Geblitzt während der Beifahrer einen epileptischen Anfall hat?
Ich bin Epileptiker mit 70% Schwerbehinderung. Ich habe heute einen Freund als Beifahrer begleitet. Während ich einen epileptischen Anfall hatte, hat er Panik bekommen und wollte schnell zur nächsten Tankstelle bzw Ort. Er wurde dabei geblitzt mit ca 60 km/h Überschreitung.
Kann man dabei auf Minderung/Reduzierung der Strafe rechnen?
9 Antworten
Daran zweifle ich erheblich. Vor allem - was wollte er an der nächsten Tanke oder im nächsten Ort? Notarzt rufen? Nein - rechts ranfahren, Handy raus, Notarzt rufen. Ganz besonders wenn der Fahrer Panik kriegt. Dazu braucht er nicht zur nächsten Tanke zu rasen und andere gefährden. So würde die Bußgeldstelle zu recht reagieren. Da hilft auch keine ärztliche Bescheinigung.
kann ich mir nicht so ganz vorstellen, Schutzbehauptung.
Es wäre wohl besser gewesen sofort anzuhalten und die 112 zu rufen.
Ein epileptischen Anfall ist kein Grund so zu jagen da das bekannt ist wird es da keine Minderung der Strafe geben
das kann man beim Herzinfarkt und Anaphylaktischen Schock als Grund angeben das das gilt nicht zum mindern
meine Schwester hat das auch und da muss man nicht rasen sondern anhalten und abwarten bis der Anfall vorbei ist .
Da wird ihn die volle Strafe treffen den so was kann man nicht als Notfall bezeichnen .
Und mit 60 drüber ist der Schein min 2- 3 Monate weg 440-480 Euro Geldstrafe und 2 Punkte sind da sicher .
Wenn du Nachweise hast, ist es durchausmöglich das das Verfahren eingestellt wird. Es gab mal ein Verfahren, nachdem ein Verkehrsteilnehmer über Durchfalls klagt beim Autofahren. Dieser sei dann über eine rote Ampel gefahren. Es kam zum Gerichtsverfahren.
Auf die Frage, ob dieser bereits vor der fahrt über Beschwerden Klage, ging der Angeklagte mit Zustimmung ein.
Dies war der Knackpunkt. Er hätte dann die Fahrt nicht antretten sollen.
Gleiches gilt bei dir. Ich denke, dass die Behörde Nachweise fordert und eventuell den Weg vor gericht bestreitet. Rest entscheidet dann der Richter.
Ohne Beweise (Krankenhausbelege) wirst dus sehr schwer haben, da lohnt sich kein Klageweg.
"Kann man dabei auf Minderung/Reduzierung der Strafe rechnen?" ... Bei den Behörden normalerweise nicht, denn solche Aussagen und Begründungen für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es immer. Wenn die Sache vor Gericht geht, kannst du versuchen den Richter von deiner Story zu überzeugen.