muß man seine Mietwohnung kündigen wenn man ins Gefängnis geht?

8 Antworten

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Nein, Du kannst durchaus eine Mietwohnung haben ohne Probleme. Vom Melderecht her wuerde allerdings die JVA in dem Falle der Hauptwohnort sein. Da du grundsaetzlich fuer Aemter erreichbar sein musst, was in der Mietswohnung nicht gegeben ist.

Ausserdem muesste eine Person als Quasi Verwalter eingesetzt werden, falls Zutritt zur Wohnung verschafft werden muss (Heizungsableser etc.) also eine Person mit Schluessel, welches man schriftlich am besten auch beim Vermieter hinterlegt.

Du kannst im Grunde so viele Wohnungen haben wie Du willst, auch im Ausland. Alles eine Sache des Geldes :)

kingsizesf 
Beitragsersteller
 16.08.2013, 13:10

Danke, das kommt mir auch sehr plausibel vor. Man müßte also am besten einem vertrauenswürdigen Kumpel den Schlüssel geben und ihn zum Verwalter ernennen.

derkleenemica  16.08.2013, 16:11
@kingsizesf

ja genau.

Der Vermieter muss nicht einmal den Grund kennen. Falls er doch fragt und Du mit ihm (wenn es Privatperson ist) auf gutem Fuss stehst dann wuerde ich einfach sagen, Auslandsaufenthalt.

Die Sache ist natuerlich immer, wuerde sich so etwas lohnen. Wenn es nur ein kurzer Aufenthalt ist (unter einem Jahr) und man an der Wohnung haengt dann wuerde ich das vielleicht machen. Oder vielleicht sogar fuer die Zeit untervermieten wenn moeglich.

Bei 1-5 Jahren da muesste ich schon ueber massig Geld zum wegwerfen haben oder eine Leiche ist in der Wohnung versteckt.

Bei langen Haftstrafen wuerde sich so etwas nicht lohnen.

kingsizesf 
Beitragsersteller
 16.08.2013, 16:20
@derkleenemica

toitoitoi, bisher hab ich es geschafft ohne Konflikt mit dem Gesetz durchs Leben zu kommen und hoffe das geht so weiter :-) Und natürlich geht das Rechenexempel irgendwann nicht mehr auf wenn man an längerfristige Haft denkt. Ein Jahr würde ich locker überbrücken können, anderthalb auch noch, aber wenns mehr wird würde ich vielleicht doch in den sauren Apfel beißen und meine Sammlung und allen Krempel aus der Wohnung verkaufen und auf freiem Fuß dann ganz von vorn anfangen.

Wenn man das zahlen kann und einem der Vermieter nicht kündigt, klar.

deltapapa07  16.08.2013, 12:37

Solange man seine Wohnung bezahlt kann einem der Vermieter kaum kündigen...

Grundsätzlich kann man das, wenn die gesamte Bezahlung gesichert ist. Jeder Vermieter wird froh sein seine Wohnung so vermieten zu können. Aber in der Regel kann sich das kein Inhaftierter leisten. Bei Kurzstrafen, bis 6 Monate, übernimmt das Sozialamt noch die Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen.

kingsizesf 
Beitragsersteller
 16.08.2013, 16:14

Danke. Ja, ist schon teuer, aber wenn man bedenkt was man für die Einlagerung seines Krempels so zahlen muss, wäre es eine Erwägung wert.

Natürlich kannst du den Mietvertrag für deine Wohnung für die Dauer der Haftzeit aufrecht erhalten. So lange die Miete pünktlich beim Vermieter eingeht, ist das kein Problem. Allerdings geht dann halt viel Geld drauf, das man nach dem Absitzen der Haftstrafe gut gebrauchen kann. Ich meine, was nutzt es, für eine Wohnung zu bezahlen, die einem nichts bringt, weil man im Gefängnis ist? Dann lieber bei längerer Haftstrafe die Wohnung kündigen, das Geld sparen und später eine neue beziehen.

kingsizesf 
Beitragsersteller
 16.08.2013, 13:08

naja, in der Reportage hat der "Häftling" den Inhalt seiner Wohnung von der Spedition einlagern lassen, was einmal 250 Euro pauschal, plus 300 Euro (!) monatlich gekostet hat. Da ich eine Sammlung von 10.000 Büchern in meiner Wohnung habe denke ich daß ich fürs Einlagern deutlich mehr berappen müßte - was dann nicht mehr viel Unterschied zum Weiterzahlen der Normalmiete ausmachen würde.

derkleenemica  16.08.2013, 16:17
@kingsizesf

Wer laesst den etwas von einer Spedition einlagern, da ist ein angemieteter Lagerraum um Klassen besser und guenstiger. Oder gleich einen Container anmieten, wenn irgendwo Grundstueck verfuegbar ist.

Das sind Kollateralfolgen und Kosten, wenn man in den Knast kommt.