Gebrauchtwagen Gewährleistung - Übernahme Material- und Lohnkosten?
Hallo,
ich habe mir im Februar diesen Jahres einen Gebrauchtwagen zugelegt, der vor dem Kauf neuen TÜV und eine HU bekommen hat. Das Autohaus bei dem ich den Pkw gekauft habe, ist ca. 250 km von meinem Wohnort entfernt. Nach nun 4 Monaten ist die Motorkontrollleuchte und eine Leuchte zu den Scheinwerfern angegangen. Nach Rücksprache mit dem Autohaus, sollte ich zu einer Vertragswerkstatt in meiner Stadt fahren und die Fehler beheben lassen. Der Vertragspartner in meiner Stadt, hat einen Großteil der Gesamtsumme auf Kulanz übernommen. Übrig bleiben noch ca. 800€, wovon 600€ Lohn-/Arbeitskosten und 200€ Materialkosten sind, übrig. Das Autohaus, bei dem ich den Pkw gekauft habe, möchte mir nur die 200€ Materialkosten erstatten und die 600€ Lohnkosten soll ich ganz alleine tragen. Ich dachte immer, bei Gewährleistung müssen alle Kosten übernommen werden, zumal die ersten 6 Monate noch nicht mal um sind. Ist die Reaktion des Autohauses korrekt und ich muss wirklich die 600€ Lohnkosten bezahlen?
Gruß
4 Antworten
Danke für die schnelle Beantwortung.
Es ist ein Golf 6, EZ 12/09, mit ca. 64.000 Km runter.
Betroffen sind die Steuerkette, die Wasserpumpe, Nockenwellenversteller. Außerdem noch die Zündkerzen, eine Glühlampe und irgendein undichter Schlauch.
Die letzt genannten Teile sind Verschleißteile, das ist mir glaube relativ klar. Zu allen Teilen wurden natürlich irgendwelche Prüfungen oder Ein-/Ausbau durchgeführt (Lohnkosten), die selbstverständlich auch vergütet werden sollen. Nur denke ich, eher vom Autohaus als von mir.
Der ADAC hat eine Tabelle mit Gerichtsurteilen ins Internet gestellt, welche Reparaturen als Mangel und welche als altersueblicher Verschleiss gelten. Für Mängel greift die Sachmaengelhaftung, fur Verschleißreparaturen nicht. Wahrscheinlich hat der Händler genau danach unterschieden.
Du musst im Rahmen der Sachmangelhaftung erst mal dem verkaufenden Händler die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. Das ist sicher geschehen durch die Rücksprache mit dem Händler. Wenn der jetzt zu dir gesagt hat, du sollst zum Händler vor Ort fahren und es reparieren lassen, dann ist das eine klare Aussage. Problem nur für dich: Hast du das schriftlich ? Der verkaufende Händler hätte das Autohaus beauftragen müssen (ist durchaus unter Vertragshändler problemlos machbar), dann wäre es für dich erledigt. Nun hast du aber den Auftrag erteilt und musst jetzt versuchen das Geld wieder zu bekommen. Das wird schwierig werden wenn er nicht kooperativ ist. Was mich aber noch stutzig macht, was hat der Händler denn alles angeblich auf Kulanz gemacht ? Das Auto ist 5,5 Jahre alt, da gibt es bei VW schon lange keine Kulanz mehr.
Um Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst ein Mangel vorliegen. Nicht alles, was bei einem Gebrauchtwagen kaputt geht, ist automatisch als Mangel zu sehen.
Du solltest uns also mitteilen, um was für einen Wagen es sich handelt (Modell, Alter, Laufleistung), und was daran repariert werden musste
den undichten Schlauch würde ich auch nicht unbedingt als typische Verschleißerscheinung sehen. Ansonsten gehe ich mit deiner Bewertung mit - die Lohnkosten für die Arbeiten würde ich mit Hinweis auf die Gewährleistung nicht übernehmen.
Es könnte allerdings kompliziert werden, wenn du nun der Vertragspartner der Reparaturwerkstatt bist - diese könnte sich nämlich unabhängig davon erst mal an dich halten, da sie dir gegenüber ja nicht gewährleistungspflichtig ist. Das Geld müsstest du dann vom Händler zurück fordern.
Was für fehler wurden denn behoben?
Bezahlen musst du das erst mal, da sicher keine Abtretungserklärung erfolgt ist oder das Autohaus den Auftrag ausgelöst hat.
Zur Sachmangelhaftung, gehören auch Lohnkosten! Die Frage ist, ob überhaupt ein Sachmangel vorlag, deswegen die Frage, was überhaupt repariert wurde.
Ich würde mir an deiner Stelle lieber rechtlichen Rat einholen.....
Danke
Danke für die schnelle Beantwortung.
Es ist ein Golf 6, EZ 12/09, mit ca. 64.000 Km runter.
Betroffen sind die Steuerkette, die Wasserpumpe, Nockenwellenversteller. Außerdem noch die Zündkerzen, eine Glühlampe und irgendein undichter Schlauch.
Die letzt genannten Teile sind Verschleißteile, das ist mir glaube relativ klar. Zu allen Teilen wurden natürlich irgendwelche Prüfungen oder Ein-/Ausbau durchgeführt (Lohnkosten), die selbstverständlich auch vergütet werden sollen. Nur denke ich, eher vom Autohaus als von mir.