Gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

4 Antworten

Seit 2016 gibt es eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - hier ein Link dazu:

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/au-bescheinigung-und-auszahlungsschein-kompakt_242_306982.html

Vielleicht hat dir der Azubi eine solche neue Bescheinigung vorgelegt, die du bisher noch nicht gesehen hast. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Azubi eine AU fälscht, mit allem was dazu gehört (Stempel/Unterschrift des Arztes etc.) und so nicht nur seine Ausbildung aufs Spiel setzt, sondern auch noch strafrechtlich belangt werden wird. Bitte sehr vorsichtig sein mit solchen Vermutungen!

Ich glaub, die Farbe ist relativ egal, es kommt auf den Inhalt an.

Ich sah schon komplett weiße Blätter mit dunkelblau oder dunkel violett gerahmten Feldern, andere waren vorne gelb, hinten weiß. Hatte selbst auch schon weiße mit schwarz gerahmten Feldern und hinten gelb.

Die dünnen gelben Zettelchen sind wohl die preiswerte Standardversion, die anderen vielleicht die Luxusausführung.

dunkleWesen 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 21:32

Danke. :-)

MatthiasHerz  19.09.2016, 21:23

Nachtrag:

Nach ein bissl Lesen stelle ich fest, dass es seit dem 1. Januar diesen Jahres ein „verbindliches Muster 1“ gibt. Es ist gelb, weiß und rot und sieht aus wie schon immer, und ist bei verschiedenen Krankenkassen und Verein(igung)en erhältlich, auch über das Internet.

Wie die Rückseiten aussehen, hat dann vermutlich mit dem bedruckten Papier zu tun.

Zurück zur Eingangsfrage:

Müsste ein „Attest“ nicht innerhalb von drei Tagen beim Arbeitgeber eingetroffen sein? Wenn der Auszubildende die AU erst nach einer Woche bringt, ist das eigentlich zu spät.

Ob die AU gefälscht sein könnte, lässt sich sicher bei der zuständigen Krankenkasse erfragen, allerdings sollten Auszubildende nicht pauschal verdächtigt werden, da sie im Regelfall wenig Erfahrung mit AU & Co. haben.

Umfassende Aufklärung ist der bessere Weg.

Kannst in der Praxis anrufen und fragen ob die Angaben korrekt sind.

dunkleWesen 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 21:02

Danke, stehen die nicht unter Schweigepflicht?

Goodnight  19.09.2016, 21:04
@dunkleWesen

Doch, es verstösst aber nicht gegen die Schweigepflicht wenn du fragst ob die Angaben korrekt sind, weil dir die Angaben geschummelt vorkommen.

dunkleWesen 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 21:06
@Goodnight

Ok, danke :-)

Das kann man nicht fälschen. Ihr solltet ihr nicht so viel Misstrauen entgegen bringen. Das ist fatal fürs Arbeitsklima.

dunkleWesen 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 20:59

Naja sie hat sich schon viel geleistet momentan, da ist man vorsichtig.