Gebrauchtwaren Handel Steuern fragen?

4 Antworten

Kleingewerbe gibt es nicht.

Es gibt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Da bist du bis zu einem Jahresbruttoumsatz von 17.500 € der Gewerbesteuer ( Mehrwertsteuer) befreit.

Das ist beim FA zu beantragen.

Du darfst auf deinen Rechnungen KEINE Mehrwertsteuer ausweisen und du kannst  deine verausgabte Mehrwertsteuer nicht beim Finazamt geltent machen.

Du drückst die Mehrwertsteuer nicht ans FA ab, sondern die MwST ist für den Gewerbetreibenden ein DURCHGANGSPOSTEN.

Du müsstest die vereinnahmte MwST an das Finanzamt weiterleiten und könnstest deine verausgabte MwST von der weiterzuleitenden MwST abrechnen. Mehr auch nicht.

Die Mehrwertsteuer ist keine Einnahme und auch kein Gewinn für den Gewerbetreibenden.

wurzlsepp668  17.06.2015, 09:33

das stimmt jetzt so nicht!!

Wenn ich im Dezember 11.900 EUR incl. USt einnehme, muß ich, die 1.900 € USt abzüglich meiner Vorsteuer im Februar an das Finanzamt bezahlen.

Somit ist die USt beim Jahreswechsel sehr wohl Gewinn beim Gewerbetreibenden.

Auch eine Photovoltaikanlage, welche nur jährliche Umsatzsteuererkärungen abzugeben hat, muß im ersten Jahr der Umstellung einen erhöhten Gewinn versteuern.

Griesuh  17.06.2015, 11:15
@wurzlsepp668

Mehrwertsteuer ist KEIN Gewinn.Mehrwertsteuer ist ein DURCHGANGSPOSTEN in der Buchhaltung und hat keinerlei Auswirkungen auf den Gewinn.

Hast du die Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen, so darfst du keine Mehrwertsteuer ausweisen und darfst auch keine Mehrwertsteuer beim Finazamt geltend machen.

Griesuh  17.06.2015, 11:25
@wurzlsepp668

Von welcher Vorsteuer spricht du denn? Von der Einkommessteuervorauszahlung? Damit hat die MwST nichts zu tun. Mehrwertsteuer ist nicht auf die Einkommrenssteuer anrechenbar.

Oder sprichst du von der Umsatzsteuervorauszahlung? Wenn du die § 19 UstG Reglung nutzt, dann kannst du keine MwST Vorsteuer geltend machen, brauchst auch keine Vorauszahlung leisten, darfst auch keine MwSt ausweisen, brauchst auch keine MwST an das FA weiter zuleiten. Denn du bist bis zu einem Jahresbruttoumsatz von 17.500€ von der Umsatz (Mehrwertsteuer) befreit. Da ist es egal ob du im Dezember 11.900€ Umsatz machst oder ob dies über das Jahr verteilt ist.

wurzlsepp668  17.06.2015, 14:34
@Griesuh

@griesuh:

Du disqualifizierst Dich selber, wenn Du sagst, die Mehrwertsteuer ist nur ein Durchgangsposten in der Buchhaltung und hat keine Auswirkung auf den Gewinn. das ist nämlich nur bei einer Bilanz so, nicht jedoch bei einer EÜR / 4/3-Rechnung

Wieso zahlt dann einer mit einer Photovoltaikanlage, welche im 3. Jahr auf jährliche Umsatzsteuer umgestellt wird, in genau dem 3. Jahr Einkommensteuer auf seine eingenommene Umsatzsteuer?

und in meinem Falle:

ein Mandant überweist im Dezember 11.900 € Honorar.

die 1.900 €  Umsatzsteuer auf das Honorar sind sehr wohl Gewinn, da die Zahlung an das Finanzamt erst im nächsten Jahr erfolgt

Griesuh  17.06.2015, 15:56
@wurzlsepp668

Wurzelsepp, mit dieser Aussage von dir disqualifiziert du dich noch mehr. Woher hast du denn deine Milchmädenrechenweisheit? Keiner zahlt auf MwSt (Umsatzsteuer) eine Einkommenssteuer. Die Mehrwertsteuer erscheint nicht bei deinen Einkünften. denn diese ist schon in den Betriebskosten enthalten. Da du bei dieser Reglung §19 UstG deine verausgabte MwST für deine Einkäufe beim FA nicht geltend machen kannst wird für dich alles um 19% teuerer. Das bedeutet, deine Betriebsausgaben sind dadurch höher und dein Gewinn verschmälert sich dadurch. Nochmals, auf die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer zahlt keiner Einkommenssteuer. Ob und wann du zur Vorsteuer veranlagt wirst und wie viel du an das Finazamt weiterreichen musst hängt von deiner vereinnahmten und von deiner verausgabten Mehrwertsteuer ab. Und warum und wieso wird eine Photovoltaikanlage ..... im 3. Jahr auf jährliche Umsatzsteuer umgestellt ? Der Sinn erschließt sich mir nicht so recht. Verwechselt du da nicht etwas mit der Abschreibung?

