Gebühr für Gehaltsabrechnung?
Darf ein Arbeitgeber eine Gebühr für die Zusendung der Gehaltsabrechnung erheben?
Bisher wurde die Gehaltsabrechnung immer zusammen mit dem Scheck direkt an den Arbeitnehmer geschickt. Jetzt möchte der Arbeitgeber die Zahlung nur noch per Überweisung vornehmen und die Abrechung per E-Mail schicken. Sollte der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen keine E-Mail Adresse angegeben haben, bleiben Ihm nur 2 Möglichkeiten:
- Scheck und Abrechnung in der zuständigen Niederlassung abzuholen. (ca. 120 Km entfernt)
- Beides weiterhin per Post zu bekommen und hierfür eine Gebühr zu zahlen
Es handelt sich um eine ältere Dame die weder einen Computer noch einen Internetanschluss hat.
3 Antworten
Ja, die Gebühr ist rechtens.
Die Anzahl der Menschen ohne Computer und Internet ist mittlerweile so gering, dass viele Firmen die Abrechnungszustellung per email einführen und bereits eingeführt haben.
Für die einigen wenigen, die diese technischen Möglichkeiten nicht haben, ist das schlicht Pech. Die Firma darf die Gebühren für den Postversand tatsächlich dem Arbeitnehmer anlasten.
Der Arbeitgeber darf keine Gebühr erheben, muss die Abrechnung aber auch nicht per Post schicken.
Die meisten Arbeitnehmer bekommen ihre Abrechnungen bei der Arbeit ausgehändigt. Und Überweisung ist auch Standard.
In welcher Welt lebt der Arbeitgeber denn, dass er noch Schecks ausstellt? Zu dem kann man überhaupt kein Unternehmen ohne Computer führen, da das Finanzamt von Gewerbetreibenden nur noch elektronische Steuererklärungen und Anmeldungen entgegen nimmt. Zu dem kann man dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern auch keine Schecks in die Hand drücken.
Die Abrechung kann nicht bei der Arbeit ausgehändigt werden, weil es sich um ein Unenehmen handelt, in dem die Angestellten Deutschlandweit in verschiedenen Orten tätig sind. Ihre zuständige Niederlassung wäre, wie gesagt ca.120Km entfernt, was eine Abholung dort für sie unmöglich macht.
Das Unternehmen arbeitet sicher seit Jahren mit Computern. Die Arbeitnehmenrin hat keinen und bräuchte sicher auch erst einen Grundkurs um diesen bedienen zu können.
Bei der Gehaltsabrechnung gilt laut deutschem Recht leider die Holschuld des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist daher durchaus berechtigt eine Aufwandsentschädigung zu fordern wenn diese per Post zugestellt werden muss.
Allerdings weiss ich ja nicht wie wichtig es ihr ist die Gehaltsabrechnung immer umgehend zu erhalten - sonst könnte die Dame ja einfach einen Bekannten Fragen ob sie dessen E-Mail-Adresse angeben darf.