Auf dem Weg ins Krankenhaus geblitzt worden?
Mein Bruder ist auf dem Weg zu seiner hochschwangeren Freundin (Fruchtwasser verloren, Atest über Behandlung in der Klinik liegt vor) gefahren und außerorts mit 48 kmh zu viel geblitzt worden. Der Lappen könnte ihm für ein Monat abgenommen werden, was als frisch gewordener Vater Existensbedrohlich ist. Wie kann man am besten vorgehen um ein Fahrverbot zu vermeiden?
Es geht nicht darum die Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechtfertigen, sondern bitte nur um Vorschläge wie man am besten vorzugehen hat in so einer Situation. Bitte auch keine Antworten mit dem Inhalt; da gibts keine Möglichkeit.
7 Antworten
Dein Bruder wird gegen den Bußgeldbescheid kaum erfolgreich Einspruch einlegen können.
Selbst dann wenn man seine schwangere Frau ins Krankenhaus fährt und eine OWi begeht wird das in der Regel geahndet.
Hier war er ja nur allein unterwegs, die Chancen gehen also eher gegen Null.
Was ihm bleibt ist, den Zeitpunkt des Fahrverbotes innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides selbst zu bestimmen.
Er könnte also seinen Urlaub dafür einplanen.
Natürlich heißt es auch hier:
Versuch macht klug.
Man kann also allein Einspruch einlegen, das ordentlich begründen und auf Milde der Bußgeldbehörde hoffen. Mit viel Glück nimmt sie das Fahrverbot zurück und erhöht um Gegenzug das Bußgeld.
Auch einen Anwalt kann man konsultieren.
Der kostet aber in jedem Fall erst einmal Geld, Ausgang ungewiss.
Freundschaftsanfrage stellen, dann können wir uns direkt schreiben.
Nicht böse sein wenn die Antwort mal auf sich warten lässt und wenn ich die Freundschaft später wieder aufkündige.
Auch auf dem Weg zu einer hochschwangeren Freundin hat jederman die StVO zu beachten. Ich sehe keine Chance das drohende Fahrverbot zu vermeiden.
Wenn man diesen Sachverhalt so gegenüber der Bußgeldstelle schildert und womöglich auch noch das Attest vorlegt, kann das gegebenenfalls dazu führen, dass sogar Vorsatz unterstellt wird, mit der Folge, dass das eigentlich vorgesehene Bußgeld verdoppelt wird. Je nach Amtsgerichtsbezirk kann man aber auf einen verständigen/eine verständige Richter(in) hoffen, der/die das Fahrverbot zum Wegfall bringt. Teuer wird es aber in jedem Fall. Zumindest wird die Regelbuße in so einem Fall verdoppelt bis verdreifacht. Dazu kommen natürlich die Verfahrenskosten, soweit die nicht durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gedeckt sind.
Schwierig. Wenn er seine Freundin ins Krankenhaus gefahren hätte, wäre er rechtlich auf der sicheren Seite. Aber da er zu ihr hin gefahren ist... Ich würde mal bei der Polizei nachfragen, vielleicht haben die einfach Verständnis und drücken ein Auge zu. Oder er muss einen Psychologen aufsuchen und sich attestieren lassen, dass er in einer Ausnahmesituation nicht zu mehr Selbstkontrolle fähig war.
Wenn er seine Freundin ins Krankenhaus gefahren hätte, wäre er rechtlich auf der sicheren Seite
Selbst das würde keine Geschwindigkeitsüberschreitungen rechtfertigen.
Es geht jetzt nicht darum die Geschwindigkeitsüberschreitung rechtzuvertigen, sondern Empfehlung zu erhalten, wie man ein Fahrverbot noch abwenden kann. Er ist beruflich auf das Auto angewiesen.
Also wenn man als Laie davon ausgehen konnte dass es eine Notsituation sei dann schon. Ich glaub nicht, dass die Fahrer von schwangeren Frauen belangt werden.
Mit welcher Begründung sollte man diese denn ausnehmen?
Wo fängt man da an Ausnahmen zu machen, wo hört man auf?
Dann soll er sich mal einen echten Rechtsbeistand suchen und den befragen. Dafür muss er halt die Kohle locker machen, wenn das so existenzbedrohend ist. (Wie kann das existenzbedrohend sein, ist er Lkw-Fahrer?)
Die urpsüngliche Frage sollte nicht mit weiteren Fragen beantworten. Es geht darum eine Lösung zu finden. Danke.
Lies Dir den Gesetzestext mal genau durch.
Welche gegenwärtige Gefahr für Wen hat denn bestanden die der Vater nur durch den Geschwindigkeitsverstoß abwenden konnte?
Dagegen kann man nicht vorgehen.
Das Kind kommt auch ohne ihn zur Welt.
Was wäre, hätte er einen Unfall gebaut?
War auch meine Äußerung dazu. Dies rechtvertigt nicht andere Menschen in Gefahr zu bringen.
rechtvertigt
Sorry rechtfertigt, bekomme grad zu viele Antworten drauf...
Es stehen vielen Fragen aus diesbezüglich. Kann man Sie auch über einen anderen Weg konsultieren, wenn Sie sich mit dem Thema gut auskennen? Danke