Bleibt für mich die Frage: Bist du Vorsteuer ( mehrwertsteuer abzugsfähig oder nicht? Beantworte diese Frage. Dann sehen wir weiter.

wurzlsepp668  17.06.2015, 16:42
@Griesuh

hier redest nur DU von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.-

Ich hatte bereits mehrmals den Fall auf dem Tisch, dass für erhaltene Umsatzsteuer aufgrund Jahreserklärung und somit fehlender Ausgabe Einkommensteuer bezahlt hat.

Aber ich klinke mich aus der Diskussion aus, ich weiß, dass ich Recht habe, was mir die Kollegen auch bestätigen können.

Ich verabschiede mich vom Forum, werde künftig nur noch als Leser tätig sein.

Servus!

Deine Frage hast Du doch selber beantwortet. Wenn bei Dir und so interpretiere ich den Hinweis 'Kleingewerbe' die Kleinunternehmerregelung nach Umsatzsteuerrecht Anwendung findet, wie kommst Du dann darauf Umsatzsteuer abführen zu müssen?

Wobei es fraglich ist, warum man überhaupt auf die Idee der Kleinunternehmerregelung kommt. Immerhin sind die Einnahmengrenzen bzw. die Schätzung von Einnahmen so schnell überschritten, dass die Kleinunternehmerregelung überhaupt nicht mehr gilt.

Dazu kommt, dass man bei einem ca. 25%-igem Aufschlag auf einen Wareneinsatz (der damit etwa bei 80% liegt) wohl kaum die Risiken decken kann. Damit kommt für mich da ganz schnell der Gedanke an Liebhaberei.

Und auf der anderen Seite davon leben zu können, ist überhaupt nicht gegeben. Bei 17.500 Euro Einnahmen im Jahr, da wären das im Monatsmittel etwa 1450 Euro Einnahmen. Selbst bei einem Wareneinsatz von Null wäre nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung bereits eine Einkommenshöhe im Bereich von Hartz-IV erreicht.

Den Du aber als Kleinunternehmer gar nicht erreichen kannst. Dazu kommt, dass Du sämtliche Verkäufe nur unter Ausschluss von Gewährleistungen tätigen müsstest. Selbst wenn Du Tauschteile beim Schrotthändler Deines Vertrauens bekämst, selber einbauen kannst und darfst und dann auch noch eine Werkstatt nutzen könntest, die keinerlei Kosten für Dich verursacht...

Selbst wenn sich Deine Frage hier auf ein Beispiel bezieht, daher der Hinweis auf Wareneinsatz von 0%. Selbst dann sind die Risiken so enorm, dass Du ganz dringend über eine andere Geschäftspolitik nachdenken müsstest. Ziel dabei ein tragfähiges Geschäftsmodell, welches auch beim Eintritt von Risiken Dir und ggf. Deiner Familie ein Auskommen ermöglicht.

Wegen der Enge der Kleinunternehmerregelung weite ich diese Warnung sogar aus. Selbst wenn das Familieneinkommen durch eine andere Quelle gedeckt ist, bei dem hohen Risiko sind Verluste m.E. vorprogrammiert. Verluste sind aber ein Überschuss der Ausgaben über die Einnahmen - ganz stark vereinfacht, dafür aber hoffentlich nachvollziehbar.

Wenn die Verluste aber über die Einnahmen nicht bezahlt werden können, ist die Folge eine Verschuldung oder aber ein Geldtransfer von einer anderen Einkommensquelle in den Kfz-Handel.

Sollte es sich hier also um eine Frage handeln, die bei Dir aus der realen Situation entspringt (also Automobilhandel als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) dann hast Du ganz dringenden Handlungsbedarf. Für Dich hoffe ich, dass die Frage nur mit einer grundsätzlichen Überlegung zu tun hat und keine Realität ist.

Alles Gute!

Wago1956  17.06.2015, 11:58

gute ausführliche Antwort. Schätze nur, Du hast den Fragensteller erschlagen ;-)

Dirk-D. Hansmann  17.06.2015, 13:33
@Wago1956

Herzlichen Dank für die Bestätigung! Hoffe nur, dass Du nicht recht hast, schließlich möchte ich niemanden verletzen, schon gar nicht erschlagen!

emib5  17.06.2015, 17:40

A) Der Fragesteller schreibt von Gebrauchtwaren, nicht Gebrauchtwagen!

B) Man kann mit der "Kleinunternehmerregelung" sehr wohl glücklich werden und Gewinn machen. Z. B. dann, wenn es ein Nebenerwerb ist. Gerade auch beim Verkauf von Dienstleistungen, oder hohem Unterschied zwischen EK und VK und Verkauf nur an Privat ist das durchaus gewinnsteigernd.

Dirk-D. Hansmann  17.06.2015, 19:30
@emib5

Zu A) Bei den Gebrauchtwagen handelt es sich tatsächlich um einen Fehler beim Lesen. Danke für den Hinweis.

Zu B) Erstens stehen Deine Einschränkungen alle bei mir im Text. Das Wesentliche hast Du mit Deiner Kritik nicht widerlegt: Kleinunternehmerregelung heißt ein Lebensstandard auf Hartz IV-Niveau. Weil nämlich Betriebsausgaben immer da sind und bereits die Einkommensteuer, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge dieses schon erledigen.

