Gebrauchtwagen Sitzheizung defekt 1 Woche nach Autokauf
Guten Tag liebe Comunity,
ich habe mir vor einer Woche ein PKW gekauft 6000 Euro. Seat Leon Fr Tdi. 168.000KM gelaufen. Gebraucht aus 1. Hand vom VW Stützpunkt Händler. Keine Gebrauchtwagengarantie aber Gewährleistung 1 Jahr. Nun da es ja noch kalt ist habe ich die Sitzheizung Fahrerseite mal getestet. Und schwupp sie geht nicht an. Beifahrerseite alles OK. Sicherung ist heile Kabel unterm Sitz sind auch dran. Laut Händler hat die Sitzheizung bei Ihm Funktioniert und er kann das auch mit einem Gutachten von VW beweisen. Außerdem Sagt er es sei Typischer Verschleiss. Ich bin aber der Meinung es handelt sich hier um einen Sachmangel. Nun hat er mir nach einigen Minuten duskutieren eine Kulanz angeboten sich die kosten zu teien. Die Kosten betragen c.a 500-600 Euro falls beide Heizelemente defekt sind( Lehne und Sitz)
Nun die Frage: Wer muss den Schaden gesetzlich bezahlen. Sollte ich mich mit der Kulanz zufrieden geben oder zieht er mich da über den Tisch? Der Händler ist 300 KM von meiner Haustür entfernt, so kommen noch Dieselkosten auf mich zu c.a 50-60 Euro.
Was kann ich tun? Vielen Dank im Vorraus und bitte keine unangemessenen Antworten wie z.B Hau die karre in den Müll oder Sch*** Seat ect.
4 Antworten
ruf doch mal bei vw kundenservice direkt an und erkundige dich dort. die können dir vielleicht näheres sagen. auchw as den händler angeht. also ich meine sein verhalten usw. sie können dir bestimmt sagen, wie so ein fall normalerweise geklärt wird.
das ist doch egal. es geht erstmal um die info. eventuell können die dort auch direkt was zum heizfehler sagen.
die versuchen das immer wieder.... die sitzheizung ist kein typisches verschleißteil. daher wäre es auch höchstens kulant von dir, wenn du sein kulanzangebot annehmen würdest. wende dich mal an die verbraucherzentrale, die schreiben einen netten brief an den händler und wenn das nicht hilft, nimm dir einen anwalt.
das ist aber ein fantasiepreis, beim sattler kostet dies max. 300 teuro.
Grundsätzlich muss er nur für Defekte haften, die schon bei Übergabe bestanden. In den ersten sechs Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass dies der Fall war.
Lass dir mal bitte das angebliche Gutachten von VW vorlegen. Selbst wenn es eines gibt, ist das wohl eher nicht vom genauen Zeitpunkt der Übergabe. Damit kommt er nicht durch. Der will Dich über den TIsch ziehen. Droh mit Anwalt. Allein schon diese genannten Kosten sind totaler Wucher, das gibt es ja als Nachrüstsatz für die Hälfte...
mit denen hat er aber keinen vertrag, ansprechpartner für gewährleistungen ist immer der händler.