeitpunkt von 2 Wochen später bezieht.

hamburggirly 
Beitragsersteller
 20.09.2013, 20:56

vielen, vielen dank, du hast ahnung!

hamburggirly 
Beitragsersteller
 20.09.2013, 21:15

Man kann direkt nach der Verhandlung eingesperrt werden. Um den Verbelib der Wohnung und den Restlichen besitz kümmert sich jemand. Das Haustier kommt ins Tierheim und den Job ist man auch los. Der Arbeitgeber wird benachrichtigt.

Wenn der verdacht besteht, das jemand flüchtet, wird er direkt eingekerkert. Oder wenn der Richter es für richtig hält.

wenn er schon weiß, das er einsitzen muss, kann er auch schon vor der Verhandlung alles regeln. Ansonsten muss es seine Familie machen

kommt auf die Straftat an und ob Fluchtgefahr besteht.