350 Euro für die Versicherung - Keine Altervorsorge. Keine Vorsorge für Zeiten wo man durch Krankheit weniger Umsätze realisieren kann oder aus anderen Gründen.

Bleiben noch 1.100 Euro mtl. Ich habe zwar noch nie erlebt, dass jemand der ein Gewerbe nicht im Nebengewerbe hatte unter 300 Euro Betriebsausgaben kam, doch selbst wenn wir hier mal für alles 150 Euro unterstellen komme ich auf 950 Euro mtl. Wenn wir jetzt unterstellen, die Versicherungsbeiträge wären als Vorsorgeaufwendungen 100% abzugsfähig, dann kommen wir auf ein zu versteuerndes Einkommen eben von etwa 12 * 950 Euro. In der Summe 11.400 Euro. Kommt ESt und Soli mit etwa 540 Euro um die Ecke. 10.860 Euro. Monatlich 905 Euro.

Ich meine, dass der Bedarf für den Lebensunterhalt bei etwa 400 Euro liegt. Bei Singles. Dazu dürfte dann je nach Region unterschiedliche Miete kommen. Wobei da ja mit ganz niedrigen Sätzen gerechnet wird. Also Hartz-IV-Satz.

Gar nicht um das zu diskreditieren. Es geht doch bei jeder wirtschaftlichen Betätigung auch um einen finanziellen Erfolg. Warum soll man ein Gewerbe anmelden und die Risiken eingehen? Die Risiken können tatsächlich heißen und gerade in der Dienstleistung Insolvenzverfahren.

Ich habe Verständnis wenn jemand sagt nur ganz wenig Geld. Ist okay. Aber diese Person muss doch einen Gedankenfehler haben, wenn sie die Konsequenzen alle auf sich zieht. Also alle negativen Folgen bis zur Beerdigung. Und ich meine hier tatsächlich das Ableben.

Dabei weise ich Dich eindringlich darauf hin: Die Zahlen hier zu Deinem Kommentar enthalten keinen Anteil für einen Wareneinsatz.

Da er ja tatsächlich die Branche nicht genannt hat: Was glaubst Du persönlich, wann man bei dem hier im Ausgangssachverhalt genannten Wareneinsatz auch nur die Risiken von Garantieleistungen gedeckt hat? Und ich verstehe das wirklich so: Überschuss machen und an die Seite legen, bis ich mir Pech leisten kann.

Wo bleibt die Bezahlung für die Arbeitszeit? Und erst recht wenn ich das wie auch von mir oben erwähnt als Nebenerwerb mache. Dann kostet mich das Gewerbe bei normalem Verlauf bereits Einkommensteuer vom ersten Euro an. 20 oder 30%.

Man muss ja immer noch die Gesamtzusammenhänge betrachten.

Einfachste Risiken sind mit dem Betrag nicht zu decken. Wer das tut lügt sich einen in die Tasche.

Schlussbemerkung: Das die Kleinunternehmerregelung tatsächlich den Gewinn steigert ist nicht das Problem. Die Frage ist die Rentabilität. Und da rettet mich § 19 UStG niemanden. Birgt nur noch weitere Risiken wenn man nicht vernünftig betreut wird. Passiert oft, da wachsen Kleinunternehmer raus und erfahren vom Finanzamt, dass für die letzten zwei Jahre die Umsatzsteuer abgeführt werden muss und für das laufende Jahr Vorauszahlungen. Wer steht dann im Regen?

Gem § 25a UStG kann die Differenzbesteuerung nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich um Umlaufvermögen handelt (Wiederverkäufer).

Dann sind lediglich die 80 € der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Ansonsten sind grundsätzlich alle Veräußerungen umsatzsteuerpflichtig, wenn die Gegenstände vorher dem Betriebsvermögen zugeordnet wurden, unabhängig davon, ob man beim Einkauf Vorsteuer abgezogen hat oder nicht.

Eine Differenzbesteuerung wäre hier nicht zulässig.

Der BFH hat 2011 entschieden, daß die USt dann nicht anfällt, wenn man das Wirtschaftsgut, welches man ohne Vorsteuerabzug erworben hat, zunächst entnimmt und dann veräußert - dann ist lediglich der Entnahmewert als Betriebseinnahme anzusetzen.

Wenn Du unter den Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer bleibst, dann kannst Du auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit werden. Dann musst Du diese nicht abführen, kannst beim Kauf bin gewerblich diese abet auch nicht geltend machen.

Wenn Du über die Umsatzgrenzen kommst, dann musst Du die Umsatzsteuer abführen.

leaderwhite 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 01:16

Nehmen wir mal an man macht mehr Umsatz als 17,500 muss man dann trotzdem die 19% abdrücken an den Staat, obwohl für die Artikel (handelt, sich um Elektro Gebrauchtwaren von Privatpersonen) ja schon die 19% an den Staat abgedrückt wurden ?

emib5  17.06.2015, 17:35
@leaderwhite

Ja, du musst dann die 19% Zahlen.